Können Ausländer ihre Abschiebung verweigern indem sie mit Selbstmord drohen?
Dieser Fall war leider kein Einzelfall, immer mehr Ausländer drohen mit Selbstmord wenn sie abgeschoben werden. Warum ist unsere Regierung so weich und lässt das durchgehen, statt die Abschiebungen knallhart durchzuziehen? Das wäre doch ein Zeichen für andere Ausländer dass sie mit Selbstmord drohen können und dafür bei uns Bleiberecht bekommen.
Wie findet ihr das? Und wie sollte unser Staat dagegen vorgehen?
6 Antworten
Ich finde, dass solche Themen oft sehr emotional diskutiert werden, aber es ist wichtig, sich dabei an Fakten und Menschlichkeit zu orientieren. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen ihre Abschiebung fürchten – oft geht es um reale Bedrohungen in ihrem Herkunftsland, wie Verfolgung, Krieg oder Armut. Wenn jemand in einer so verzweifelten Lage ist, dass er mit Suizid droht, dann sollte das ein Zeichen dafür sein, genauer hinzuschauen und nicht einfach ‘knallhart durchziehen’.
Unsere Gesetze sehen vor, dass solche Fälle individuell geprüft werden, und das ist auch richtig so. Ein Rechtsstaat muss Menschlichkeit und Gesetzgebung in Einklang bringen. Abschiebungen blind durchzusetzen, ohne den Hintergrund zu betrachten, wäre weder gerecht noch moralisch vertretbar. Das heißt aber nicht, dass jede Drohung automatisch Bleiberecht bedeutet – es muss geprüft werden, ob die Angst vor der Abschiebung begründet ist. Statt Pauschallösungen sollte der Fokus auf fairen und transparenten Asylverfahren liegen.
Das wäre doch ein Zeichen für andere Ausländer dass sie mit Selbstmord drohen können und dafür bei uns Bleiberecht bekommen.
Das Wort Bleiberecht oder dergleichen taucht im verlinkten Artikel gar nicht auf....sollteste vllt nochmal etwas genauer lesen, wenn man sich schon darauf beruft....letzter Satz:
Es werde nun geprüft, wann ein neuer Versuch gemacht werden könne, ihn abzuschieben.
am Abschiebestatus hat sich nichts geändert
Ja das geht wirklich oder Hungerstreik oder gehen mit mehreren auf die Polizisten los die abschieben.Richtig nein
VERSUCHEN kann man das, dann verlängert sich der Aufenthalt, durch eine Einweisung in die Psychiatrie.
Toller "Aufenthalt", mit Medikamenten ruhiggestellt in der geschlossenen eingesperrt zu sein...
Wer das dem abschieben vorzieht, der hat wohl wirklich einen Grund Angst vor seinem Heimatland zu haben!
Normalerweise können sie das nicht. Stehen ja links und rechts jeweils ein Bundespolizist. Zur Not gibt’s nen Helm auf und was derjenige dann in seinem Heimatland macht ist nicht Deutschlands Problem.
Was ja indirekt den Aufenthalt in Deutschland verlängert