Künstlersozialkasse, programmierung, Prozentuale Anteile, brauche Rat?

4 Antworten

zu 1.

Gib einfach die Aufteilung an. wenn es 99:1 ist, dann ist es eben so. Ob dich das stört oder nicht ist irrelevant.

zu 2.

Du kannst nicht 400% Einnahmen haben sondern nur 100%.

Wenn du im Monat 5000 Euro Einnahmen hast, zu wieviel Prozent kommen die aus den jeweils angegebenen 4 Bereichen?

Wenn ich mir das alles so durchlese habe ich ehrlich gesagt große Zweifel, dass du tatsächlich in den Bereichen Software-Entwicklung tätig bist.

Es ist ja ein grundlegender Unterschied zwischen Interface-. Informations- und Web-Design. Programmieren hat auch nichts mit designen zu tun.

Apolon  03.05.2017, 15:13

zu 1.

Gib einfach die Aufteilung an. wenn es 99:1 ist, dann ist es eben so. Ob dich das stört oder nicht ist irrelevant.

Das wäre sein Ruin - auf den er hinsteuert.

skateboard12345 
Fragesteller
 22.05.2017, 11:57

Nein, meiner fundierten Erfahrung nach sind die gennanten Arbeitsbereiche absolut Kongruent als Web-Entwickler Mein Problem ist folgendes bei den Prozentualen Angaben, meine Leistung besteht aus den genannten Arbeitsbereichen und mit denen verdienene ich 100% meines Einkommens, ich verkaufe diese auch als ein Produkt, bedeutet wenn ich einen Arbeitsbereich weglassen würde, würde ich 0% Einnahmen aus den übrigen Bereichen erzielen. Problem verstanden?

qugart  23.05.2017, 13:40
@skateboard12345

Und was ändert das an meiner Antwort? Genau. Nix.

BTW...wenn du deine "Projekte" nicht pflegst, verlierst du sowieso bald alle Kunden.

...und konnte Anfang des Jahres nur den Arbeitsvertrag sowie eine Beschreibung des Projektes und eine erste Rechnung darlegen.

Hi skateboard,

wenn dir doch ein "Arbeitsvertrag" vorliegt, dann bist du angestellt und nicht freiberuflich tätig!?
Oder meinst du etwa nur ein Arbeitsauftrag???

Also Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zu "Eigenes Gewerbe gründen" findest du in klicktipps.de
bzw. hier in dem Link: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Siehe auch hierzu www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen.html

Kann hierzu keinen Punkt finden, welcher für deine freiberufliche Tätigkeit zutreffen sollte; ausserdem bist du bei nur einem Auftraggeber als "scheinselbsständig" einzuordnen - sorry ;-)

Gruß siola55

skateboard12345 
Fragesteller
 22.05.2017, 11:41

Ohja das war ein Fehler, Ist ein Werkvertrag! Das mit der Scheinselbständigkeit ist mir auch bekannt aber ich verstehe nicht ganz, ich bin verplichtet direkt zu beginn meiner selbstständigkeit mich bei der KSK prüfen zu lassen aber es ist doch normal dass ich erstmal einen Auftraggeber habe, es kann doch nicht Bedingung sein gleich von Anfang an mehrere zu haben, verstehe ich nicht ganz.

siola55  22.05.2017, 12:05
@skateboard12345

Gerade für Freiberufler ist es wichtig, Scheinselbständigkeit zu umgehen. Im Ernstfall können sonst enorme Nachzahlungen bei der Rentenversicherung und der Krankenversicherung auf Sie zukommen.

Eine Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn Sie, obwohl Sie
selbständig sind, von einem Arbeitgeber abhängig sind. Das ist dann der Fall, wenn Sie nur einen einzigen Auftraggeber besitzen.

Sie sind auch scheinselbständig, wenn Sie laut Vertrag Ihre Leistungen nicht auf andere Personen übertragen dürfen, ein eigener Arbeitsplatz fehlt, kein direkter Vorgesetzter vorhanden ist oder Sie nicht Mitglied einer Organisation wie der IHK sind.

