Kündigung und noch Provisionen ausstehend?

2 Antworten

Kann ich diese noch im Nachhinein (zur Kündigung) einfordern?

Das kommt darauf an ...

Wenn du berechtigte Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis hast, sind Fristen zu beachten.

Wenn es einzel- oder tarifvertraglich keine Regelungen gibt, können Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist" bis zu 3 Jahre nach dem Jahr der Fälligkeit einer Forderung geltend gemacht werden - bis zum 31.12.2018 also für Forderungen aus 2015, bis zum 31.12.2021 für Forderungen aus 2018 (sofern Du nicht durch unmissverständliche Aussagen und Handlungen dem Arbeitgeber gegenüber den sicheren Eindruck vermittelt hast, auf Forderungen verzichten zu wollen).

Diese dreijährige Frist kann aber einzel- oder tarifvertraglich entscheiden verkürzt werden durch die Vereinbarung von Ausschlussfristen, nach deren Verstreichen ab Fälligkeit Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis erloschen sind. Diese dürfen einzelvertraglich nicht weniger als 3 Monate betragen, tarifvertragliche nicht weniger als 1 Monat (häufig 6 Monate, z.T. auch zweistufig) betragen.

Du musst also prüfen, ob es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag Vereinbarungen zu Ausschlussfristen gibt; wenn nicht, dann gilt die 3-jähjrige Verjährungsfrist!

Mein Antwort bezieht sich auf deutsches Recht.

oklein 
Fragesteller
 07.05.2018, 20:19

Danke für die ausführliche Antwort - leider nicht wie ich erhoffte. :-)

Der Absatz im Vertrag ist sehr schmal formuliert und weist nichts anderes als das Geschriebene aus, ergänzt um "Die Provision ist binnen 3 Monate nach Feststellung des Projektabschlusses zur Zahlung fällig." Insofern käme es auch einer Unterlassung/Zuwiderhandlung (199 Ziff. 5 ?) des Arbeitgebers gleich, wenn er nicht nach Feststellung in der Frist auszahlt.

Es handelt sich immer um Unikate (Bauprojekte). Lässt sich dabei $195 "umgehen", so dass die rückwirkende Frist verlängerbar ist? z.B: nach 199 (3) oder 199 (5)?

Woher soll das hier jemand wissen? Wir kennen deinen Vertrag nicht.

Familiengerd  07.05.2018, 13:20

Die - offene - Beantwortung der Frage ist durchaus möglich!

oklein 
Fragesteller
 07.05.2018, 20:05
@Familiengerd

So isses. Danke :)