Krankengeld oder ALG1?

4 Antworten

Wenn Du erst nach deiner AU - selber gekündigt hast, kann es eine Sperre des Krankengeldes bis zu 12 Wochen geben.

Anspruch auf ALG - 1 besteht nicht, wenn Du vorher schon AU - bist, denn dafür musst Du nicht nur die Anwartschaftszeit für das ALG - 1 erfüllen, sondern musst der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen.

Nur wenn man schon im ALG - 1 Bezug ist und dann AU - geschrieben würde, kann es ALG - 1 weiter bis zu 6 Wochen geben, danach dann Krankengeld in Höhe des ALG - 1 für max.weitete 72 Wochen.

Sollte weder Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber von bis zu 6 Wochen, noch auf Krankengeld oder ALG - 1 bestehen, bleibt nur ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.

Beim Krankengeld gibt es meines Wissens nach keine Sperrzeit :)

Wenn Du innert der ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses erkranktest, hast Du Anspruch auf Krankengeld.

Andernfalls erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Naniani 
Fragesteller
 12.04.2024, 09:01

Ich war schon länger als 4 Wochen angestellt, und komm in diesem Arbeitsverhältnis nicht ins Krankengeld. Ich warte auf Rückruf von der Krankenkasse.

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Agamemnon712  12.04.2024, 09:04
@Naniani
komm in diesem Arbeitsverhältnis nicht ins Krankengeld. Ich warte auf Rückruf von der Krankenkasse.

Dann verstehe ich nicht, warum Du auf einen Rückuf wartest.

Entweder Du hast Anspruch auf Krankengeld oder eben nicht.

Falls Nein, greift im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis Vertragsende.

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Naniani 
Fragesteller
 12.04.2024, 09:11
@Agamemnon712

Der Service Mitarbeiter konnte meine Frage nicht beantworten, weil ich ja selbst gekündigt habe

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Agamemnon712  12.04.2024, 09:12
@Naniani

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Die Eigenkündigung hat nichts damit zu tun.

Entweder Du hast Anspruch auf Krankengeld oder eben nicht.
Falls Nein, greift im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis Vertragsende.
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Naniani 
Fragesteller
 12.04.2024, 09:15
@Agamemnon712

Da ich nur eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe, komme ich in die 2 Wochen oder eher 10 Tag definitiv nicht ins Krankengeld.

Und ich wollte wissen, wie das nach der Kündigungsfrist im weiteren Krankheitsverlauf ist. Wer dann zuständig ist Krankenkasse oder Arbeitsamt

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Agamemnon712  12.04.2024, 09:27
@Naniani

Arbeitsamt oder Jobcenter. Je nach Anspruch.

Arbeitslosengeld hat Vorrang vor Bürgergeld.

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Das hab ich gefunden:

Das Krankengeld wird grundsätzlich auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt und dann erkrankt. Kündigt der Arbeitnehmer erst nach Arbeitsunfähigkeit und hat dafür keinen vernünftigen Grund, erhält er für bis zu zwölf Wochen kein Krankengeld.

Ich vermute,du hast zu kurz gearbeitet.Ruf doch einfach bei der Krankenkasse an.

Naniani 
Fragesteller
 12.04.2024, 09:02

Ich war erst 4 Tage nach Kündigung krank. Nicht vor der Kündigung

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Wenn du länger als 4 Wochen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist, erhältst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.

Ob du bezugsberechtigt bist zum ALG I wissen wir nicht.

emesvau

Naniani 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:53

Und nach dem 17.04

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