Kündigung Ausbildungsverhältnis: Wie mache ich das mit der Frist?
Hallo,
ich möchte gerne mein Ausbildungsverhältnis mit meinem jetzigen Arbeitgeber beenden und habe bereits auch schon eine neue Ausbildung gefunden. Nun stellt sich die Frage, wie ich es fristgerecht kündige.
Meine neue Ausbildung beginnt am 01.09.23. In meinem jetzigen Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Daher meine Frage:
Schreibe ich: fristgerecht zum 01.08.23 mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen oder gebe ich den 01.09.23 an?
Danke euch !
4 Antworten
Du kündigst fristgerecht zum 31. August.
Man kündigt immer zu dem Tag, an dem das Ausbildungs-/oder Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
Im Kündigungsschreiben sollte der Grund stehen, da man während der Ausbildung nach der Probezeit nur mit der Frist von vier Wochen kündigen kann, wenn man die Ausbildung aufgibt oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte (§ 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz)
Ich gehe davon aus, Du willst die jetzige Ausbildung im neuen Betrieb nicht weitermachen.
Ich würde z.B. schreiben:
......kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristgerecht nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG."
Wenn Du willst kannst Du noch dazu schreiben, dass Du Dich für eine andere Ausbildung entschieden hast oder dass Du die jetzige Ausbildung aufgibst
Ja, ist es. Ich habe es bereits versucht, aber von deren Seite kam keinerlei Schuldbewusstsein..
...und im neuen verhältnis wird alles besser ? na, dann versuchs .
in der Probezeit gibt es keinerlei Kündigungsfrist.
Wenn du unsicher bist schreib "mit sofortiger Wirkung ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Es wäre übrigens extrem fair, wenn du den Betrieb SOFORT informieren würdest, damit der Platz ggf anders besetzt werden kann. Er hat dir den Platz versprochen, freigehalten und allen anderen Bewerbern vermutlich abgesagt.
Insgesamt finde ich so ein Verhalten ziemlich daneben.
Ich bin im ersten Lehrjahr, daher bin ich aus der Probezeit raus und woher soll ich wissen, dass es so im Betrieb abläuft, wie es ablief?
ich bin davon ausgegangen, dass dein Lehrverhältnis noch garnicht begonnen hat. Du hattest vom 01.09.23 geschrieben. Die ANtwort von Hexle ist in deinem Fall aber völlig richtig, deshalb schreibe ich jetzt keine neue
Du gibst die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem 31.08. ab und kündigst entsprechend fristgerecht zum 31.08. wenn dies dein letzter Tag dort sein soll.
doch, als Auszubildender kann man jederzeit mal so eben kündigen, wenn man die Ausbildung nicht weitermachen möchte
BBiG §22 Abs.2(2) sieht genau dies bei Aufgabe der jetzigen Berufsausbildung vor.
Fallst du noch keine Ausbildung begonnen hast, hast du noch Probezeit und in der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
Nach der Ausbildung musst du eine schriftliche Kündigung einreichen und dein Frist setzt erst außer Kraft, wenn du eine Bestätigung mit Stempel vom Firma erhalten hast
Nein, ich mache eine komplett andere Richtung. Es reicht also, wenn ich nur dazu schreibe, dass ich die Ausbildung aufgeben möchte als Grund?