Kündigung Ausbildungsverhältnis: Wie mache ich das mit der Frist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kündigst fristgerecht zum 31. August.

Man kündigt immer zu dem Tag, an dem das Ausbildungs-/oder Arbeitsverhältnis beendet werden soll.

Im Kündigungsschreiben sollte der Grund stehen, da man während der Ausbildung nach der Probezeit nur mit der Frist von vier Wochen kündigen kann, wenn man die Ausbildung aufgibt oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen möchte (§ 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz)

Ich gehe davon aus, Du willst die jetzige Ausbildung im neuen Betrieb nicht weitermachen.

FragFrageFragen 
Fragesteller
 04.07.2023, 14:18

Nein, ich mache eine komplett andere Richtung. Es reicht also, wenn ich nur dazu schreibe, dass ich die Ausbildung aufgeben möchte als Grund?

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Hexle2  04.07.2023, 14:20
@FragFrageFragen

Ich würde z.B. schreiben:

......kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristgerecht nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG."

Wenn Du willst kannst Du noch dazu schreiben, dass Du Dich für eine andere Ausbildung entschieden hast oder dass Du die jetzige Ausbildung aufgibst

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FragFrageFragen 
Fragesteller
 04.07.2023, 14:42
@kuestenflueger

Ja, ist es. Ich habe es bereits versucht, aber von deren Seite kam keinerlei Schuldbewusstsein..

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Hexle2  04.07.2023, 14:23

Danke fürs Sternchen

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in der Probezeit gibt es keinerlei Kündigungsfrist.

Wenn du unsicher bist schreib "mit sofortiger Wirkung ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Es wäre übrigens extrem fair, wenn du den Betrieb SOFORT informieren würdest, damit der Platz ggf anders besetzt werden kann. Er hat dir den Platz versprochen, freigehalten und allen anderen Bewerbern vermutlich abgesagt.

Insgesamt finde ich so ein Verhalten ziemlich daneben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder
FragFrageFragen 
Fragesteller
 04.07.2023, 14:35

Ich bin im ersten Lehrjahr, daher bin ich aus der Probezeit raus und woher soll ich wissen, dass es so im Betrieb abläuft, wie es ablief?

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Halbammi  04.07.2023, 15:06
@FragFrageFragen

ich bin davon ausgegangen, dass dein Lehrverhältnis noch garnicht begonnen hat. Du hattest vom 01.09.23 geschrieben. Die ANtwort von Hexle ist in deinem Fall aber völlig richtig, deshalb schreibe ich jetzt keine neue

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Du gibst die Kündigung spätestens 4 Wochen vor dem 31.08. ab und kündigst entsprechend fristgerecht zum 31.08. wenn dies dein letzter Tag dort sein soll.

kuestenflueger  04.07.2023, 14:34

LEHRVERTRÄGE kündigt man nicht so mal eben !

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Halbammi  04.07.2023, 15:06
@kuestenflueger

doch, als Auszubildender kann man jederzeit mal so eben kündigen, wenn man die Ausbildung nicht weitermachen möchte

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Fallst du noch keine Ausbildung begonnen hast, hast du noch Probezeit und in der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Nach der Ausbildung musst du eine schriftliche Kündigung einreichen und dein Frist setzt erst außer Kraft, wenn du eine Bestätigung mit Stempel vom Firma erhalten hast