Komplizierter Fall -was tun?

8 Antworten

Ich bin gerade etwas irritiert. Du schlägst vor das Kind nicht zu bestrafen, weil sonst andere Leute davon erfahren könnten, und das obwohl bereits eine andere Person fälschlicherweise verdächtigt wird? Brennt dir der Helm? Selbstverständlich muss das der Schule gemeldet und mit angemessenen Konsequenzen geahndet werden! Schonmal an die Reinigungskraft und den Lerneffekt für das Kind gedacht?!

Rareri 
Fragesteller
 29.01.2023, 06:47

Die Person ist erwachsen und sowieso unbeliebt und so wenig wie sie da verdient, kann sie dann eben Bürgergeld beantragen. Als Elternteil setzt man da andere Schwerpunkte.

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Steffile  29.01.2023, 07:07
@Rareri

Entweder ist das ein Trollkommentar oder unter aller Sau.

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Saim0n  29.01.2023, 11:53
@Rareri

Wenn du das ernst meinst bemitleiden ich jeden Menschen in deiner engeren Umgebung zutiefst.

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Wer klaut hat mit den Konsequenzen zu leben, zum einen steht nicht nur die Herausgabe der Sache an erster Stelle, sondern auch eine dicke Entschuldigung.

Einfach laufen lassen ist völlig daneben, da wird nichts draus gelernt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 14 Jahre Verh. (19 Jahre insgesamt liiert) & 2 eigene Kinder

Es ist auf jeden Fall wichtig, dass das Kind diesen Gegenstand nicht behält, sondern zurück gibt, sonst lernt es, dass nichts passiert, wenn es klaut und der Weg zum Wiederholungstäter ist nicht mehr weit. Wer das Diebesgut wieder zurück gibt, ist egal, das kann auch eine andere Person sein. Es muss nicht unbedingt eine Bestrafung erfolgen, viel wichtiger ist es, ein klärendes Gespräch zu führen, so dass das Kind einsichtig wird und merkt, dass es einen Fehler begangen hat.

Es ist auch wichtig, dass der geklaute Gegenstand dem Eigentümer wieder zurückgegeben wird, mit einer Entschuldigung. Diese Person kann sagen, dass es dem Dieb leid tut und dass er seinen Fehler eingesehen hat, dass er sich aber schämt und nicht will, dass sein Name genannt wird.

Das Kind muss mit Konsequenzen rechnen

Wer bitte bestraft denn heute noch mit Hausarrest? Das Diebesgut muss zurück gegeben werden. Wer unterstellt den Diebstahl, wieso kann kein Irrtum angenommen werden (falsches Schulbuch , eine Turnhose zuviel eingepackt). Das Thema muss mit dem Kind besprochen werden - für Bockmist hat man gerade zu stehen und die Konsequenzen zu akzeptieren.

Wie die Konsequenzen aussehen können - kommt auf das Diebesgut und die Motivation des Diebstahl an. ( Inhalt der Brotdose , Kleidung, Handy, Geld?) Neid oder Gier...

Die verdächtigte Putzfrau - ist das Argument des Kindes und ein Beweis, dass der Erziehungsberechtigte sich relativ wenig für den Schulaufenthalt seines Kindes interessiert. Oder ggf das persönliche Verhältnis des Erziehungsberechtigten zur Putzfrau.

Die Schüler... Kennen die Reinigungskräfte einer Schule in der Regel überhaupt nicht - deren Schicht beginnt erst nach Schulschluss. Diese werden auch nicht für ihre Beliebtheit bezahlt und sind meist keine Beschäftigten der Schule. Unter Umständen für ihren Aufenthaltstitel auf den Arbeitsplatz angewiesen. - liegt hier vielleicht die Motivation des Erziehungsberechtigten....... Dann fällt der Apfel vermutlich nicht weit vom Stamm .