Küchenbenutzung und Kochen nachts untersagt von Vermieterin/Mitbewohnerin - ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann es mir untersagt werden, mir nachts in der Küche etwas zum Essen zu bereiten? Natürlich versuche ich, so leise wie möglich zu sein. Die Frau beruft sich auf "Nachtruhe" ab 22 Uhr.

Das kann Dir nicht untersagt werden genauso wenig wie nachts duschen.

Klar sollte man so leise wie möglich sein und man sollte auch nicht etwas kochen oder braten was einen starken Geruch verursacht. aber zu verbieten das man sich etwas kocht, das geht nicht.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:26

Worauf kann ich mich da berufen?

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:31
@Theresaa

Kann ich die Miete denn kürzen, wenn sie es weiter so verhindert, durch Gewalt? Gestern waren auch die Rührstäbe vom Mixer entfernt, mit dem ich mir für meinen Cappucino etwas Sahne aufschlage. Dieses darf ich schon ab 21 Uhr nicht mehr, eigentlich eben gar nicht, da es sie "stört".


Worauf, auf welchen Text kann ich mich berufen, wenn ich e.g. um 10 % die Miete mindere deswegen?

johnnymcmuff  01.01.2017, 14:35
@Theresaa

Das Kochen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache gehört.

Und wenn sich die Geräusche innerhalb der Toleranzen von Nachtruhe (etwas leiser als Zimmerlaustärke) bewegen, kann die Vermieterin gar nichts machen.

johnnymcmuff  01.01.2017, 14:40
@Theresaa

Mietminderungshöhe sollte eine Fachanwalt für Mietrecht festlegen, bzw. der kann der Vermieterin auch schreiben, dass die diversen Handlungen von ihr nicht erlaubt sind und ggf. mit weiteren Konsequenzen rechnen muss.

Allerdings wird das Zusammenwohnen dadurch nicht leichter und man sollte daher mal über einen Umzug nachdenken.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:42
@johnnymcmuff

Ja, was soll ich machen, wenn ich nur dieses winzige Fach habe? Ich muss da den Teller herauszerren, der steht unter dem Topf, und Messer und Gabel auch, dieses macht leider kleine Geräusche. Ich habe keine Ahnung, ob das "Zimmerlautstärke" ist. Es lässt sich nicht anders machen.

johnnymcmuff  01.01.2017, 14:49
@Theresaa

Das dürfte schon noch unter Zimmerlautstärke sein und es ist ja auch nur für einen Augenblick.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 15:17
@johnnymcmuff

Ein Anwalt ist da bereits tätig geworden, war sogar hier, aber sie list das nicht einmal, ist auch zu seinem angebotenen Gesprächstermin nicht erschienen. Er bekommt von mir nur Beratungshilfe und wird da nicht schon wieder etwas schreiben. Die Frau liest es eben ohnehin nicht. Das werde ich dann selbst machen unter der Angabe, uneingeschränkte und ungestörte Küchennutzung nicht möglich. Ich denke, dass 10 % in Ordnung sind. Bei 480 Euro WM wären das 50 Euro.


Muss ich es im übrigen auch dulden, dass angeblich wegen der Kälte momentan auch schon am Nachmittag, spätestens ab 20 Uhr beide Rolläden in der Küche total heruntergezogen werden, so dass kein Licht mehr hereinkommt? Ich bekomme davon Depressionen. Es ist ein Blick über einen kleinen Balkon in einen kleinen hinteren Garten und auch in den Himmel. Muss ich es dulden, dass die Rolläden schon so früh beide heruntergezogen werden? Dass sie in der Küche überhaupt heruntergezogen werden? Im Schlafzimmer, in Ordnung. Aber in der Küche? Total verdunkelt? Und dann auch noch die Heizung kalt?



Ich bin ja nur permanent auf der Suche nach einer anderen Wohnung, aber es ist eben schwer. Leider habe ich nur ALG2, und habe auch einen Flügel, der hier im hinteren Zimmer steht, auf dem ich wieder einmal spielen möchte. Aber mit leider nur noch 770 Euro eine Wohnung
zu finden unter diesen Umständen ist schwer. Ich kann mich hier auch
nicht richtig pflegen, habe kein körperliches Wohlbefinden. Diese Frau
engt mich total ein und will mich auf ihr niederes Niveau zerren, tritt
mir die Tür ein, und ich habe keinen Zeugen. Jetzt wohnt auch noch ihre
eine Tochter hier, 18, obwohl die Kinder schon lange vom Jugendamt
entzogen wurden, und diese beiden halten gegen mich zusammen.


