Kündigung auf Eigenbedarf für Sohn der im Haus wohnt

4 Antworten

Die Kündigung wegen Eigenbedarf mit diesem Wortlaut ist m. E. unbegründet und deshalb unwirksam. Es muss dargelegt werden, warum hier Eigenbedarf bestehen soll. Das ist nicht so. Natürlich kommt die Härtefallregel zusätzlich in's Spiel.

Hallo ,

wenn sein Sohn sich Räumlich vergrössern will , ist es sicher auch Eigenbedarf ! Du weisst ja nicht , aus welchen Gründen er die grössere Wohnung braucht ! Vielleicht heiratet er oder was auch immer ?

GLG und alles Liebe und Gute , wünscht Dir ,clipmaus :-))

MaeusekindMaya 
Fragesteller
 27.09.2013, 17:31

Hallöchen, Danke aber ich weiß das er sich vergrößern möchte weil er mit seiner Freundin zusammen ziehen möchte und Sie oben nur ein Appartment haben. Aber der Sohn sagte sogar selber das er die Wohnung eigendlich garnicht möchte da seine Freundin lieber eine Wohnung mit Balkon möchte und nicht an der Hauptstraße. Naja ich geh wohl am besten zum Anwalt. LG

Da hast du einen Verhandlungsspielraum um einen Zuschuss zu den Umzugskosten heraus zu bekommen. Wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, kannst du hinterher Schadensersatz verlangen.

MaeusekindMaya 
Fragesteller
 27.09.2013, 17:38

Also kann ich dem Vermieter dann sagen das er mir einen Zuschuss zu den Umzugskosten gewähren muss?

Ich weiß das der Vermieter solange der Härtefall schwangerschaft besteht die Frist solange verlängern muss bis ich nicht mehr schwanger bin

Da weißt Du was falsches. Du müßtest einer Eigenbedarfskündigung wegen unzumutbarer Härte widersprechen.

aber darf er das Eigenbedarf nennen wenn doch sein Sohn eh schon im Haus wohnt?

Wenn Eigenbedarf besteht darf er das auch so nennen.

Aber noch hast Du ja keine Kündigung bekommen. Also erst mal ganz ruhig bleiben.

MaeusekindMaya 
Fragesteller
 27.09.2013, 17:39

Habe die Kündigung grade bekommen

MaeusekindMaya 
Fragesteller
 28.09.2013, 16:09
@anitari

Kündigung Fristgerecht 3 Monate zum Monatsende da ich noch keine 5 Jahre hier wohne und Begründung : Eigenbedarf/Selbstnutzung. Und das ich nach § 574 innerhalb spät. 2 Monate vor ablauf schriftlich wiedersprechen kann falls es für mich eine besondere Härte bedeutet.