Kann ein Betrieb einen kündigen weil man nicht die Ausbildung geschafft hat?

10 Antworten

Nein, so einfach geht das nicht. Vor allem kannst du in diesem Fall ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bei der Berufsberatung kostenlos für dich beantragen, um optimal auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet zu werden oder bei entsprechenden suboptimalen Leistungen bereits frühzeitig die Nachhilfe zu bekommen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Wenn man durch die Prüfung fällt, dann muß der Azubi (möglichst schriftlich) eine Verlängerung bis zur nächst möglichen Prüfung verlangen - der Ausbildungsbetrieb kann das grundsätzlich nicht ablehnen - daß der Azubi tätig werden muß, ist wichtig, denn der Ausbildungsbetrieb muß das nicht von sich aus machen.

Wenn der Azubi das nicht verlangt, dann endet das Ausbildungsverhältnis automatisch zum Ende, welches im Vertrag festgelegt ist - besteht der Azubi die Prüfung, dann endet die Ausbildung mit Übergabe der vorläufigen Prüfbescheinigung an den Azubi (auf die Kenntnis des Ausbildungsbertiebses kommt es nicht an) - wird der Azubi weiter beschäftigt (auch am selben Tag der bestandenen Prüfung) ist ein unbefristets Arbeitsverhältnis entstanden.

Wenn keine Verlängerung durch den Azubi verlangt wird, kann dennoch die Prüfung wiederholt werden - allerdings müsste dann der Azubi die Prüfungskosten selbst bezahlen.

Selbst wenn der Azubi tatsächlich endgültig die Prüfung nicht besteht, ist dennoch die Ausbildung absolviert worden - man hat nur keinen gesetzlich anerkannten Abschluß.

Du hast mit deiner ausbildenden Firma einen Ausbildungsvertrag geschlossen. Der gilt so lange, wie deine Ausbildung dauert. In deinem Fall eben bis du die Ergebnisse der Nachprüfung haben wirst.

Insofern wird dir nicht gekündigt, sondern der Vertrag läuft automatisch aus. In jedem Fall, egal ob du bestehst oder nicht.

Wenn du bestehen solltest (was dir zu wünschen ist) und der Betrieb dich übernehmen möchte, bekommst du einen neuen Vertrag, einen Arbeitsvertrag.

Falls dich der Betrieb trotz Bestehens nicht übernehmen will, müsstest du dich woanders bewerben und bekämst dort einen solchen Arbeitsvertrag, wenn dich jemand möchte und ihr euch einig werdet.

Aber auch ein erneutes Nicht-Bestehen (als reguläres Durchfallen und danach durchfallen bei der Wiederholungsprüfung) muss nicht bedeuten, dass du vielleicht doch übernommen wirst. Allerdings dann für deutlich weniger Gehalt, da du ja die Prüfung nicht geschafft hast.

Wenn du bereits jetzt schon so viel darüber nachdenkst, was wäre wenn würde ich dir raten, geh doch mal zu deinem Ausbilder. Häufig ist das der Chef selbst, in größeren Betrieben jemand, der vom Chef dafür bestellt wurde. Sprich mit ihm über deine Sorgen und lass dir erklären, was die da mit dir vorhaben. Vielleicht wollen sie dich ja auf jeden Fall übernehmen.

Zumindest sollte der Ausbilder in der Lage sein, dir alle Fragen diesbezüglich zu erklären. Auch, ob und wie sie dich unterstützen können bis zur Prüfung, bis zur Nachprüfung und eventuell sogar danach.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo,

der Ausbildungsvertrag endet mit dem im Vertrag genannten Datum (31.7.19 oder 31.8.19?), wenn man man bis dahin die Abschlussprüfung nicht bestanden hat.

Der Azubi kann beim Ausbildungsbetrieb einen schriftlichen Antrag stellen, dass er die Ausbildung bis zum nächsten Abschlussprüfungstermin verlängern möchte. Diesen Antrag darf der Ausbildungsbetrieb nicht ablehnen. Es ist sehr sinnvoll, sich einen Eingangsstempel auf einer Kopie des Antrages auf Ausbildungsverlängerung geben zu lassen.

Dann mit möglichst vielen Leuten über Tipps/Vorgehen zu einer erfolgreichen Prüfung sprechen:

  • Ausbilder
  • Berufsschullkehrer mit prüfungsrelevanten Fächern
  • Prüfer (wenn möglich)
  • Azubis, die dieses und letztes Jahr die Prüfung bestanden haben
  • ....

Dann Plan aufstellen, wann man wie bis zum nächsten Prüfungstermin alle prüfungsrelevanten Themen lernt, versteht und behält.

Ggf. bei der Agentur für Arbeit nach Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erkundigen (eine Art bezahlte Nachhilfe).

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast immer noch eine Chance eine weitere Prüfung abzulegen & bist ein halbes Jahr länger in dem Betrieb. Die 3 Jahre sind somit nicht umsonst& die zweite Prüfung zu verhauen wäre selten dämlich.