Aber anbetrachts der Wohnungsnot und meiner schlechten finanziellen
Bedingungen und dann auch noch mit dem Flügel ist es schwer, eine
passende Wohnung zu finden.


Vielleicht habe ich jetzt endlich Glück und eine von 2 interessanten
Möglichkeiten klappt. Es ist leider schwer, denn da sind andere Bewerber ohne Musikinstrument, mit gesichertem Einkommen, Top Gehalt und einer bombigen Ausstahlung, die mir hier so abhanden kommt.



johnnymcmuff  01.01.2017, 15:23
@Theresaa

Ob 10% in Ordnung sind, sollte der Anwalt entscheiden, denn eine ungerechtfertigte bzw. zu hohe Mietminderung führt zu Mietrückstand und das kann zur Kündigung führen.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 15:33
@johnnymcmuff

Bei diesem bekomme ich nur einen Telefontermin, vielleicht in 2 Wochen. Aber ich muss dieses heute entscheiden. Die Frau bekommt 370 Euro auf ihr Konto, 110 Euro zahle ich ihr in bar. Ich habe hier etwas gefunden, da wird die Küche mit 10 '% bewertet:

Zimmer nicht nutzbar: Anwendung der Hamburger Tabelle

In diesen Fällen kann die Hamburger Tabelle des Landgerichts Hamburg herangezogen werden. Das Gericht hatte den Wohnwert der Räume ins Verhältnis zum Mietzins gesetzt und danach die Minderungsquote bestimmt. Das Wohnzimmer wurde mit einem Wohnwert von 28 % bemessen, das Schlafzimmer 12 %, Küche und Bad mit 10 % und ein Arbeitszimmer mit 20 %.

Und was ist mit den Rolläden? Muss ich das dulden, dass bereits ab Nachmittag und 20 Uhr alles total dunkel ist, und kalt noch dazu in der Küche?

johnnymcmuff  01.01.2017, 15:47
@Theresaa

1. Das sind Einzelfallentscheidungen und es ist die Entscheidung eines kleinen Gerichts.

Konsequenzen habe ich Dir schon genannt.

Zu den Rolläden:

Es handelt sich um Gemeinschaftsräume und nicht um Deine Mietsache, daher sollte man sich da einigen.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 16:30
@johnnymcmuff

Eine Einigung ist mit der Frau nicht möglich. Wenn ihr Wille nicht geschieht, werden meine Sachen "über den Balkon" oder "in den Müll geworfen". Und sie hat da keine Scheu, das auch zu tun. Der Kochtopf flog gegen meine Tür, ein Stuhl, mein Akku vom e-bike etc.. Einigung gibt es nicht, nur ihren Willen.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 16:33
@Theresaa

Ich könnte eine mittlere Lösung wählen - 8 % Minderung, 40 Euro. Die Frau kann ja gar keine Kündigung formulieren. Sie kann nicht lesen, schon gar nicht schreiben. Und Geld für einen Anwalt hat sie auch nicht, kann kaum ihre Miete von 330 Euro bezahlen.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 16:37
@Theresaa

Ich hatte schon einmal den Vorschlag gemacht, die Rolläden halb hochzuziehen, aber sie will ALLES und GANZ und nur IHREN Willen. Basta. Leider keine Einigung möglich, nur Gewalt wenn ihr Wille nicht geschieht.

imager761  01.01.2017, 19:10
@Theresaa

Das wüsste ich auch gern. J. redet gern vollmundig daher und bleibt den Rechtsgrund dafür - selbst auf Nachfrage - wieder einmal schuldig.

Das Mietrecht besagt: In dem dir nicht vermieteten Gemeinschaftsräumen hat die VM Weisungsrecht.

Mag deine VM es in der Küche dunkel und dem Bad sauber, hast du dich danach zu richten. Sollst du das Licht nicht unnütz brennen lassen, darf sie es dennoch. Will sie ab 22 Uhr weder durch  Essensgerüche noch Klappern aus der Küche in ihrer Nachtruhe gestört werden, ist das ihr gutes Recht.

