Könnte Olaf Scholz auch schießbefehl geben wie in Kasachstan?

8 Antworten

Vor einigen Jahren wurde das Gesetz geändert, das es nun auch erlaubt die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im inneren einszusetzen.

Innerer Notstand:

Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz (Art. ... 4 GG in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 GG) zum Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung nichtstaatlicher Gegner eingesetzt werden, wenn diese organisiert und militärisch bewaffnet sind.

Dies ist natürlich auch mit einem Schiessbefehl (je nach Situation auch gegen die eigene Bevölkerung) verbunden.

87a Abs. 4 GG entscheidet die Bundesregierung als Kollegialorgan (mit Vetorecht von Bundestag und Bundesrat) über einen Militäreinsatz zur Gefahrenabwehr.

segler1968  08.01.2022, 10:02

Danke. Ich finde die meisten Kommentare hier sehr naiv. Ist wahrscheinlich den friedlichen Zeiten hier geschuldet. Selbstverständlich kämpft unsere Demokratie im Zweifel mit allen Möglichkeiten um ihren Fortbestand.

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communicator9  08.01.2022, 10:17
@segler1968

Ja da hast du Recht.

Wenn der Staat die innere Sicherheit in Gefahr sieht wird auch in Deutschland (wie in jedem anderen Land auch) auf die eigene Bevölkerung geschossen, sowas passiert nicht nur in Afrika oder in Syrien oder in Kasachstan.......

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Trizia  08.01.2022, 10:47

Das beantwortet aber nicht die eigentliche Frage. Keine Person alleine könnte hier solche Entscheidungen treffen. Das kann nur ein Diktator. Schlimm genug, dass es noch so viele Diktaturen gibt, denen Demokratien hilflos gegenüber stehen.

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communicator9  08.01.2022, 10:53
@Trizia

Ja das ist richtig.

Der Bundeskanzler hat keine Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

In Friedenszeiten hat nach Art. 65a Abs. 1 GG der/die Bundesminister-in der Verteidigung die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte

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Die Bundeswehr darf noch nicht einmal zu friedlichen Einsätzen einfach so im Innern des Landes eingesetzt werden. Dazu benötigt es einen Beschluss des Parlaments. Helmut Schmidt hat sich bei der großen Sturmflut in Hamburg darüber einfach hinweg gesetzt und der Bundeswehr befohlen, zu helfen. Damals ist die Bundeswehr diesem Befehl nach gekommen. Doch ein Einsatz gegen das eigene Volk ist etwas ganz anderes. Da würde kein Offizier mit machen, das würde ihn seine Karriere und seine Freiheit kosten.

segler1968  08.01.2022, 09:58

Wenn ein innerer Notstand vorliegt und die freiheitlich demokratische Grundordnung oder der Bestand des Bundes oder einzelner Länder in Gefahr ist und dies so vom Parlament beschlossen wird, MUSS die Bundeswehr im Zweifel gegen bewaffnete Aufständische vorgehen! Wenn das ein Offizier verweigert, würde ihm das Karriere oder Freiheit kosten.

Beispiel: 10.000 „Reichsbürger“ bewaffnen sich und greifen koordiniert Bundestag und Länderparlamente an. Die halbe Regierung wird ermordet. Was denkst Du, was dann passiert? Bleibt die Bundeswehr in den Kasernen oder erfüllt sie ihren Eid und verteidigt die Demokratie?

So etwas ist das Narrativ in Kasachstan: bewaffneter Angriff von zehntausenden Söldnern und Terroristen.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:11
@segler1968

Du liegst vollkommen falsch. Die Bundeswehr darf nicht im Innern ohne einen Beschluss des Parlaments eingesetzt werden. Es ist die Aufgabe der Polizei die innere Ordnung aufrecht zu erhalten. Auch gegen Reichsbürger.

Zudem liegst du falsch, dass es in Kasachstan einen bewaffneter Angriff von zehntausenden Söldnern und Terroristen gegeben hätte. Dort hat der Präsident auf friedliche Demonstranten schießen lassen. Polizisten hatten die Seite gewechselt und sich auf die Seite der Demonstranten gestellt. Das kommt nun mal dabei heraus, wenn es keine demokratischen Strukturen gibt! Deshalb sind diese Leute auf der Straße noch lange keine Söldner und Terroristen. Ein Terrorist ist der Typ, der den Befehl gab, auf das eigene Volk zu schießen.

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segler1968  08.01.2022, 10:22
@Fuchssprung

Bei einem inneren Notstand und dazu zählen bewaffnete Aufstände - auf die die Polizei mangels Feuerkraft gar nicht immer reagieren kann - kann die Bundeswehr eingesetzt werden. Gerne durch einen Parlamentsbeschluss, im Notfall aber auch ohne. Auch der Verteidigungsfall tritt zum Beispiel bei einem Enthauptungsschlag automatisch in Kraft. Lies bitte noch einmal das Grundgesetz und die Rechtsgrundlagen für innere Notstände.

Das Narrativ der Kasachischen Regierung mag ich hier nicht bewerten. Denn darum geht es nicht, sondern um die Rechtslage in Deutschland. Und die ist ähnlich. Bevor der Staat in Gefahr kommt, wird auch bei uns das Militär eingesetzt.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:24
@segler1968
im Notfall aber auch ohne

Da werden wir uns nicht einig. Diesen Passus solltest du beweisen.