Nachzulesen in helpster.de

www.helpster.de/scheinselbstaendigkeit-umgehen-so-bekommen-sie-neue-auftraege_101945

skateboard12345 
Fragesteller
 22.05.2017, 12:09
@siola55

Danke für die vielen Infos! 

@skateboard,

ich wundere mich, dass du hinsichtlich der beiden Fragen zu Punkt 1 Probleme hast.

Scheinbar hast du keine Ahnung, wie die Arbeitsaufteilung für die Erstellung der Software und die Weiterentwicklung der Software zu bewerten ist.

Könnte es sein, dass dir Fachwissen fehlt?

So wirst du auf keinen grünen Zweig kommen!

skateboard12345 
Fragesteller
 22.05.2017, 12:06

Danke, allerdings kann ich mich nicht errinern jemals nicht auf dem grünen Zweig gewesen zu sein. ich bin u.A auch selbständig geworden weil ich die obere Einkommensgrenze für Angestellte (Senior)-Entwickler erreicht habe und ich kann aus meiner fundierten Arbeitserfahrung klar sagen dass die genannten Arbeitsbereiche Kongruenzen haben. Mittlerweile ist der Antrag auch raus mit entsprechenden Noten und der Zusammenfassung der Arbeitsbereiche zu einer neue Worthülse "Web-Entwicklung" und wurde bewilligt :P 

Könnte es sein dass dir Fachwissen fehlt?

Apolon  23.05.2017, 08:46
@skateboard12345

mein lieber skateboard,,

wenn du dich hier als Programmier-Experte äußerst, kann ich deine unsinnigen Fragen nicht einordnen.

Ein Programmierer (Softwarentwickler) müsste wissen, dass nicht die Programm-Erstellung der größte Teil seiner Arbeit darstellt, sondern die weitere Betreuung bzw. ständige Änderung und Pflege der Programmteile.

Du hast dir selbst ein Armutszeugnis ausgestellt.

Zu deiner letzten Frage - nein mir fehlt das nötige Fachwissen nicht, da ich früher als System- und Anwendungsprogrammierer tätig war (Programmsprachen: Assembler, PLI, Cobol und RPG3) und auch heute noch ehemaligen Kollegen helfe ihre Programme zu entwickeln.

Ich kann Dir nicht helfen. Aber ich habe genau die gleichen Fragen gehabt, als ich den Antrag vor ein paar Wochen abgeschickt habe.
Ich glaube, die KSK weiß selber nicht genau, wie sie mit den Menschen umgehen soll, deren Arbeitsalltag von "künstlerisch" bis "coding" reicht. Die Grenzen der klassichen künstlerischen Produktion verschwimmen im Internet ...

Viel Erfolg.

mssfldt  29.07.2017, 13:09

Btw.: ich bin inzwischen wieder Mitglied in der KSK. Hat aber ca. 6 Monate gedauert, ehe die das entscheiden haben. Bei mir liegt es allerdings so, dass ich gar keine Kunden mehr habe, sondern nur eigene Websites pflege, die mit Adsense und Affiliate Links monetarisiert sind. Da ich Texte und Grafiken für diese Seiten komplett selber erstelle, haben sie mir den Künstler- bzw. Autorenstatus zuerkannt - auch wenn ein signifikanten Anteil in der technischen Umsetzung und Pflege liegt (PHP, Mysql etc.). Nur so zur Info.

Ich kann übrigens die obige Diskussion hinsichtlich "Fachwissen" überhaupt nicht nachvollziehen. Natürlich sind die Grenzen zwischen Web-Design, Interface-Design und Informationsdesign absolut fließend. Aber das sind halt Behörden-Kategorien, die weitgehend auf Ausbildungsplänen und Studiengängen basieren, die einfach Jahre hinter dem heutigen Internet-Arbeitsalltag zurückliegen ... 

Viel Erfolg bei Deinem Antrag!