Auch nächtliches Duschen und Haarefönen müsste sie nur dann akzeptieren, wenn du verschwitzt von der Spätschicht heimkehrend vor dem Zubettgehen kurz abduschen wolltest. Nicht, weil du ein Nachtmensch bist.

johnnymcmuff  01.01.2017, 19:20
@imager761

Das wüsste ich auch gern. J. redet gern vollmundig daher und bleibt den Rechtsgrund dafür - selbst auf Nachfrage - wieder einmal schuldig.

Du bist doch immer wieder der, der andere beleidigt, ihre Antworten schlecht macht, großspurig auf allwissend macht und seine Fehler nicht eingestehen kann.

Auch nächtliches Duschen und Haarefönen müsste sie nur dann akzeptieren, wenn du verschwitzt von der Spätschicht heimkehrend vor dem Zubettgehen kurz abduschen wolltest.



Rechtsirriger Blödsinn wie Du es immer so gerne schreibst, gibt diverse Urteils, dass es bis zu 30 Minuten erlaubt ist, ohne diverse von Dir genannten Einschränkungen.

Du gibt hier auch oft nur Deine Meinungen wieder ohne jeglichen Beweis und gehst anderen Usern einfach nur gerne auf den Sack.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 19:38
@johnnymcmuff

Ja, danke, lieber Johnnymcmuff, dass Du Deinen Artgenossen da zurechweist.

Ich würde das auch nicht ernst nehmen.

Aber wie ist  es denn eigentlich mit dem Haarefönen? Dieses hatte ich hier auch schon gemacht, etwa 15 Minuten lang, und dieses wurde mir untersagt. Ist es doch bis zu 30 Minuten lang gestattet?

Ich meine, am allermeisten hoffe ich, dass eine von den 2 interessanten Möglichkeiten klappt, die mir da auf den Weg geworfen wurden, ich hoffe, dass es da nächste Woche jedenfalls Besichtigungstermine gibt und dass ich hier oder da schönen neuen Raum finden kann, um dieser kleinen Hölle endlich zu entkommen. Aber solange muss ich hier noch ausharren, und es sträubt sich in mir alles, dass ich dieser Frau für eine solche Behandlung auch noch 110 zusätzliche Euro Auge in Auge in die Hand geben soll, wo sie mir gerade wieder etwas abgestellt oder kaputt gemacht hat.

imager761  01.01.2017, 19:52
@Theresaa

Du darfst dir die Antworten natürlich aussuchern, wie sie dir in den Kram passen.

Nur ziehst du eben aus mietrechtlicher Sicht den Kürzeren, wenn du glaubst, auf nächtliches Kochen, Klappern oder Haarefönen nicht verzichten zu wollen, nachdem du gebeten wurdest, es zu unterlassen.

johnnymcmuff  01.01.2017, 20:08
@Theresaa

Aber wie ist  es denn eigentlich mit dem Haarefönen?

In diesem Punkt ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen, bzw. muss ich was klarstellen.

Nachts duschen ist uneingeschränkt erlaubt, dass weiß ich, weil es diverse Urteile gibt.

Bei dem Haare fönen habe ich gerade mal gegoogelt, die Geräte können locker mal 95 dezibel erreichen, vor Allem, wenn es alte Geräte sind und man sie auf volle Leistung stellt.

Ist es erforderlich, dass man sich nachts die Haare fönen muss, sollte man Rücksicht nehmen, einen leisen Fön kaufen und so kurz wie möglich benutzen, zumal fönen ja auch nicht gut ist für die Haare.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 20:51
@johnnymcmuff

Danke für die Information.

Also mein Föhn ist nicht alt, aber wenn er voll läuft ist er hier natürlich nachts zu hören. Also am besten dann doch lieber nicht, okay.

Ihr Männer habt es da etwas leichter. Ich hatte früher lange Haare und konnte im Sommer darauf verzichten, nun habe ich einen Pagenkopf - den ich selbst schneide, spart Frisörkosten -, der ist praktischer,  aber den muss ich rundföhnen, da er sonst keine Form hat. Das ist leider so.........

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 20:54
@Theresaa

Ich habe mich ohnehin schon recht verstümmelt, aber das muss jedenfalls sein, damit es noch irgendwie gepflegt ausschaut...

