Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Probezeit?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird sich Montag aufklären . Keine Kündigung , wenn du sonst immer fleißig warst .

Mach demnächst ein Foto vom Dienstplan - mit einer Uhr darauf , wann du das gesehen hast ! Manchmal ändert sich das noch kurz vor Feierabend , wg. Krankheit z.B. !

Das kann in der Probezeit,ohne Angebe von Gründen, passieren, das Du gekündigt wirst.

Während der Probezeit ist die Kündigung grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich.

Obnun fristlos oder mit zwei Wochen Frist, wird keinen großen Unterschied machen.

Versuche das Missverständnis aufzuklären. Ob der Plan nachträglich geändert wurde, lässt sich sicher nachvollziehen.

Familiengerd  25.02.2017, 17:15

Ob nun fristlos oder mit zwei Wochen Frist, wird keinen großen Unterschied machen.

Erstens wäre fristlos hier widerrechtlich, zweitens macht das einen Unterschied von fast einem halben Monatsentgelt.

Interesierter  25.02.2017, 17:21
@Familiengerd

Wenn der Arbeitgeber kündigen will, wird er zu einer eventuellen fristlosen Kündigung in jedem Fall hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen.

Ja, der Unterschied ist ein halbes Monatsgehalt. 

Eine fristlose Kündigung wird kaum zu halten sein. Die ordentliche hält auf jeden Fall.

Die eigenen Kosten müsste der FS im Klagefall selbst bezahlen. Da bleibt dann unterm Strich von dem Lohn nicht mehr viel übrig.

Familiengerd  25.02.2017, 17:57
@Interesierter

Die eigenen Kosten müsste der FS im Klagefall selbst bezahlen.

Bei einer fristlosen Kündigung wäre die Situation (jedenfalls nach der Schilderung) so klar, dass er keinen Anwalt bräuchte, er also auch keine "eigenen" Kosten hätte.

Kann passieren, muss aber nicht. Wirst Du ja Montag sehen.

In Zukunft den Dienstplan nicht abschreiben, sondern abfotografieren, dann hast Du auch einen Zeitstempel in den Details zum Foto.

Hallo.
In der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung möglich.
Wenn du aber mit dem Kopf unterm Arm dich entschuldigst und es ein versehen war, wird wohl keiner davon Gebrauch machen.