Können die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe zum Teil auf den Mieter umgelegt werden, da er durch die Energiequelle Heizkosten spart?

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Modernisierungsmassnahmen können unter bestimmten Bedingungen zur  Mieterhöhung führen, jedoch nicht die Umlagen. Die Umlagen fallen eher wegen der Energieeinsparung gegenüber z.B. Ölheizung.      

Ich halte es für dringend erforderlich, hierzu einen Fachanwalt für Mietrecht zu fragen, damit alle Bedingungen ausgeschöpft werden können. § 559b BGB gibt da schon eine Vorabinformation     

http://buergerliches-gesetzbuch.net/paragraph-559b 


mit 11% per annum eventuell möglich , § 559 II BGB