Eine Mietkürzung wäre schon allein dadurch möglich, dass dir, sofern vertraglich zugesichert, die Nutzung der Gemeinschaftsräume eingeschränkt oder gar untersagt wird. Aber was nutzt dir das? Dadurch ändert sich deine Vermieterin auch nicht, im Gegenteil, das wird sie nur noch mehr auf die Palme bringen und sie wird dich noch mehr schikanieren. Suche dir neuen Wohnraum, wenn du in Ruhe leben willst. Das Verhalten deiner Vermieterin macht dir doch, trotz Mietkürzung, auf Dauer die Nerven kaputt. Unter den beschriebenen Umständen dürfte auch eine fristlose Kündigung durchaus gerechtfertigt sein.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:36

Es ist leider nicht so einfach, mit ALG2 eine andere Wohnung zu finden, und dann ist da auch noch mein Musikinstrument. Leider ist Wohnraum knapp und teuer, und gesucht, es gibt kaum Besichtigungstermine. Ich habe keine Ahnung, wo ich hingehen soll. Dieses ist das Problem.

Was ist denn vertraglich zur Nutzung der gemeinsam genutzten Räume vereinbart, ist sie dein Vermieter und warum willst du dir das überhaupt weiterhin antun?

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:25

Ich bin ja nur permanent auf der Suche nach einer anderen Wohnung, aber es ist eben schwer. Leider habe ich nur ALG2, und habe auch einen Flügel, der hier im hinteren Zimmer steht, auf dem ich wieder einmal spielen möchte. Aber mit leider nur noch 770 Euro eine Wohnung zu finden unter diesen Umständen ist schwer. Ich kann mich hier auch nicht richtig pflegen, habe kein körperliches Wohlbefinden. Diese Frau engt mich total ein und will mich auf ihr niederes Niveau zerren, tritt mir die Tür ein, und ich habe keinen Zeugen. Jetzt wohnt auch noch ihre eine Tochter hier, 18, obwohl die Kinder schon lange vom Jugendamt entzogen wurden, und diese beiden halten gegen mich zusammen.

Aber anbetrachts der Wohnungsnot und meiner schlechten finanziellen Bedingungen und dann auch noch mit dem Flügel ist es schwer, eine passende Wohnung zu finden.

Vielleicht habe ich jetzt endlich Glück und eine von 2 interessanten Möglichkeiten klappt. Es ist leider schwer, denn da sind andere Bewerber ohne Musikinstrument, mit gesichertem Einkommen, Top Gehalt und einer bombigen Ausstahlung, die mir hier so abhanden kommt.

Da kannst du dir nur, so schnell wie möglich, eine andere Unterkunft suchen.

An Abmachungen wird diese Frau sich sowieso nicht halten.  Und mit ihr vor Gericht zu gehen kostet nur dein Geld, das du nie wieder siehst.

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 14:28

Ich bin ja nur permanent auf der Suche nach einer anderen Wohnung, aber es ist eben schwer. Leider habe ich nur ALG2, und habe auch einen Flügel, der hier im hinteren Zimmer steht, auf dem ich wieder einmal spielen möchte. Aber mit leider nur noch 770 Euro eine Wohnung zu finden unter diesen Umständen ist schwer. Ich kann mich hier auch nicht richtig pflegen, habe kein körperliches Wohlbefinden. Diese Frau engt mich total ein und will mich auf ihr niederes Niveau zerren, tritt mir die Tür ein, und ich habe keinen Zeugen. Jetzt wohnt auch noch ihre eine Tochter hier, 18, obwohl die Kinder schon lange vom Jugendamt entzogen wurden, und diese beiden halten gegen mich zusammen.

Aberanbetrachts der Wohnungsnot und meiner schlechten finanziellen Bedingungen und dann auch noch mit dem Flügel ist es schwer, eine passende Wohnung zu finden.

Vielleicht habe ich jetzt endlich Glück und eine von 2 interessanten Möglichkeiten klappt. Es ist leider schwer, denn da sind andere Bewerber ohne Musikinstrument, mit gesichertem Einkommen, Top Gehalt und einer bombigen Ausstahlung, die mir hier so abhanden kommt.

Richtigerwesie hast du ab 22 Uhr in der Küche nichts zu verrichten, was der Nachtruhe entgegensteht. Klappern mit Tellern, Töpfen und Pfannen ud schwerter Kochdunst ist eben nicht, da muss eine Stulle reichen.

Nur die Toilette darfst du jederzeit besuchen, um deine Notdurft zu verrichten, Duschen, Fönen usw. aber nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist (Nachtschicht), sonst eben außerhalb der Ruhezeiten einzurichten.

