Lampe verkaufen aber keine Ahnung ob sie geht?

4 Antworten

Du bist nicht am Arsch.

Aber das sollte einer mal mit dir machen. Als Käufer erwarte ich einfach, dass keiner kaputte Sachen reinstellt und das man es vor dem Versand ausprobiert hat.

Ich bin aber - wegen solchen Leuten wie dir - mittlerweile auf dem Trip, das ich mir Anzeigen genau anschaue und gegebenenfalls nachfrage und gegebenenfalls auch ein Foto schicke lasse, WIE diese Lampe an ist. Ich bin auch auf dem Trip gebrauchte elektronische Sachen mir nicht schicken zu lassen, sondern vor Ort anzuschauen.

Wenn du sie also so verkauft bekommst und sie funktioniert nicht, hast du als Verkäufer Glück gehabt - aber erst mal jede Menge Ärger am Hals, weil sich der Käufer massiv beschweren wird und dich gegebenenfalls bei der Plattform melden wird.

ACHTUNG: Wenn die Packung noch zugeschweisst ist, und diese nicht offen ist, nennt sich das OVP. Aber dann kannst du auch reinschreiben: OVP (original verpackt) daher nie ausprobiert.

Das ist auf jeden Fall dann in Ordnung so!!!


IchDirk  18.06.2025, 12:40

Saubere und nachvollziehbare Antwort - DANKE 👍👍

Je nachdem wie der genau Wortlaut deiner Beschreibung ist, darf der Käufer unter Umständen davon ausgehen, dass ihm ein funktionierendes Produkt angeboten wird. Tut es das dann nicht, war deine Beschreibung mangelhaft. Du kannst dann nachbessern oder man verhandelt einen neuen Preis oder der Kauf wird rückgängig gemacht.

Daher ist mein Rat, offen, klar und ehrlich zu beschreiben. Schreib in deine Beschreibung doch einfach "Ich hab sie nie ausgepackt und daher auch nicht ausprobiert."

keine Garantie oder Rücknahme anbiete

Das ist ja schön. Das brauchst du aber nicht extra schreiben. Denn Garantie ist ohnehin immer eine freiwillige zusätzliche Leistung und Privatverkäufer müssen sowieso keine Rücknahme annehmen.

Der geht es wohl eher um den Ausschluss der Sachmangelhaftung (Gewährleistung). Den Ausschluss muss der private Verkäufer klar benennen, sonst gibt er automatisch Gewährleistung. Deine Formulierung schließt die Sachmangelhaftung nicht wirksam aus.

Musst halt beim Verkauf dazuschreiben, dass Du nicht garantierst ob sie geht.

Also wenn ich die jetzt verkaufe und sie am Ende nicht geht bin ich dann am arsch ?

Ja.

Wenn nicht anders beschrieben kann man davon ausgehen, dass das Verkaufsobjekt voll funktionsfähig ist.

Wenn die Packung nicht zugeschweist ist, dann teste sie doch einfach. Und wenn sie zugeschweist ist schreib rein, dass die Lampe NEU und verpackt ist und daher nicht getestet wurde.


Elizabeth2  18.06.2025, 10:56

mit OVP stimmt das, was du schreibst. Mit allem anderen nicht. Denn bei provatverkauf sind Rücknahmen etc ausgeschlossen und dann versuche mal als Käufer nachzuweisen, dass der elektronische mögliche Defekt nicht durch den versand, durch selber unsachegemäßen Auspacken und unsachgemäß in Betrieb genommene entstanden ist.

Deshalb warnen alle Plattformen davor, gebrauchte Sachen NICHT selber abzuholen.

Recht zu haben ist leider etwas völlig anderes als Recht zu bekommen.

Lediglich bei Dingen, die OVP angeboten werden, da ist die Sachlage deutlich, denn man kann nicht vom verkäufer verlangen OVP auszupacken und zu testen, das mindert den Verkaufswert einiges, wenn der Käufer dann einen Rücktritt macht, und trotzdem nicht kauft. Sowas lässt sich zuverlässig nur vor Ort regeln, erst zahlen, dann testen, und dann wieder vor ort Geld zurück, wenn es nicht geht. Was meistens selten der Fall ist, denke ich.