Kann der Führerschein abgenommen werden?

2 Antworten

Solange dein Kollege keine Straftaten begeht, kann ich mir keine Situation vorstellen, bei der man gegen ihn eine Blutprobe anordnen könnte.

Falls es trotzdem Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum geben sollte, könnte eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt ergehen. Das Amt könnte ihn dann für Tests vorladen und in letzter Instanz auch die Fahrerlaubnis entziehen.

Auch wenn das auch bei Fußgängern möglich wäre, halte ich es eher für unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

LordofDark1981  21.05.2024, 21:29

Für eine Blutprobe reicht schon torkeln auf dem Bürgersteig oder einmal bei rot über die Ampel latschen. Sowas macht man ja grundsätzlich eigentlich nur dann, wenn dann auch irgendwo ein Sherrif steht, der's beobachtet. Murphys Law... Und dann ist es soweit, vor allem, wenn die dann auch noch die winzigste Menge bei dir finden. Dann wird auch schnell mal die Bude auf links gedreht und alles. Da sind die dann auch sehr kreativ darin, irgendwelche Begründungen zu basteln um ihre ganzen Aktionen zu rechtfertigen.

Ich würd's einfach lassen. Als sowohl das Konsumieren und erst Recht, danach noch draußen rumzutigern.

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JD2207  21.05.2024, 21:39
@LordofDark1981

Das ist so aber nicht richtig. Wenn ich zu Fuß unterwegs und lediglich torkle, reicht das nicht für die Anordnung von Blutproben. Während man für die Owi des § 24a StVG sogar ein Kfz führen müsste, braucht man für eine Straftat nach § 316 StGB immerhin den Führer eines Fahrzeugs. Sofern der Torkler keine anderen Straftaten begangen hat, wobei die Blutprobe zur Überprüfung von Schuldausschliessungsgründen benötigt wird, sehe ich da keine Rechtsgrundlage.

Selbst wenn als Fußgänger das Rotlicht missachtet wird.

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LordofDark1981  21.05.2024, 21:42
@JD2207

Ordnungswidrigkeiten genügen da durchaus, sobald die dir auch nur im Ansatz eine Fremd- oder Eigengefährung unterstellen. Und der Verdacht eines Drogenrausches genügt durchaus um Tests anzuordnen. Bei dem ganzen Gehampel und in irgendwelche Becher pinkeln muss man zwar nicht mitspielen, aber wenn die dann eine Blutprobe haben wollen ist es schwierig, das zu verhindern. Und sobald dann etwas aktenkundig wird ist es soweit mit dem richtigen Stress. Konsum ist zwar für sich genommen nicht verboten, aber die spielen dann schon ihr Spiel zuende.

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Wenn du im Vollrausch im Straßenverkehr auffällig wirst, egal ob hinterm Steuer, auf dem Fahrrad oder auch auf schusters Rampen und dann zum Test gebeten wirst respektive zur Blutentnahme entführt wirst ginge das sogar schon bei Alkohol und Cannabis und ist unter anderen Drogen sogar sehr wahrscheinlich.

Und um im Straßenverkehr aufzufallen reicht es ja schon, wenn du auch nur einmal falsch über die Straße respektive über eine rote Ampel latscht. Es wird dann zumindest mal die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt und die Karte bis zum Bestehen der unweigerlich kommenden MPU eingezogen.

Theoretisch reicht es sogar, wenn du in einem Bereich bist, der anlassunabhängige Personenkontrollen ermöglicht, also am Bahnhof, auf der städtischten Partymeile oder dergleichen mehr. Wenn die dann den Verdacht haben, dass du konsumiert hast stricken die sich ganz flott was daraus und dann geht's los mit der wilden Fahrt durch die juristischen, polizei- und ordnungsrechtlichen Gefilde.