Kosten für Nachlassverfügung mit Haftungserklärung?

1 Antwort

Die Erben sind Rechtsnachfolger des Erblassers. Sie können über die Konten daher in gleicher weise wie der Erblasser verfügen. Auch Zinsen laufen normal weiter. Allerdings müssen sie die Erbenstelleung auch darlegen z.B. durch Vorlage eines Erbscheins, oder durch ein eindeutiges Testament und gemeinsam handeln.

Eine Nachlassverfügung mit Hauftungserklärung braucht man, sofern man die Erbschaft nicht zweifsfrei darlegen kann. Bei den Gebühren wäre aber zu überlegen ob der Erbschein wirklich nirgens mehr gebraucht wird.