Kündigungsschreiben Blicks nicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag der am 30. April abläuft.

Dein AG will Dich allerdings nicht bis dort beschäftigen und kündigt Dir fristgerecht zum 31. März. Bis dahin muss er Dich bezahlen.

Du kannst Kündigungsschutzklage einreichen. Allerdings musst Du das innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun.

Wenn die Kündigung keinen Bestand hat, endet das Arbeitsverhältnis zum 30. April (und muss dann auch bis dort bezahlt werden), dann ist allerdings endgültig Schluss.

Dein AG hat Dich widerruflich freigestellt. Das bedeutet, Du musst nicht mehr zur Arbeit, der AG kann Dich allerdings bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder zur Arbeit rufen.

Minusstunden an denen Du selbst schuld bist, verrechnet der AG Dir.

Geh mal beim Betriebsrat vorbei, er kann Dich beraten. Dass er der Kündigung nicht widersprochen hat bedeutet nicht, dass er die Zustimmung erteilt hat. Er kann Dir auch die Kündigungsgründe nennen, falls Du nicht selbst weißt, warum man Dir gekündigt hat obwohl der Vertrag nur einen Monat länger läuft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DK1996 
Fragesteller
 15.02.2019, 09:04

Dankeschön werde ich machen.

Hexle2  18.02.2019, 11:58
@DK1996

Danke fürs Sternchen

Du bist freigestellt, musst also nicht mehr hin. Du musst dich jetzt sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
.Es werden die Minusstunden abgezogen, die du nicht gearbeitet hast.

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:25

Danke, also doch richtig verstanden.

Tut mir leid mein deutsch ist nicht das beste und manchmal verstehe ich es nicht ganz danke für deine Antwort.

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:26

Also werde ich bis zum 30 April bezahlt

AnglerAut  14.02.2019, 14:27
@DK1996

Nein, nur bis 31. März.

Die Frage ist worum wurdest du gekündigt?

Du könntest also Kündigungsschutzklage einreichen wenn du der Vorzeitigen Kündigung wiedersprechen willst.

Wenn du das nicht tust gilt das Arbeitsverhältniss zum 31 März als beendet.

Ansonsten bist du erstmal freigestellt und bekommst dein Gehalt weiter. Man kann dich aber jederzeit bis zum 31 März wieder zum Arbeiten auffordern. Das ergibt sich aus dem Wort "wiederruflich" !

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:30

Verstehe ich nicht ganz also am besten frage ich meinen Cheff oder wie ?

Ich bekomme also nur noch diesen Monat meinen Lohn ?

Christiangt  14.02.2019, 14:32
@DK1996

Warum wurdest du den vorzeitig gekündigt? Du bekommst auf jeden Fall bis zum 31 März bezahlt und darfst auch in der Zeit zu Hause bleiben. Dein Chef hat in der Kündigung aber auch geschrieben, dass er dich jederzeit wieder zur Arbeit auffordern kann.

GanMar  14.02.2019, 14:34
@DK1996

Nein, auch noch für den März. Wir haben doch erst Februar. Aber Du mußt Dich jetzt sofort bei der Arbeitsagentur melden.

Sie kündigen dich zum 31.03. .

Wenn du wegen des Termins Widerspruch einlegtest kündigen sie dich sichheitshalber noch mal zum 30.04.

Wenn du also nichts machst, kriegst du bis 31.03. Geld.

Hat der Betrieb weniger als 10 Festangestellte? Denn mir fehlt in dem Schreiben der Kündigungsgrund.

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:28

Also mein Vetrag läuft normaler weise bis zum 30 April 2019 bis dahin hatte ich einen Arbeitsvertrag.

AnglerAut  14.02.2019, 14:29
@DK1996

Sie wollen dich jetzt früher loswerden, allerdings wundert es mich, dass sie keinen Grund nennen.

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:29
@AnglerAut

Also sollte ich Widerspruch ein Legen ?

DK1996 
Fragesteller
 14.02.2019, 14:28

Und ist ein größerer Betrieb mit 180 Mitarbeitern ungefähr

AnglerAut  14.02.2019, 14:29
@DK1996

Dann geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort beraten. Widerspruch der Kündigung.

Hexle2  14.02.2019, 14:48
@AnglerAut
Dann geh zum Arbeitsgericht und lass dich dort beraten.

Beim Arbeitsgericht wird niemand "beraten".

Man kann dort, wenn man keinen Anwalt hat, bei der Rechtsantragstelle Kündigungsschutzklage einreichen. Bei der Klageformulierung wird kostenlos geholfen.

Allerdings dürfen die Mitarbeiter keine Rechtsberatung machen.

PeterSchu  14.02.2019, 16:57

"Denn mir fehlt in dem Schreiben der Kündigungsgrund."

In einer Kündigung muss kein Grund angegeben werden.