Was passiert wenn sich der Staat nicht an ein Urteil des Bundesverfassungsgericht hält?

7 Antworten

Eine direkte Möglichkeit dazu, den Gesetzgeber zur Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) zu zwingen, existiert nach dem Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) nicht. Das BVerfGE kann weder rechtswirksame Sanktionen gegen den Gesetzgeber verhängen noch sogar irgendeine Form von Gewalt anordnen. Es kann den Gesetzgeber zwar zur Umsetzung seiner Entscheidungen rechtlich verpflichten und zum Handeln auffordern bzw. ist dieser zur Umsetzung verpflichtet, Möglichkeiten der Sanktionierung bei einer strikten Missachtung, hat das BVerfGE jedoch keine. Da jedoch sämtliche Gerichte und Behörden an die Grundrechte und damit auch an die Entscheidungen des BVerfGE gebunden sind, würden und dürften diese für vom BVerfGE für verfassungswidrig erklärte Gesetze und Rechtsverordnungen nicht mehr als rechtliche Grundlage anwenden. Dies gilt ab der Entscheidung des BVerfGE und ist unabhängig von einer Gesetzesänderung durch den Gesetzgeber der Fall. Ist zum Beispiel ein Steuergesetz vom BVerfGE für verfassungswidrig erklärt worden, darf dieses von den Finanzämtern nicht mehr angewendet werden und falls doch, könnte man dagegen klagen und würde Recht bekommen, weil sich der Richter an die Entscheidungen des BVerfGE zu halten hat. Letztendlich, würde eine Bundesregierung, welche bedeutende Entscheidungen des BVerfGE nicht umsetzt, wohl so schnell auch nicht mehr wiedergewählt werden.

Mfg

Das wäre verfassungsfeindliches Verhalten.

Das würde intern geklärt, die Minister würden die Regierung verlassen.
Die Koalition würde auseinanderbrechen.
Wenn nicht, bliebe noch das Misstrauensvotum.

Rechtliche Möglichkeiten einer direkten Entmachtung der Regierung via Absetzung oder gar Verhaftung sind mir nicht bekannt.

Es gibt noch die Möglichkeit des Bürgers, legal zu putschen.

Sich an Urteile des BVerfG zu halten ist Teil der Gewaltenteilung.

Eine Partei die sich nicht an die Gewaltenteilung hält, stellt sich damit gegen einen essentiellen Grundsatz des Rechtsstaates.

Man dürfte dann alle Mittel einsetzen um sie zu entmachten - ja wäre dazu sogar durch das Grundgesetz verpflichtet. Das hieße die Bürger dürften legal putschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Dann wären alle darauf basierenden Maßnahmen rechtswidrig. Dann müssten andere Teile des Staates und seiner Gewaltenteilung Recht und Ordnung durchsetzen oder am Ende eben die Bürger durch Neuwahlen.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Das Bundesverfassungsgericht ist Teil des Staates.

der Staat bzw. die Staatstewalt ist ja geteilt. Wenn das Bundesverfassungsgericht (judikative) zb ein Steuergesetz als verfassungswidrig erklärt, das Parlament (Legislative) dieses aber nicht ändert und formal weiter gültig lässt, würden es zb die Finanzämtern (Exekutive) nicht mehr anwenden. Würde die es doch tun, würde die betroffenen dagegen klagen und aller Voraussicht nach gewinnen. Und ohne Gerichtsbeschluss wären auch keine Zwangsmaßnahmen o.ä. Möglich