Kündigen in der Ausbildung?

Unholdi  16.01.2022, 16:57

Und dann??

Jojojojo286 
Fragesteller
 16.01.2022, 17:01

Möchte weiter schule machen da ich einen Hauptschulabschluss habe. Damit ich dementsprechend eine Ausbildung zur Erzieherin anfangen kann.

Unholdi  16.01.2022, 17:28

Viel Spaß!

Jojojojo286 
Fragesteller
 16.01.2022, 17:34

Vielen lieben Dank! :)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Jojojo,

du kannst eine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und es muss ein Grund genannt werden. Berufsaufgabe wäre ein Grund.

Du kannst auch mit deinem Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dann ist es gleich aus.

Bist du dir sicher, dass vielleicht ein Gespräch weiter helfen könnte. Vielleicht auch mit deinen Eltern.

Weißt du schon was du danach machen möchtest?

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Jojojojo286 
Fragesteller
 16.01.2022, 17:05

Vielen lieben Dank für deine Antwort! Habe schon öfter mit meiner Chefin gesprochen aber was geändert hat sich nie wirklich. Möchte gerne etwas machen was mich wirklich glücklich macht.. Habe durch diesen Stress viel abgenommen und lag fast nh Woche im Krankenhaus deshalb. Ich würde danach gerne weiter schule machen damit ich die Ausbildung zur Erzieherin starten kann.

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Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kannst du kündigen.

Die Frist findest du in deinem Ausbildungsvertrag..

Sehe gerade das man nicht so einfach kündigen kann. Nur aus wichtigem Grund.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden. Zulässig ist aber ein Aufhebungsvertrag.

Familiengerd  16.01.2022, 17:14
Die Frist findest du in deinem Ausbildungsvertrag..

Die ist gesetzlich verbindlich festgelegt und beträgt (nach der Probezeit) 4 Wochen zu einem beliebigen Datum. Der Grund für die Kündigung (Beendigung der Berufsausbildung überhaupt) muss angegeben werden.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ). Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.

Das ist - bezogen auf die Frage - Unsinn, weil das nur für den Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber gilt.

Außerdem widerspricht diese Behauptung komplett der Aussage Deines ersten Satzes!

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Familiengerd  16.01.2022, 17:17
@Kleckerfrau
Korrektur

Die ist ebenfalls falsch.

Maßgeblich ist hier nicht Abs. 2 Nr 1 des BBiG § 22, sondern Abs.2 Nr 2!

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