Komme ich in die Erwachsenenbildung?
Ich m18 im April 19 fange im August eine Lehre als Assistent Gesundheit und Soziales an. Wenn ich die 2 Jährige Lehre Beendet habe, möchte ich fortfahren mit Fachmann Gesubdheit(FaGe). Die Frage ist, ich bin ja dann 21 jahre alt, komme ich dann in die Erwachsenen Bildung oder nicht. Und was ist wenn ich die 2 Jägrige Lehre nicht vestehe, komme ich dann in die Erwachsenen Bildung wenn ich nochmals Wiederholen muss.
Ist die Erwachsenen bildung Strenger oder nicht.
Es bezieht sich auf die Schweiz.
1 Antwort
Mit Erwachsenenbildung ist der 2. Bildungsweg gemeint. Eine juristische (vertragliche) Bedeutung, hat der Begriff nicht. Wenn du jetzt eine Ergänzen zu deiner Lehre absolvierst, ist es entweder ein Lehrvertrag nach Obligationenrecht, oder ein normaler Arbeitsvertrag, der eine Ausbildung regelt.
http://www.gl.ch/documents/OR_Lehrvertrag.pdf
Was hingegen wegfällt, sind die speziellen Regelungen,die das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer unter 20 Jahren verlangt (Ferien, Nachtarbeit etc.)
also könnte man wenn man erst mit 21 Anfängt mit 15 im gleichen Raum Berufsschule machen?
mit 15 Jährigen sorry