Knappschaft KK....Hautstraffung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehen Sie zum Arzt, lassen sich ein Attest ausstellen, das Gewicht bestätigen, eine Fotodokumentation anfertigen und reichen die Unterlagen bei der Kasse ein. Eine Kostenübernahme kommt dann in Betracht, wenn sich zum Beispiel in den Hautfalten Ekzem bilden, es zu Scheuerstellen o.ä. kommt- oder, wenn beim bloßen Vorübergehen anderen ihr Körperzustand ins Auge sticht. Sonst ist es eine kosmetische Operation, bei der sie keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten haben. Versuchen Sie es, bie Ablehnung Widerspruch einlegen und auf körperliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bestehen.

Und du willst auch wirklich keine Kinder haben? Falls doch, würde ich mit der OP warten.