Krieg ich noch Urlaubstage?

1 Antwort

Du befindest dich noch in der Probezeit und kannst somit problemlos fristlos kuendigen. Bei Beendigung des Ausbildungsverhaeltnisses bestehende Urlaubsansprueche muessen dann ausbezahlt werden.

Fuer das Jahr 2022 hast du einen Anspruch auf 3 Zwoelftel des Jahresurlaubs. Fuer das Jahr 2023 hast du allerdings keinen Anspruch, wenn das Ausbildungsverhaeltnis vor dem 31. Januar endet. Endet es jedoch genau am 31. Januar oder irgendwann im Februar vor dem 28. Februar, besteht auch fuer 2023 ein Anspruch auf 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs.