Kleingewerbe vs. Geringfügige Beschäftigung

5 Antworten

Wie Du es nennst ist letztlich ohne Bedeutung. Wichtig ist, dass Du Dich beim Finanzamt meldest, die beraten Dich auch und auch Deinem Arbeitgeber davon erzählst.

EnnoBecker  26.01.2011, 09:02

Wozu benötigt der Fragesteller denn eine Beratung über die Öffnungszeiten oder wo im Formular welche Angabe hinkommt? Denn Steuerberatung darf das Finanzamt ja nicht betreiben.

Zuerst sollte geklärt werden, ob es sich bei der Arbeit wirklich um Selbstständigkeit oder um Scheinselbstständigkeit handel (guck mal bei wikipedia).

Bei Scheinselbstständigkeit gibt es nachher ziemlich viel Ärger.

Ein 400€-Job ist da klarer und einfacher.

Zur Sicherheit ein Kleingewerbe anmelden. Wenn dein Gewinn nicht zu hoch ist, erwarten dich wohl keine Steuern, kannst aber mehr Betriebsausgaben (wenn diese anfallen) absetzen. Zudem wird der Vertrag so mit dem Gewerbe abgeschlossen und du hast die Möglichkeit auch eine Ersatzperson für den Support einzusetzen (zB Thema Urlaub, Krank).

Was viele Vergessen ist das Haftungsrisiko. Wenn du bei deiner Tätigkeit einen Schaden verursachst haftest du und gerade im IT Bereich kann das schnell hohe Summen erreichen. Als Selbstständiger ist dabei das Risiko um einiges Höher als bei einem geringfügig Beschäftigten. Also falls du das wirklich als Selbstständiger machen nöchtest vergiss nicht eine dementsprechende Haftpflichversicherugn ab zu schließen.

Kleingewerbe hat einige Vorteile (Steuerersparnis bei Verlustabschreibung, Gewerblicher Einkauf im großhandel) Nur die ESt-Erklärung ist etwas umfangreicher.