Wird das im Führungszeugnis stehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo SpecialMoment,

der Polizeibeamte hat Recht und die Verurteilung zu einer Erziehungsmaßregel in Form der Arbeitsauflage wird nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.

Das Führungszeugnis wird wie im folgendem Link aussehen:

http://regionalwolfenbuettel.de//wp-content/uploads/2013/03/fuehrungszeugnis.jpg

Nicht jede Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen. Selbst für Erwachsene gilt:

Nicht aufgenommen werden

5. Verurteilungen, durch die auf

  • a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
  • b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist,

wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist´

Das gilt natürlich auch für Jugendliche.

Was im Führungszeugnis aufgenommen wird und vor allem, was eben nicht mit aufgenommen wird, kann man im folgendem Link nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Schöne Grüße
TheGrow

SpecialMoment 
Fragesteller
 20.08.2016, 10:25

Danke für die ausführliche Antwort

Nein, Jugendstrafen kommen nicht ins Führungszeugnis. Sozialstunden eh nicht. Erst Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Gefängnisstrafen stehen im Führungszeugnis.

Mein Sohn hatte auch mit 15 ein Mofadelikt mit Sozialstunden. Für seinen Job ist ein sauberes Führungszeugnis notwendig gewesen für die Einstellung und er arbeitet mit Kindern bei der Feuerwehr, dazu braucht er ein sauberes erweitertes Führungszeugnis. Beides konnte er vorweisen. 

Wie theallisons schon sagte...... und wenn er keine Anzeige erhalten hat dann stehts nicht drin. Ist auch nicht so schlimm da es nur ein roller war und solang er keinen schaden angerichtet hat und jenseits der 2.0 promille war ist es auch keinschlimmes vergehen das so etwas mit sich zieht schon gar nicht wenn dies der einzige vorfall ist

SpecialMoment 
Fragesteller
 20.08.2016, 06:50

Er musste vor Gericht und Sozialstunden abarbeiten. Außerdem hatte er seinen Führerschein 3 Monate lang weg.

Ketoe  20.08.2016, 06:52
@SpecialMoment

Ok ohne dich zu beunruigend ist das dann aber ungewöhnlich wenn es nicht im führungszeugnis steht.....sollte es dann eig. Doch....vielleicht wusste der polizist das ja selber nicht (wenn es ein fremder war) oder dein freund hat geflunkert......aber bei unseren rechtlagen ist alles möglich.

TheGrow  20.08.2016, 07:34
@Ketoe

Das währe nicht ungewöhnlich, wenn es nicht im Führungszeugnis stehen würde!

Fakt ist, die Verurteilung zu einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialstanden steht nicht im Führungszeugnis. Punkt

petrapetra64  21.08.2016, 11:41
@TheGrow

ketoe: Du findest es also ungewöhnlich, wenn man die gesetzlichen Regelungen beachtet. Ins Führungszeugnis kommen Verurteilungen mit Geldstrafen ab 90 Tagessätzen oder Gefängnisstrafen. Ins Führungszeugnis kommen aber definitiv keine auferlegten Sozialstunden. Zumal die Sache danach (nach Ableistung) eingestellt wird, es also nicht mal zu einer Verurteilung kommt. 

Mein Sohn hat auch aufgrund eines Mofadeliktes Sozialstunden leisten müssen. Er braucht ein sauberes Führungszeugnis für seine Arbeit im öffentlichen Dienst und er betreut Kinder bei der Feuerwehr, auch hier ist ein absolut sauberes erweitertes Führungszeugnis notwendig. 

TheGrow  21.08.2016, 12:50
@petrapetra64

Ins Führungszeugnis kommen aber definitiv keine auferlegten Sozialstunden. Zumal die Sache danach (nach Ableistung) eingestellt wird, es also nicht mal zu einer Verurteilung kommt

Zwar kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellen,

aber in der Regel werden die Sozialstunden im Rahmen einer Verurteilung zu einer Erziehungsmaßregel in Form einer Arbeitsauflage verhängt.

Im Klartext: Auch wenn wie Du völlig richtig angeführt hast, die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird, so gilt er trotzdem als rechtskräftig verurteilt.

Die Verurteilung wird auch in das Erziehungsregister eingetragen. Aber auf diese Eintragungen haben gem: § 61 BZRG nur wenige Institutionen Zgriff. Welche das sind kannst Du unter folgenden Link nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/\_\_61.html

Ja das stimmt keine Sorge ;)