Kontosperrung fuer Betreuten bei Haftbefehl und Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallöchen,

der Antrag auf Erzwingungshaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in der SCHUFA eingetragen. Entweder auf Antrag des Gläubigers oder die SCHUFA hat die Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis erhalten.

Wenn der geschuldete Betrag, inklusive der zusätzlichen Vollstreckungskosten, bezahlt wurde ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet. Man benötigt vom ehemaligen Gläubiger eine Bestätigung über die Erledigung der einstigen Forderung.

Diese Bestätigung reicht man bei der SCHUFA ein. Dort wird die Erledigung vermerkt, der negative Eintrag wahrscheinlich aber nicht sofort gelöscht.

Mit einer Kopie der Bestätigung zur Hausbank gehen, für eine Kontosperrung lag und liegt kein Grund vor. Die Bank hat automatisch, oder im Rahmen einer eigenen Kontoprüfung, die Mitteilung von der SCHUFA bekommen.

Grüße

Wurzelpeter  01.04.2014, 20:45

Danke! Hat sich denn das Problem gelöst?

Gabi53 
Fragesteller
 15.06.2014, 01:47
@Wurzelpeter

ja, es ist genauso abgelaufen wie Du es geschrieben hast... Danke!

Informationen zu offenen Haftbefehlen erhält die SCHUFA durch das so genannte öffentliches Verzeichnis. Diese Information gibt die SCHUFA auch an die Partner weiter die in der SCHUFA verzeichnet sind. Beispielsweise Handy Anbieter oder ebend Banken. Im Klartext heißt das deine Bank erfährt wenn gegen dich ein Haftbefehl vorliegt. Ein Grund für eine Kontosperrung ist weiß ich zwar nicht, vermute es aber. Eigentlich braucht man keinen Kontozugriff wenn man im Gefängnis sitzt beziehungsweise gesucht wird. Oder?

ein fachanwalt weiss über so etwas bescheid...

da stellt sich die frage, wer die sperrung veranlaßt hat.

daß weiß die bank.