Laut BGH Urteil kann man seine Kontoführungsgebühr und das mit Zinsen zurückholen, sobald man nicht zugestimmt hat bzw. Schweigen ist keine Zustimmung?

4 Antworten

Der BGH hat erstens nicht gesagt, dass du deine Kontoführungsgebühren zurück verlangen kannst. Der BGH hat entschieden, dass der Änderungsmechanismus, den die Banken nutzen unwirksam ist. Es mag sein, dass die Unwirksamkeit der Erhebung der Kontoführungsgebühr eine logische Konsequenz des Urteils ist. Entschieden ist das aber noch lange nicht.

Zweitens ist nicht gesagt, dass das Urteil wirklich auf deinen konkreten Fall zutrifft. Das Urteil würden nur die Fälle betreffen, bei denen eine Kontoführungsgebühr über den Änderungsmechanismus eingeführt wurde. Das Urteil betrifft also nicht die Fälle, in denen schon eine Kontoführungsgebühr im Vertrag stand als du bei der Bank ein Konto eröffnet hast. Gerade wenn du innerhalb der letzten drei Jahre das Konto eröffnet hast, solltest du also erst einmal gut gucken, welche AGB die Bank in diesem Zeitpunkt verwendet hat.

Drittens macht es ohnehin wohl Sinn, noch ein wenig zu warten. Das Urteil ist aktuell nämlich noch nicht veröffentlicht.

Wenn du trotzdem jetzt schon tätig werden möchtest, reicht eigentlich eine kurze E-Mail oder ein kurzer Brief/Einschreiben an die Bank. Du solltest unter Berufung auf das BGH-Urteil die bislang gezahlten Kontoführungsgebühren plus Zinsen zurückfordern. Hierfür wäre es wohl gut, wenn du einmal in deine Abrechnungen der letzten Monate/Jahre gucken und die Kontoführungsgebühren zusammen addieren würdest. Die Zinsen musst du nicht zwingend ausrechnen.

Wenn du den Anspruch geltend machst, ist übrigens nicht auszuschließen, dass dir deine Bank kündigst und du dir ein neues Konto suchen musst. Wenn du nicht gerade zu einer reinen Onlinebank wechseln möchtest (N26 oder DKB), ist es ziemlich wahrscheinlich, dass du zu einer anderen Bank wechseln müsstest, die ebenfalls KOntoführungsgebühren hat - mit dem Unterschied, dass in diesem Fall wirklich ein Anspruch der Bank auf die Kontoführungsgebühren bestehen würde.

249761  04.10.2021, 15:05

Bank kündigt Konto... wiedermal eine Sauerei am Verbraucher aber Politik hält es ja wie immer nicht für nötig, da einen Riegel vorzuschieben, ist ja nur der kleine Verbraucher, da sind die Interessen der Banken-Mafia doch viel wichtiger.

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uni1234  04.10.2021, 15:11
@249761

Warum sauerei? Es gibt in Deutschland immer noch Vertragsfreiheit

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249761  04.10.2021, 15:12
@uni1234

Das ist zu Ungunsten der Verbraucher, obs dir nun passt oder nicht, Vertragsfreiheit hin oder her, ist trotzdem keine Narrenfreiheit.

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Dreizeiler an Deinen Kontoführer reicht.

Plane vorsorglich mit ein deren Kündigung, könnte bei Dispo nicht so prickelnd sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das BGH Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Du könntest bei der Bank die Erstattung der Kontoführungsgebühren plus Zinsen verlangen. Ob die Bank dem nachkommt ist fraglich. Evtl. kündigt dir deine Bank.

Ich hatte auch hohe Kontoführungsgebühren. Diese belieben sich im Monat zwischen 30 und 40 Euro, je nachdem wieviele Buchungen monatlich über das Konto erfolgten.

Habe mit der Bank gesprochen und diese hat bei mir ein Pauschalpreis an Kontoführungsgebühren in Höhe von 9,50 € monatlich festgesetzt., egal. wieviele Buchungen erfolgen.

Solche Möglichkeiten erfährt man freilich nicht am Bankschalter. Durch Bekannte bekam ich diesen Hinweis, was mir im Jahr zwischen 250 bis 350.--€ an Kontoführungsgebühren erspart..