Krankenkasse nach einem Jahr work and travel
Ich bin am 01.10.12 aus Deutschland ausgereist, um ein Jahr work and travel in australien zu machen. Im Vorhinein habe ich mit meiner Krankenkasse (AOK Nord ost) gesprochen und gefragt, wie ich es am besten anstelle. Dort wurde mir eine anwartschaft angeboten mit der Begründung, man wuerde so "schneller" wieder versichert werden koennen, bei der rueckkehr nach Deutschland. Es sei aber kein "muss". So meldete Ich mich rechtzeitig ab, versicherte mich privat bei der AXA (auslandsversicherung als vollversicherung aber nur im Ausland gültig) und reiste aus. Bei rueckkehr rief ich bei der AOK an, meldete mich zurueck und wurde darum gebeten schnellstmöglich die nächste Niederlassung aufzusuchen. Dort angekommen bekam ich eine mitgliedsbescheinigung und alles war gut. Ich meldete hartz 4 an und gab meine Unterlagen ab. In meinem Bescheid wurde die AOK Nord Ost als meine Krankenkasse benannt und somit war fuer mich alles okay. Ein halbes jahr spaeter nahm ich die Arbeit wieder auf und erhielt von der AOK plötzlich einen neuen Mitgliedsantrag. Ich war dataufhin sehr verwirrt und rief dort an. nun stellte sich heraus, die Mitgliedschaft wurde nicht angenommen, da die AOK davon ausging ich muesse mich privat (wg der axa) weiter versichern. Durch einen Umzug ist moegliche Post, die Situation betreffend, wohl verloren gegangen. Daher konnte ich nicht reagieren. Die AOK argumentiert, die AXA haette mich weiter versichern müssen. Aber der Tarif, den ich bei der AXA hatte, umfasste nur das Ausland. Ein Tarif ohne jegliche gesundheitspruefung, extra fuer work und travel. In der Zeit beim jobcenter war ich nicht einmal beim Arzt, habe die Karte also gar nicht genutzt. Welche Konsequenz könnte das nun fuer mich bedeuten? Ich bin besten Wissens und Gewissens meiner Pflicht nachgekommen. Vorallem weil ich alles auch noch telefonisch vorher erfragt habe... Natürlich kann ich das nun schwerlich beweisen.
3 Antworten
Hallo,
Aber der Tarif, den ich bei der AXA hatte, umfasste nur das Ausland.
Das am besten von der Axa nochmal schriftlich geben lassen.
Dann bei der AOK auf diesen Link berufen:
.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
Gruß
RHW
Habe nun eine Rückmeldung der aok. Scheinbar ein kommunikationsfehler zwischen der aok Sachbearbeiterin, die am Anfang des Jahres meine Mitgliedschaft aufgenommen hat und mir. Demnach hat sie notiert ich sei lediglich privat versichert gewesen, anstatt auslandsreisekrankenversichert. entsprechend muss die Aok mich nun sehr wohl rückwirkend aufnehmen. Das jobcenter hat von dem Rummel nichts mitbekommen und einfach an die aok bezahlt. Ich habe noch kein abschließendes schreiben erhalten, gehe aber nun davon aus, dass alles geklärt ist.
Die Anwartschaft ist schonmal quatsch. Es gibt in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung bzw das die gesetzliche Versicherung dich aufnehmen muss. Wenn du wieder hier bist, versicherst du dich also einfach wieder. Ganz einfach. So habe ich das damals auch ohne Probleme gemacht.
Die gesetzliche muss gar nichts müssen und dies ist Alltag für Rückkehrer und somit ist die AXA dran und stellt einen aktuellen Tarif bis zum Arbeitsbeginn und das JOB Center bezahlt. Alles doch ganz einfach, oder?
Danke fuer die Antwort. Genau das habe ich ja versucht zu tun. Doch. Anscheinend sieht die AOK die Sachlage anders. Sollte die AOK tatsaechlich die Beiträge an das jobcenter erstattet haben, ist nun aber das Problem, dass das jobcenter die Beiträge nicht noch einmal entrichten wird. Bei denen gilt, dass der Anspruch aus der hartz4-zeit auch nur während dieser Zeit beglichen wird. Kommt die KK spaeter auf das jobcenter zurueck, lehnen sie erneute Zahlung ab und verweisen auf mich (mein aktueller Wissensstand zu den Gepflogenheiten im amt)