Grundsätzlich richtig.

Du schickst zuerst den Online-Teil und dann die schriftliche Bewerbung ab und durchläufst dann den Computertest, das Assessment-Center und die polizeiärztliche Untersuchung. Wenn alles bestanden ist wirst du am 01.09. des Einstellungsjahres zum Kommissaranwärter ernannt und beginnst das duale Studium.

Ist hier auf der Website noch genauer erklärt:

https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=113

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Solange dein Kollege keine Straftaten begeht, kann ich mir keine Situation vorstellen, bei der man gegen ihn eine Blutprobe anordnen könnte.

Falls es trotzdem Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum geben sollte, könnte eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt ergehen. Das Amt könnte ihn dann für Tests vorladen und in letzter Instanz auch die Fahrerlaubnis entziehen.

Auch wenn das auch bei Fußgängern möglich wäre, halte ich es eher für unwahrscheinlich.

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Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches von der Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft geführt wird.

Vermutlich wirst du im Laufe der nächsten Monaten einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zu der Sache nochmals äußern kannst. Theoretisch könntest du auch eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Wichtig dabei ist, dass du jederzeit zur Sache schweigen darfst und, wenn du das möchtest, auch einen Anwalt hinzuzuziehen kannst. Zur Vernehmung musst du nur erscheinen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Ist das Verfahren abgeschlossen, Entscheidet dir Staatsanwaltschaft über eine etwaige Anklageerhebung. Möglich ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens z.B. nach § 253 StPO wegen Geringfügigkeit, oder nach § 253a StPO unter Auflagen (z.B. einer Geldzahlung).

Wird Anklage erhoben, ist es wahrscheinlich dass wegen der klaren Rechtslage ein Strafbefehl mit festgelegter Strafe beschlossen wird. In diesem Fall könntest du über einen Einspruch eine persönliche Hauptverhandlung erreichen, wo dann durch den Strafrichter entschieden wird.

Zur Dauer kann man leider nichts konkretes sagen. Die Justizbehörden arbeiten unter Umständen langsam.

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Es ist gut möglich, dass im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen Betrug mittlerweile Beschuldigte ermittelt wurden und du deswegen vernommen werden sollst.

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Selbst wenn das Technisch uneingeschränkt möglich wäre, wäre vor Ort auch immer noch die Beschlagnahme zur Einziehung der Gegenstände als Tatmittel nach 111b StPO zu prüfen.

Da es es meiner Meinung nach in solchen Fällen regelmäßig zur Anordnung der Einziehung durch das zuständige Gericht kommen wird, kommt man wohl um eine Inverwahrungnahme nicht herum.

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Die kommunalen Ordnungsbehörden haben im Feld der Gefahrenabwehr die Aufgabe Individualrechtsgüter zu schützen, dazu gehört zum Beispiel Betrunkenen oder hilflosen Personen zu helfen bzw. diese in Schutzgewahrsam zu nehmen. Außerdem verfolgt das Ordnungsamt insbesondere Ordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs, nach dem OwiG oder der entsprechenden Stadtsatzung.

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Falls du beide Tatbestände quasi "gleichzeitig" erfüllt hast stellt dies nach $19 OwiG die so genannte Tateinheit dar. In diesem Fall wird nur der schwerere, teurere Verstoß geahndet.

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Man kann zwar sagen, du bist für den Tod kausal geworden, jedoch scheitert der objektive Tatbestand des Mordes hier an der objektiven Zurechnung. Das heißt es liegt fernab jeder Lebenserfahrung dass der Beamte bei deiner Verfolgung stirbt. Somit kannst du für ein solches Ereignis nicht strafbar machen.

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