Kosten für Nachlassverfügung mit Haftungserklärung?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob eine Bank eine Gebühr in Höhe von € 100 für eine Nachlassverfügung mit Haftungserklärung verlangen kann? Meiner Meinung nach dürfen bei Nachlassbearbeitung keine Kosten entstehen. Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob die Zinsen auf Sparguthaben nach Tod des Anlegers weiter laufen oder ob es keine Verzinsung mehr nach Tod des Erblassers gibt?
Eventuell könnt ihr mir helfen...
Vielen Dank!
1 Antwort
Die Erben sind Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie können über die Konten daher in gleicher weise wie der Erblasser verfügen. Auch Zinsen laufen normal weiter. Allerdings müssen sie die Erbenstelleung auch darlegen z.B. durch Vorlage eines Erbscheins, oder durch ein eindeutiges Testament und gemeinsam handeln.
Eine Nachlassverfügung mit Hauftungserklärung braucht man, sofern man die Erbschaft nicht zweifsfrei darlegen kann. Bei den Gebühren wäre aber zu überlegen ob der Erbschein wirklich nirgens mehr gebraucht wird.