Dennoch solltest du dir eine ander Bude suchen - da wirst du deines Lebens nicht mehr froh :-O

G imager761

Theresaa 
Fragesteller
 01.01.2017, 19:23

Solch einen abschätzigen  Unsinn glaubst Du ja wohl selbst nicht. Wende ihn auf Dich selbst an, aber mich beeindruckst Du damit mitnichten.

johnnymcmuff  01.01.2017, 19:30
@Theresaa

Seine Herrlichkeit ist so überzeugt von sich und lässt nur seine Meinung und Antworten gelten.

Aber Null Einsicht, wenn man ihm einen Fehler nachweisen kann, auch keine Entschuldigung.

bwhoch2  02.01.2017, 10:04
@Theresaa

Du kannst hier Fragen stellen und Du wirst unterschiedliche Antworten bekommen. Darunter sind dann solche, die Dir gefallen und solche die Dir nicht gefallen. Welche Antwort Du annehmen willst, ist allein Deine Sache.

Es kann aber durchaus passieren, dass da Antworten dabei sind, die Dir zwar gefallen, aber am Ende gar nichts nützen.

Leider für Dich hat der imager recht. Wenn Du dennoch versucht, wider alle Vernunft, Deine Rechte durch zu setzen, wirst Du am Ende doch den Kürzeren ziehen.

Du hast eine Vermieterin, die eigentlich gar kein Zimmer vermieten dürfte, weil es wohl keinen Mieter gibt, mit dem sie je zurecht kommen würde.

Das einzige, was Dir wirklich hilft, ist eine andere Wohnung bzw. ein anderes Zimmer und da würde ich für Dich gar nicht so schwarz sehen. Auch nicht mit Deinem Flügel. Die Frage ist allenfalls, wie unabhängig Du bist und wo Du wohnst.

Vor Weihnachten war hier z. B. von einer Frau zu lesen, deren Kinder längst aus dem Haus ist und deren Mann nun verstorben ist. Nun lebt sie allein in einer viel zu großen Wohnung. Das Amt verlangt von ihr, deshalb eine kleinere Wohnung zu suchen. Diese jedoch sind einerseits kaum zu bekommen und andererseits teurer, als die Miete, die sie jetzt für die größere bezahlt.

Ich denke, dieser Fall ist bekannt geworden, aber es gibt noch viele ältere Menschen, die allein in ihrem Häuschen wohnen und vielleicht sogar froh wären, wenn jemand mit im Haus wohnt. Eine Frau, die sich auch noch im Alltag hilfsbereit zeigt, Gesellschaft leistet und sogar in der Lage ist, das Haus mit selbst gespielter Musik auf dem Flügel zu erfüllen.

Du darfst dann natürlich nicht nur mitten in der Großstadt suchen, sondern müßtest in kleineren Städten oder auf dem Land (Bahnanschluss!) Dein Glück versuchen. Da wäre ich ziemlich optimistisch.

imager761  03.01.2017, 06:09
@Theresaa

Mir liegt es fern, dich zu beeindrucken.

Du hast eine Frage zum Mietrecht gestellt, insbes. die, ob die VM die Nutzung des Gemeinschaftsraums Küche derart einschränken kann  (Abdunkelung, Nutzungsverbot nach 22 Uhr) oder wg. des Badezimmers darauf bestehen darf, dass du ihn jedesmal so sauber zurücklässt, wie es dem Reinlichkeitsempfinden der VM entspricht.

Die Antwort mag dir nicht gefallen, sie lautet dennoch: Ja.

Was du mit dieser ebenso zielführenden wie belastbaren Einschätzung anfängst, bleibt natürlich dir überlassen. Ebenso, J. hanebüchend rechtsirrgen Unsinn "das kann Dir nicht untersagt werden" als hilfreichst zu bewerten.

Vielmehr gilt: In den dir nicht entgeltlich vermieteten, sondern zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten hätte deine VM alleiniges Weisungsrecht und darf dich nach fruchtloser Abmahnung darüber, welches Verhalten sie von dir künftig erwartet, fristlos kündigen.

G imager761

johnnymcmuff  01.01.2017, 19:29

Richtigerwesie hast du ab 22 Uhr in der Küche nichts zu verrichten, was der Nachtruhe entgegensteht.

Falscherweise verbreitest Du mal wieder nur Deine persönliche engstirnige Meinung.

Google mal den Begriff/Definition Nachtruhe.

Es bedeutet nicht , dass man total still sein muss.

Es gibt Angaben in Dezibel zu Zimmerlautstärke und zu Nachtruhe.