Kopfhörer Umtausch bei Saturn ohne Kassenbeleg?

9 Antworten

Nimm deine Mutter  mit die den Einkauf bestätigt, und hoffe das sie dir das abnehmen. Der Kassenbeleg ist nicht zwingend erforderlich.

http://www.123recht.net/acuteOhne-Kassenbon-kein-Umtauschacute-__a9413.html

Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man
weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine
Garantiekarte des Kaufgegenstandes.

Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der

andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer,
dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu
haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt
werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann
leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer
bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.

Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu

erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft
noch einen anderen Grund:

Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer

deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber
seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja
auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert.
Dieser Fall ist in § 478 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch. Regelt das Recht des täglichen Lebens, also die rechtlichen Beziehungen der Bürger im Allgemeinen.','#b32322')" ;="" onmouseout="kill()" parser2="">BGB
geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer
mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der
Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann.
Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht.
Viele Hersteller: Hersteller ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt angefertigt hat. Auch derjenige, der sich durch das Anbringen seines Namens oder seiner Marke als Hersteller ausgibt oder das Produkt zum Zweck des Vertriebes einführt.','#b32322')" ;="" onmouseout="kill()" parser2="">Hersteller
oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen
zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden,
Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.

Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese

Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des
Endkunden geführt werden dürfen.

Rechtsanwalt Alexander Birmili
http://www.rae-gartenstrasse-7.de

Umtauschen vermutlich nicht, reparieren lassen eher, aber nicht auf Garantie.

herzilein35  27.09.2016, 08:16

Nein hst man nicht.

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Du hast die Gewährleistung auf den Kopfhörer und der Händler muss diese reparieren, Geld zurück oder umtauschen. Was kann erstmal der Händler bestimmen.

Nur du musst halt beweisen, dass du die Kopfhörer da gekauft hast und wann das war. Wenn ich es richtig deute, waren die Kopfhörer für deine Mutter, sie war aber nicht beim Kauf dabei. Damit hast du schon schlechte Karten und muss es irgendwie anders beweisen. Kann dir aber auch vorwarnen, dass Händler äußert ungewillt sind, eine Reklamation ohne Kassenbon zu akzeptieren; auch wenn die Rechtslage nicht zwingend einen  Kassenbon als Beleg vorsieht.

Einen Rechtsstreit vor Gericht anzufangen halte ich bei 90 Euro für sinnlos. Ich predige es seit 2002: Leute bewahrt den Kassenbon auf, aber leider hört kaum einer darauf.

Wende dich doch mal direkt an Sony, was die sagen.

Theoretisch müsste das gehen. Da die ja auch einen Art Beleg haben. Und Garantie hat man auf Kopfhörer ja eh meistens 2 - 3 Jahre. Auch wenn die anderen User hier anscheinend noch nie was von gesetzlicher Garantie gehört haben.

Girschdien  27.09.2016, 07:55

Um Garantie in Anspruch zu nehmen, braucht man einen Kaufbeleg oder zumindest eine beim Kauf abgestempelte Garantiekarte.

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Jewi14  27.09.2016, 08:08

Leute, die Ahnung haben, schreiben auch nicht was von "gesetzlicher Garantie", was diese Begriff völliger Unsinn ist. Sie reden dann von Gewährleistung oder zumindest Sachmängelhaftung.

Andere User spamen auch nicht jeder Antwort voll, um auf Garantie zuweisen, was nun mal falsch ist.

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Ja wenn die Garantiekarte oder sowas noch dabei ist dann solltest du sie einschicken können