Lastschrift widersprechen?
Also. ich bin Mitglied in einer politischen Jugendorganisation und diese verlangen einen Mitgliedsbeitrag von 3 Euro im Monat. Anschienen gibt es ein kostenloses Schnupperjahr und das ist jetzt vorbei.
Zum Zeitpunkt zu dem ich das entsprechende SEPA Mandat erteilt war war ich noch Minderjährig (der Abbuchungszeitraum liegt jedoch nach meinem 18. Geburtstag, also das Geld wird halbjährlich abgezogen für den Zeitraum Juni bis Dezember 25) und meine Erziehungsberechtigten haben dem Mandat meines Wissens nach auch nicht zugestimmt. Demnach ist das ganze ja schwebend unwirksam.
Außerdem wurde ich nicht 14 Tage vorher informiert wie vorgesehen und eine Rechnung habe ich auch nicht erhalten.
Und das ganze wurde als Folgelastschrift angegeben, obwohl es eigentlich eine Erstlastschrift sein sollte, da es das erste Mal ist, das was abgebucht wurde...
Kann ich der Abbuchung widersprechen und bekomme ich mein Geld zurück? Und könnte das irgendwelche rechtliche Folgen für mcih haben (Kenn mich bei sowas echt nicht aus und hab das noch nie gemacht) Das kann ja alle nicht so ganz rechtens sein...
bin btw noch minderjährig, falls das wer falsch verstanden hat.
und mit Abbuchungszeitraum ist gemeint, dass es der Mitligedsbeitrag von Juni bis Dezember ist und nicht, dass es erst nach meinem 18. abgebucht wird.
2 Antworten
Ich weiss gar nicht was Du willst ... alle Modalitäten sind doch anscheinend klar gewesen und bekannt und durch Deine Teilnahme hast Du das akzeptiert ...
Ja aber nochmal: wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du schon ein ganzes Jahr dabei, da kannst Du doch nicht behaupten, dass Du das alles nicht gewusst haben willst. Natürlich kann man sich an Formalien hochziehen aber das wird nichts dran ändern, dsss das zu zahlen ist, wenn man weiter mitmachen will ... 🤷♂️
ab dem 18. übernimmst du den Vertrag vollumfänglich. da die Abbuchung nach deinem 18 stattfand, ist das okay. du hast nicht gekündigt und aus dem Schnupperjahr ist ein eigenständiger Vertrag geworden.
und nein, du bekommst für den Mitgliedsbeitrag keine Rechnung.
Abbuchungen kannst zurückrufen lassen, bis zu 8 Wochen laut Inet.
kann aber sein dass du dann mit weiteren Kosten zu rechnen hast.
du kannst wohl nur noch fristgerecht kündigen
... der Abbuchungszeitraum liegt jedoch nach meinem 18. Geburtstag ...
ja, damit ist gemeint, dass der zeitraum für den der Beitrag abgebucht wird, nach meinem 18 Geburtstag ist, das geld wurde schon früher abgebucht. also es wurde für den zeitraum Juni bis Dezember im April abgebucht
Du hast kostenlos ein Jahr lang Deine Mitgliedschaft genossen! Du hast unter Vortäusching falscher Tatsachen die Mitgliedschaft erschlichen.. Du hast gelogen und bist jetzt empört.
Ich hoffe, dass Du zahlen musst.
hä? wo habe ich mir bitte eine Mitgliedschaft erschlichen? oder gelogen?
und zahlen MUSS ich sowieso nicht, ich kann mich von dem Beitrag befreien lassen und werde mein Geld zurückbekommen. ich wollte lediglich wissen, ob ich die Lastschrift wegen der falschen Formalitäten widerrufen kann.
naja, laut sepa vorgaben muss man 14 Tage vorher benachrichtigt werden (außer es wurde anders festgelegt, was es nicht wurde) und eine Erstlastschrift musss als solche gekennzeichnet werden, außerdem bin ich ja noch nicht 18. ich finde das ist eine berechtigte Frage, ab er wie gesagt, ich hab auch nicht so viel Ahnung von dieser ganzen Sache