Krankentagegeld - Weiterzahlung auch nach Gewerbeabmeldung?
Ein bis vor kurzem selbständiger Freund ist schwer erkrankt und bezieht seit über einem Jahr Krankentagegeld. Er hat sein Gewerbe (kleiner Handwerksbetrieb) zum 31.12.2017 abgemeldet, ist aber weiterhin nicht in der Lage, einem Erwerb nachzugehen und ist auch zu 80% schwerbehindert seit der Krankheit 2016. Hat er dennoch Anspruch auf weiteren Bezug des Krankentagegeldes seitens der Privaten Krankenkasse? Danke für qualifizierte Antworten.
4 Antworten
Das muss er mit der privaten Krankenkasse klären. Theoretisch könnte er ja als Arbeitnehmer Geld verdienen. Wenn er dies wegen Arbeitsunfähigkeit nicht kann, besteht die vielleicht die Möglickeit, dass die Krankenkasse noch Krankengeld zahlt. Aber KG läuft sowieso nach einer bestimmten Zeit aus.
Beratung - auch wie es weitergehen kann (Erwerbsunfähigkeitsrente, Umschulung etc. wegen der Behinderung) bekommt man bei dem großen Sozialverband VdK. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht sehr hoch.
Auskünfte erteilt der jeweilige Orts- oder Kreisverband, den es überall in Deutschland gibt.
Oft doch. Er müsste da mal in seiner Versicherungspolice nachsehen.
In der Regel haben auch Krankentagegeldversicherungen Höchstzeiten, die sich an den gesetzlichen orientieren.
Irgendwann ist ein Mensch dann einfach nicht mehr krank sondern eben berufsunfähig und wenn er dafür keinen Schutz hat, hat er Pech. Hat er keine gesetzlichen Ansprüche, so bleibt nur die Grundsicherung.
Wenn er seine Berufstätigkeit aufgegeben hat, wird die Tagegeldversicherung ihn auffordern, einen Antrag auf EM-rente zu stellen. Dann entfällt der Grund für die Krankentagegeldversicherung.
Das ist genau das gleiche, was auch die gesetzliche Krankenversicherung tun würde.
Wenn er die Beträge pünktich bezahlt, ist er weiterhin versichert.
Versichert ja, hat er auch weiterhin Anspruch auf Auszahlung des Krankentagegeldes?
Wenn er die Krankenhaustagegeld -Versicherung bezahlt
Vielen Dank, es geht aber um Krankentagegeld und das ist m.W. nicht zeitlich begrenzt, oder?