Körperverletzung, Täter Verurteilt = Anwalt stellt mir Rechnung?!

9 Antworten

Den wenigsten Leuten ist bekannt, dass es nach dem Opferentschädigungsrecht (OEG) bei uns möglich ist, einen Antrag auf Versorgung beim zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Wenn Du das bisher nicht wusstest, google mal unter Versorgungsamt. Wenn Du als Opfer anerkannt wirst nach einer Begutachtung, werden Dir alle Behandlungskosten erstattet, eventuell auch je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auch eine Rente gezahlt.

Das ist leider in der Justiz so und nennt man Ersatzvornahme, wenn die Gegenseite zahlungsunfähig ist bleibt man laut DT - Recht auf seine Kosten sitzen.

RamosFuego 
Fragesteller
 05.01.2012, 20:50

dann wundert man sich wenn rache aktionen gestartet werden....

Schlauerfuchs  06.01.2012, 14:17
@RamosFuego

Ja, deswegen gingen leider schon Vermieter in den Konkurs, der Mieter zahlte nicht der Vermieter musste ein Räumungklage einleiten und das Haus räumen lassen, der Mieter schöpfte alle Rechtsmittel voll aus und als er nach 3 Jahren endlich draußen war hatte der Vermieter zwar gewonnen , aber weil der Mieter zahlungsunfähig war blieb er auf allen Kosten sitzen und der Vermieter in die Insolvenz. Recht und Gerechtigkeit haben in unsern Rechtssystem leider nicht miteinander zu tun !

Martin2011  07.01.2012, 00:57
@Schlauerfuchs

...und das hat mit dem Strafrecht was zu tun?

Martin2011  07.01.2012, 01:03
@RamosFuego

Warum hast Du Dir den dafür einen Anwalt genommen. Der wäre doch, nach Deiner Schilderung, völlig überflüssig gewesen. (Oder gab es ein Adhäsionsverfahren?)

Und im Zivilprozess kannst Du Dir durchaus erst einmal (so Du kein Geld hast) einen Beratungsschein holen und später dann auch Prozeßkostenhilfe beantragen.

Dann wäre auch dieses Verfahren für Dich kostenneutral. Egal ob bei dem Täter momentan etwas zu holen ist. Du bekämest einen Titel aus dem Du (mind.) die nächsten 30 Jahre vollstrecken kannst.

Du bist der Auftraggeber von dem Rechtsanwalt. Deine Kosten musst du dir vom Verurteilten wiederholen...ggf. zivilrechtlich.

Ich nehme mal an, dass es dein Anwalt war, der da jetzt Geld haben möchte (nicht der gegnerische Anwalt). Dann lautet das Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch! Du hast einen Anspruch dieses Geld vom Verursacher (in diesem Fall dem Räuber) zurück zu bekommen, aber zahlen musst erstmal du. Außerdem darfst du Straf- und Zivilrecht nicht vermischen, wenn er strafrechtlich verurteilt wurde, bekommt er nur eine Strafe, weil er so ein böser Junge ist. Deine Kosten (Rechtsanwalt, Krankenhaus, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, was er dir geraubt hat etc.) musst du dir zivilrechtlich extra einklagen. Aber auch hier musst du in der Regel in Vorleistung gehen, was deine Anwaltskosten und auch die Gerichtskosten angeht. Wenn er verliert, muss er bezahlen, hat er nichts, bekommst du einen Titel und hast 30 Jahre Zeit, dass Geld von ihm (mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers) einzuklagen.

skyfly71  05.01.2012, 19:28

DH! Genau so is das

RamosFuego 
Fragesteller
 05.01.2012, 20:45

sorry aber deutsches recht ist was das angeht einfach total schlecht und realitätsfremd!!!! also wenn ich kein festen job habe und bei mir nichts zu holen ist habe ich einen frei schein um straftaten zu begehen... immerhin muss ich eh nichts zahlen?! der mensch lernt nur wenn er scheiße frisst (zahlen oder knast) aber bis es dahin kommt muss man schon ein serienmörder sein...

tomasino  05.01.2012, 21:30
@RamosFuego

Die Rechtssprechung im Ausland ist noch weitaus weniger nachvollziehbar!

Wenn bei Deinem Gegner nichts zu holen ist, wendet sich dein Anwalt natürlich an Dich weil Du die Klage ja über Ihn eingereicht hast. Das ist ein normales Verfahren, der Anwalt möchte sein Geld ja schließlich irgendwo her bekommen. Die Gerichtskasse bzw. der Staat hat in diesem Fall nichts damit zu tun.