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segler1968  08.01.2022, 10:31
@Fuchssprung

§87a, Absatz 4 GG: Die Regierung erläßt den Einsatzbefehl. Bundestag und Bundesrat haben dann nur ein Vetorecht.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:33
@segler1968

Da geht es aber nicht darum, auf friedliche Demonstranten das Feuer zu eröffnen.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:18
@communicator9

Ohne einen Parlamentsbeschluss kann kein Kanzler die Bundeswehr gegen Demonstranten einsetzen. Davon steht dort auch kein Wort.

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communicator9  08.01.2022, 10:19
@Fuchssprung

Das habe ich auch nie behauptet.

ich habe geschrieben "...... entscheidet die Bundesregierung als Kollegialorgan (mit Vetorecht von Bundestag und Bundesrat) über einen Militäreinsatz zur Gefahrenabwehr."

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segler1968  08.01.2022, 10:26
@Fuchssprung

Da gibt es gar keinen Dissens. Natürlich haben Bundestag und -rat das letzte Wort.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:31
@segler1968

... und der Bundeskanzler kann nicht einfach auf Demonstranten schießen lassen.

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communicator9  08.01.2022, 10:33
@segler1968

Wenn noch Zeit dazu ist.

Nehmen wir mal den Fiktiven Fall, der weiter oben schon mal beschrieben wurde.

Zehntausende militärisch bewaffnete Demonstranten (vielleicht sogar Teile des Militärs) wollen den Bundestag und einige wichtige Regierungsgebäude stürmen, die Polizei und der Sicherheitsdienst sind bereits machtlos und überrannt. Ich glaube nicht dass sich dann der Bundestag zusammensetzt und diskutiert und das Ergebnis beim Bundesrat bestätigen lässt :)))

Da wird dann das Kriegsrecht ausgerufen und alles eingesetzt was die Waffenkammern hergeben.

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segler1968  08.01.2022, 10:35
@Fuchssprung

Das habe zumindest ich auch nie behauptet. Zumal der Oberbefehl über die Streitkräfte nicht beim Kanzler, sondern bei der Verteidigungsministerin liegen. Und die über den Bundesgrenzschutz befielt die Innenministerin. Olaf hat also weder das Recht noch die Mittel, so einen Befehl ohne Absprache zu erlassen.

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Fuchssprung  08.01.2022, 10:35
@communicator9

Das ist etwas vollkommen anderes als das was in Kasachstan passiert ist. Dort hat der terroristische Präsident auf Demonstranten schießen lassen.

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segler1968  08.01.2022, 10:39
@Fuchssprung

Nicht in unserer Nebendiskussion. Die hat sich von der Ursprungsfrage entfernt.

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communicator9  08.01.2022, 10:43
@Fuchssprung

Nein das ist nichts anderes.

Der Präsident von Kasachstan ist das legitim vom Volk gewählte Staatsoberhaupt und kein Terrorist.

So wie unsere Regierung auch.

Meinst du unsere Regierung verhält sich bei einem Angriff anders? Wie naiv muss man sein um das zu glauebn.

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communicator9  08.01.2022, 10:56
@Fuchssprung

Zum Glück gibts Gesetze die das Regeln - und wir beide können uns zurücklehnen und das Wochenende geniessen - hoffentlich kommt es nie zu so einem Fall hier in Deutschland.

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Wenn es ein bewaffneter Aufstand ist, darf sogar die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden. Und die gibt keine Warnschüsse wenn sie angegriffen wird oder Gegner angreift. Bei Söldnern kann auch der Verteidigungsfall ausgerufen werden. Das macht aber nicht der Kanzler, sondern der Bundespräsident nach Beschluss des Bundestags (wenn möglich). Kommandogewalt hat auch nicht der Kanzler, sondern die Verteidigungsministerin.

Das heißt nicht, dass ich das Narrativ eines bewaffneten Angriffs in Kasachstan unterstütze. Wäre es einer, wäre es bei uns aber ähnlich.

Schnittchenfan  19.08.2022, 10:47

"Jeden erschießen der Ärger macht" geht aber auch im Verteidigungsfall dann in Richtung Kriegsverbrechen.

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segler1968  19.08.2022, 12:11
@Schnittchenfan

Kommt darauf an, was das für Ärger ist. Aber ja, es gelten natürlich Genfer Konvention etc.

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Schnittchenfan  19.08.2022, 12:23
@segler1968

Ich glaube, genau darauf wollte der Fragesteller hinaus, dass eben nicht mehr unbedingt nach der Art des Ärgers, wer genau den Ärger macht, usw., differenziert wird.

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Prinzipiell ja, er darf es krachen lassen. Hinterher kann er sich ja eh an nichts mehr erinnern.

Ganz davon abgesehen, dass ich denke, dass Du provozieren möchtest... .

Keine Person alleine könnte hier solche Entscheidungen treffen. Das kann nur ein Diktator. Schlimm genug, dass es noch so viele Diktaturen gibt, denen Demokratien hilflos gegenüber stehen.