Kündigung Arbeitsverhältnis?

3 Antworten

Grundsätzlich müßtest Du die zwei Wochen meiner Meinung nach arbeiten.

https://www.finanztip.de/freistellung-arbeitnehmer/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
obwohl ich nicht antrete, weil ich dann freigestellt bin

Woher weißt Du, dass Du freigestellt bist?

Dein AG muss Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen, wenn er Dich freistellt. Tut er das nicht, musst Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses in den Betrieb und arbeiten.

Tust Du das dann nicht, muss der AG Dich nicht bezahlen, da das dann unentschuldigtes Fehlen ist.

Wenn du zum 29. kündigst, dann hast du bis zum 29. einen Arbeitsvertrag. Das bedeutet, du hast bis zum 29. die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen und bekommst bis zum 29. das vertragsmäßige Gehalt dafür.

Dass er Arbeitgeber seinerseits darauf verzichtet, die Arbeitsleistung von dir einzufordern, ändert nichts an seinen Pflichten beim Gehalt.