Könnten wir einen Mitbewohner aus der Wohnung schmeißen?

6 Antworten

Naja, ihr habt vielleicht keinen schriftlichen Vertrag - aber eine Vereinbarung darüber, dass er da wohnen darf und eine bestimmte Summe Geld zahlen muss, ist ein gültiger mündlicher Vertrag. Ist halt nur schwer zu beweisen. Im Prinzip ist das ein Untermietverhältnis. Das kann man kündigen. Welche Frist dazu gilt, hängt davon ab, ob ihr ein möbliertes oder ein unmöbliertes Zimmer vermietet habt. Und natürlich gibt es bei Leistungsverzug (sprich: keine Mietzahlung) auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

Beides solltet ihr schnellstmöglich angehen. Also fristlos kündigen wegen Mietschulden und gleichzeitig hilfsweise fristgerecht je nach Status des Zimmers.

Von Experte Gerhart bestätigt
Kann man ihn deshalb einfach aus der Wohnung schmeißen?

Nein, das geht nicht. Er hat ganz offenbar einen mündlichen Vertrag mit euch, was durch die bisherigen Mietzahlungen wahrscheinlich problemlos nachweisbar sein dürfte. Somit gilt das Mietrecht und ihr könnt ihm fristlos kündigen, sobald mehr als eine Monatsmiete überfällig ist. Zieht er dann nicht aus, müsstet ihr bei Gericht Räumungsklage einreichen. Mit dem Urteil darf ihn dann ein Gerichtsvollzieher raus schmeißen. Ihr solltet ihn also mal fragen, ob er diese Schritte tatsächlich möchte, und dazu auch noch die ganzen Kosten am Hals haben will.

Ja, klar, Er hat keinen Vertrag. Und auch bei einem mündlichen Vertrag muss er seine Verpflichtungen einhalten.

Mündliche Mietverträge sind sogar noch besser als schriftliche, wie mir mal ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt gesagt hat, da keine einschränkende Kkauseln die (großzügigen) Mieterrechte einschränken können. Als Nachweis dafür reichen die Kontoauszüge der Überweisungen der Mieten.

Ein Recht auf Mietminderungen aufgrund von Streit halte ich jedoch für ausgeschlossen, daher könnt ihr ihm innerhalb der gesetzlichen Fristen, die für den Zahlungsverzug der Miete vorgesehen sind, sicherlich ohne Schwierigkeiten schriflich (per Einschreiben mit Rückschein/ oder Übergabe der Kündigung mit ein, zwei Zeugen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) kündigen.

Einfach mal im Web nachlesen wie da die gesetzlichen Fristen sind ab wann und mit welcher Frist beim Ausbleiben der Mietzahlungen gekündigt werden kann.