Kommt Alkoholbesitz von Minderjährigen ins polizeiliche Führungszeugnis?

12 Antworten

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Alkohol und Minderjährige - immer wieder falsch verstanden und falsch erklärt...

Minderjährigen ist es nicht verboten Alkohol zu trinken oder zu besitzen, sondern die ABGABE an Minderjährige oder die DULDUNG von Alkoholkonsum von Minderjährigen in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet (Altersstaffelung je nach Alter und Art des Alkohols)

D. h. der jenige, der den Minderjährigen den Alkohol abgibt (verkauft, verschenkt etc.) oder den Konsum duldet, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.

Der Minderjährige verstößt gegen KEINE Vorschriften und kann daher auch nicht bestraft werden.

DerSchopenhauer  25.05.2017, 07:34
Konkret bei Euch

Wer Euch den Alkohol verkauft hat, muß mit Sanktionen rechnen und die Polizei hat ihn Euch abgenommen, weil der Konsum in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden darf.

Hier ist die Polizei allerdings präventiv tätig gewesen, weil sie dachte, daß der Alkohol auch in der Öffentlichkeit konsumiert werden soll; denn der Besitz ist wiederum auch nicht verboten.

Hier liegt nun die Besonderheit vor, daß der Alkohol nur transportiert wurde, was die Polizei ja nicht unbedingt glaubt - im privaten Bereich bei einer Party darf auch der Alkoholkonsum geduldet werden, da es keine Öffentlichkeit ist (Öffentlichkeit meint, wenn jeder ungehinderten Zugang zu einem Ort hat - das ist bei einer privaten Feier nicht so).

Dennoch interessiert sich die Polizei dafür, wo Ihr den Alkohol gekauft habt; denn das hätte nicht geschehen dürfen.

Da es also für Euch nicht verboten ist Alkohol zu besitzen, darf die Polizei auch den Alkohol nicht dauerhaft einziehen sondern er muß den Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden.

DerSchopenhauer  25.05.2017, 07:48
@DerSchopenhauer

Noch eine kleine Anmerkung

Dem Minderjährigen ist es auch nicht verboten Alkohol zu kaufen oder kaufen zu wollen - wenn der Kauf abgewickelt wurde, verstößt nur der Verkäufer gegen das Gesetz - nicht der Minderjährige...

DerSchopenhauer  25.05.2017, 08:03
@DerSchopenhauer

Noch konkreter:

Die Freundin durfte Bier kaufen, weil sie 16 Jahre alt ist - sie dürfte aber wiederum nicht dulden, daß Du als 14-jährige in der Öffentlichkeit Bier konsumierst - dann würde Deine Freundin gegen das Gesetz verstoßen.

Nun ist es so, daß der Einzelhandel sich selbst verpflichtet, kein Bier abzugeben, wenn vermeintlich Jugendliche unter 16 Jahre in einer Gruppe sind.

Damit soll vorgebeugt werden, daß ein 16-jähriger oder volljähriger vorgeschickt wird um für den Minderjährigen einzukaufen.

Das ist aber rechtlich irrelevant - es kommt nur darauf an, wie alt der Minderjährige ist, mit dem der Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Ich weiß jetzt nicht, was Hugo enthält; wenn das ein Wein/Sekt-Mischgetränk ist, dann darf es an die Freundin abgegeben werden; enthält das Mischgetränk mit Branntwein oder mit Spirituosen ist, dann darf es nur an Volljährige abgegeben werden.

An Dich (ab 14) darf Bier abgegeben werden, wenn Deine Erziehungsberechtigten dabei sind.

Wenn das Hugo auch an 16-jährige verkauft werden darf (das Bier sowieso), dann hat der Händler nicht gegen das Gesetz verstoßen, wenn er die Getränke an Deine Freundin verkauft hat.

DerSchopenhauer  25.05.2017, 08:12
@DerSchopenhauer

Sorry - Ich hatte überlesen, daß Du gar nicht involviert warst, sondern die 14-jährige eine Freundin von Dir war und die 16-jährige wiederum eine Freundin Deiner Freundin war - das ändert aber nichts an meinen Ausführungen.

Bubibaby 
Fragesteller
 25.05.2017, 10:19

Ok danke für die ausführliche Erklärung:)

Alles gut, außer einer Gardinenpredigt hat das keine Konsequenzen.

Bubibaby 
Fragesteller
 25.05.2017, 01:17

Ok gut:)

michi57319  25.05.2017, 01:18
@Bubibaby

Ich ziehe allerdings den Hut vor den Beamten, die das angegangen sind. Starke Leistung. Ich würde mir wünschen, daß überall so durchgegriffen würde.

DerSchopenhauer  25.05.2017, 07:40
@michi57319

"durchgegriffen"

Hier ist allerdings die Grenze der Rechtmäßigkeit fast schon überschritten - der Alkohol wurde nicht in der Öffentlichkeit konsumiert, sondern er wurde transportiert - daher hätte es ausgereicht, nach demjenigen zu fragen, der den Minderjährigen den Alkohol verkauft hat - der vorübergehende Einzug des Alkohols war schon in der Grauzone...

DerSchopenhauer  25.05.2017, 08:09
@DerSchopenhauer

Die Käuferin des Bieres ist 16 - damit durfte das Bier auch an sie verkauft werden - bei Hugo kommt es auf die Zusammensetzung an, ob das an 16-jährige verkauft werden darf - es liegt hier also, so wie es aussieht, keine Gesetzesübertretung vor - somit hat die Polizei etwas überreagiert...

Artus01  25.05.2017, 09:21
@DerSchopenhauer

der vorübergehende Einzug des Alkohols war schon in der Grauzone...

Nein, war es nicht. Die Polizei muß nicht glauben daß der Sprit für den Vater war, das würde ich als jugendlicher in dieser Situation auch behaupten.

Der Vater kann sich den Stoff später selbst auf der Wache abholen.

Bei mir hat ein Polizist mal gesagt, die hätten das früher selbst alle gemacht, das war vor ca. zwei Jahren, da war ich 16 und habe ne Vodka Flasche offen gehabt, ansonsten habe ich keine Vorkommnisse diesbezüglich erlebt.

Bubibaby 
Fragesteller
 25.05.2017, 01:06

Ok gut die müssen ja ne weiße Weste haben ;)

M3199  25.05.2017, 01:15
@Bubibaby

Gut, ansonsten hätte ich mich auch bei den Vorgesetzten beschwert, die sind aus meiner Familie...

Aber mal im Ernst maximal nehmen die dir das weg und dann ist aber auch gut.

Nein. Kein Eintrag.

Der Besitz oder Konsum von Alkohol ist Kindern und Jugendlichen nicht verboten. Somit auch nichts fürs Führungszeugnis.

Zudem kommen ins Führungszeugnis nur rechtskräftig verurteilte Straftaten. Diese ganzen Sachen im Jugenschutzgesetz sin lediglich Ordnungswidrigkeiten und kommen daher nicht in ein Führungszeugnis.