Ladendiebstahl 60 € Was passiert jetzt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
sie denken, dass das verfahren eingestellt wird

Mit € 60,-- Warenwert bist du nicht mehr im untersten Bereich des möglichen Strafrahmens, weswegen eine Einstellung wegen Geringfügigkeit unwahrscheinlich ist (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt § 153 Rn. 4). Eine Einstellung kommt hier ggf. gegen Auflagen in Frage, dem müsstest du als Beschuldigter im Zweifel ebenfalls zustimmen (§ 153a I StPO).

was wird passieren? Wie lange wird es dauern?

Die Polizei stellt Ermittlungen an und teilt der StA das Ergebnis mit. Sofern die StA keine weiteren Ermittlungen für notwendig hält und du bereits vorgeladen wurdest oder die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme hattest (§ 163a I 1 StPO), wird das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Die StA wird dann mit großer Wahrscheinlichkeit entweder eine Einstellung gegen Auflagen anbieten oder Strafbefehl beantragen.

Wie lange dies dauert, ist erst einmal nicht abzusehen, das kommt ganz darauf an, welche Ermittlungsbehörde konkret zuständig und wie stark diese aktuell ausgelastet ist.

Wie hoch wird die Strafe falls es eine Geldstrafe wird?

Angesichts der Höhe des Schadens und dem Umstand, dass du vermutlich Erstäter bist, ist im Regelfall eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu erwarten. Etwaige strafverschärfende oder strafmildernde Umstände (wie etwa Beweggrund, Schadenswiedergutmachung, Tatfolgen für den Täter, Wirkung des Verfahrens, usw.) müssen natürlich noch berücksichtigt werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Lalilo974 
Fragesteller
 21.05.2024, 21:17

Ich habe meinen Urlaub gebucht darf ich noch ins Ausland?

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ruhrgur  21.05.2024, 21:19
@Lalilo974

Selbstverständlich. Sofern dir keine Auflage erteilt wurde, das Land nicht zu verlassen, darfst du auch deinen Urlaub antreten.

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Lalilo974 
Fragesteller
 22.05.2024, 20:48
@ruhrgur

Eine weitere Frage…

ab Mitte August werde ich heiraten und Auswandern kann ich mich , immer noch abmelden und oder geht das nicht?

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ruhrgur  23.05.2024, 10:36
@Lalilo974

Wie bereits gesagt, sofern dir nicht die Weisung erteilt wurde das Land nicht zu verlassen, kannst du machen was du willst. Wegen einem Diebstahl wird man keinen Haftbefehl gegen dich beantragen.

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Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches von der Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft geführt wird.

Vermutlich wirst du im Laufe der nächsten Monaten einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zu der Sache nochmals äußern kannst. Theoretisch könntest du auch eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Wichtig dabei ist, dass du jederzeit zur Sache schweigen darfst und, wenn du das möchtest, auch einen Anwalt hinzuzuziehen kannst. Zur Vernehmung musst du nur erscheinen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Ist das Verfahren abgeschlossen, Entscheidet dir Staatsanwaltschaft über eine etwaige Anklageerhebung. Möglich ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens z.B. nach § 253 StPO wegen Geringfügigkeit, oder nach § 253a StPO unter Auflagen (z.B. einer Geldzahlung).

Wird Anklage erhoben, ist es wahrscheinlich dass wegen der klaren Rechtslage ein Strafbefehl mit festgelegter Strafe beschlossen wird. In diesem Fall könntest du über einen Einspruch eine persönliche Hauptverhandlung erreichen, wo dann durch den Strafrichter entschieden wird.

Zur Dauer kann man leider nichts konkretes sagen. Die Justizbehörden arbeiten unter Umständen langsam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wahrscheinlich Hausverbot und wen sie eine Anzeige erstatten Gefängnis oder eine Geld Strafe es kommt auch drauf an ob du arm bist wen du amr bist bekommst du nicht so eine große Strafe weil du erfrieren könntest zubeispiel im Winter


Lalilo974 
Fragesteller
 21.05.2024, 20:13

Meinst du das im Ernst?

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KingL880  21.05.2024, 20:13
@KingL880

Vielleicht auch Gefängnis und eine Geld Strafe dir muss aber noch die Schuld nachgewiesen werden

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