Was hat Ladendiebstahl mit der Schule zu tun?

3 Antworten

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In einigen Kommunen arbeiten die Kripo, das Jugendamt und weitere Institutionen eng zusammen, um gefährdete Teenager zu erkennen und gesamtheitlich einzugreifen. Also nicht nur die "Justizschiene" zu fahren sondern zugleich zu schauen ob ein Hilfebedarf für die Familie besteht in Sachen Betreuung oder Unterstützung. Da spielt vielleicht auch eine Rolle wie das schulische Verhalten des Täters so ist.

Idiealot  05.12.2021, 11:16

Die Frage der Polizei zielt auf das JGG (Jugendgerichtsgesetz) ab. Vorschriften besagen hier eine Meldung an die Schule. Plus einem Eintrag beim Generalbundesanwalt b. BGH. Ob eine Meldung erfolgt, hängt davon ab, ob die Schule durch eine Straftat direkt betroffen wäre.

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superseegers  05.12.2021, 12:21
@Idiealot

Es gibt die behördenübergreifende Bearbeitung solcher "Prolemjugendlicher".

Der BGH?

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Wenn dein "Kollege" beim Diebstahl erwischt wurde, und er sich nur mittels Schülerausweis ausweisen konnte, minderjährig ist, dann wird automatisch die Polizei hinzugezogen. Zum einen um die Identität zu überprüfen und zum anderen, womöglich, deinen "Kollegen" nach Hause zu fahren.

Je nach Warenwert - kommt es dann auch zu einer Gerichtsverhandlung. Hausverbot ist obligat, plus Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die unabhängig von der Strafanzeige erfolgt und bei Nichtbegleichen entsprechend eingezogen wird.

Iwanttoask449 
Fragesteller
 05.12.2021, 11:00

ne hab ihn grad noch einmal gefragt er sagte er hatte den Personalausweis und die Polizei meinte welche Schule er gehe und welche klasse

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Idiealot  05.12.2021, 11:09
@Iwanttoask449

Es gibt im JGG (Jugendgerichtsgesetz), eine Vorschrift, die besagt, dass eine Meldung in solchen Fällen vorgesehen ist. Dies jedoch nur in Fällen, wo dies als angebracht erscheint. Dies gilt allerdings nur in Fällen, wo die Schule direkt betroffen ist. Da das wohl nicht der Fall ist, wird eine Meldung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit ausbleiben. Zusätzlich erhält er einen Eintrag im sogenannten "Erziehungsregister" beim Generalbundesanwalt b. BGH. Dieser Eintrag bleibt bis zu seinem 24. Lebensjahr bestehen. Sollte er also innerhalb dieser Zeit erneut in Erscheinung treten, käme das noch zu dem oder den Einträgen hinzu. Bewerbungstechnisch eine überaus schlechte Ausgangsstellung.

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Er wird halt nur den Schülerausweis dabeigehabt haben...

Auf alle Fälle also Anzeige und es gibt Post vom Staatsanwalt!

Kannst stolz sein, solche "Kollegen" zu haben - wärst du dabeigewesen und hättest nichts mitgekriegt hätte man trotzdem deine Personalien auch aufgenommen und ermittelt, ihr könntet ja zusammengearbeitet haben.

Halte dich von solchem Pack fern!

Iwanttoask449 
Fragesteller
 05.12.2021, 10:59

ne hab ihn grad noch einmal gefragt er sagte er hatte den Personalausweis und die Polizei meinte welche Schule er gehe und welche klasse

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Leestiger  05.12.2021, 11:09
@Iwanttoask449

Gespräch mit dem Rektor, wegen evtl. Vorfâlle in der Schule wie auch Diebstâhle?

Ein Die ist und bleibt ein Dieb, der ist auch an anderen Orten ein Dieb!

Auch wenn in der Zukunft in der Schule was wegkommt, wird man zuerst den bekannten Dieb in Augenschein nehmen!

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