Lack wurde beschädigt durch Aufbereitung Firma?
Hallo
Mein Auto Lack wurde beschädigt durch eine Aufbereiter der mit per WhatsApp geschrieben hat das er zu diesen Schäden steht und das sowas halt passieren kann .
Er hat nur ein kleingewerbe auf sich angemeldet und eventuell ist er nicht versichert .
Bleibe ich auf den Kosten sitzen ? Wen er keine Versicherung hat ?
Es gib noch mehr schäden am Fahrzeug b
3 Antworten
Wenn er schon eingeräumt hat, den Schaden verursacht zu haben und er dies auch schriftlich eingeräumt hat, hast du etwas in der Hand, womit du ihn unter Druck setzen kannst. Wenn er dieses Eingeständnis bisher nur mündlich gemacht hat, hast du noch nichts in der Hand, womit du ihn unter Durck setzen könntest.
Seine Antwort war: Aus seiner Sicht kann nicht immer alles gut laufen, zu den Fehler stehe ich....das hat er mir auf WhatsApp geschrieben
Wenn er ein Gewerbe angemeldet hat braucht er auch eine Betriebshaftpflicht für solche Schäden.
Sonst bleibt dir nur der Zivilrechtliche Weg.
Dann wirst du Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen müssen.
Wen er keine Versicherung hat ?
Dann muss er es halt aus der Portokasse zahlen, bzw. den von ihm verursachten Schaden gratis reparieren / neu lackieren.
Niemals würde ich Ihn nochmal an mein Fahrzeug lassen und schon recht nicht lackieren lassen .
Habe ich Chancen ihn durch einen Anwalt für den Schaden aufkommen zu lassen ?
Du musst ihm schon die Möglichkeit zur Nachbesserung geben, erst nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch hast Du weitere Möglichkeiten.
Ihm die Chance geben das Fahrzeug noch mehr zu beschädigen und am ende bleibe ich komplett auf den Kosten sitzen weil er keine Versicherung hat und somit nicht Haftbar für den Schaden gemacht werden kann
Was möchte man da nachbessern es ist ein Polierer und kein Lackierer jemand der nicht lackieren kann kann doch nicht einfach mein Auto lackieren wat ein Schwachsinn das sind tiefe Kratzer die durch das Polieren nicht mehr entfernt werden können
Muss er nicht.
Ein Autoaufbereiter ist kein Lackierer. Er kann nicht nachbessern, solange er kein Lackierermeister ist. Er hat den Schaden verursacht und muss für die Instandsetzungskosten aufkommen.
Ein Autoaufbereiter ist kein Lackierer
Hat keinen Einfluss auf das Nachbesserungsrecht welches ihm zusteht nach BGB §439, er kann das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung auch an einen ihn bekannten kostengünstigen Lackierer in Auftrag geben wenn er selber den Mangel nicht beseitigen kann.
Er kann natürlich auch zustimmen, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach seiner Wahl irgendwo zur Mängelbeseitigung hinbringt, nur wenn der Fragesteller dies ohne dessen Zustimmung macht, führt dies zu Problemen bei der Kostenübernahme.
Kann sowas der Anwalt klären mit dem Aufbereiter.?
Klar, kann ein Anwalt sich mit dem auseinandersetzen und weitere Vorgehensweise klären wenn Du einen Anwalt damit beauftragst.
Kleingewerbe ist zu keiner Betriebshaft verpflichtet sonder dad wird nur empfohlen