Könnte das Bundesverfassungsgericht eine Cannabislegalisierung stoppen?

Das Ergebnis basiert auf 14 Abstimmungen

Ja 64%
Nein 36%

3 Antworten

Ja

Ja, das würde gehen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) ist Hüter des Grundgesetzes (GG), der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Es kann jedes Gesetz für verfassungswidrig erklären oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz, wenn dieses dagegen verstößt. Im Falle dessen, dass ein Gesetz vom BVerfGE für verfassungswidrig erklärt wird, gilt juristisch ein Zustand, als ob es das jeweilige Gesetz niemals gegeben hätte. Erklärt das BVerfGE ein Gesetz "lediglich" für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dann gilt das Gesetz zunächst fort. Das BVerfGE erlegt dem Gesetzgeber in diesen Fällen eine Frist auf, innerhalb derer dieser das Gesetz verfassungskonform anpassen muss. Dabei legt es für den Übergangszeitraum bis zu einer Anpassung durch den Gesetzgeber dann häufig auch selber entsprechende Regelungen zur Anwendung des Gesetzes fest. Es könnte das Cannabisgesetz zum Beispiel aufgrund des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversertheit gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Gründe dafür wären unter anderem ein mangelnder Jugendschutz durch das Gesetz oder aber auch die Gefahr, dass Personen unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Zum Beispiel ist in dem Gesetz ja geregelt, dass man zu Hause bis zu drei Cannabispflanzen anbauen und bis zu 50 Gramm aufbewahren dürfen soll. Es enthält jedoch keine Regelungen darüber, wie dies vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden muss.

Mfg

Ja

Die Argument, die für die Legalisierung von Cannabis angeführt werden, sind meiner Meinung nach genau so wackelig wie die Argumente, man könne den Schwarzmarkt damit außer Kraft setzen. Am Ende scheitern alle gut gemeinten Argumenten an der Kontrolle. Dazu gibt es zu wenig Kontrolleure.

LG von Manfred

Nein

Vermutlich eher nicht, da eine solche Legalisierung (meines Wissens nach) gegen keine Paragraphen im Grundesetz o.Ä. verstößt.


EVYTNG 
Fragesteller
 15.03.2024, 19:17

Aber härtere Drogen dann schon?

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Minjae  15.03.2024, 19:20
@EVYTNG

Nein, auch die nicht, Alkohol ist ja auch erlaubt und das ist eine harte Droge.

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smartguy92  15.03.2024, 19:20
@EVYTNG

Keine Ahnung - ich bin kein Jurist des Bundesverfassungsgerichts....

Danach kannst du ja mal recherchieren, wenn es dich so sehr beschäftigt.

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