Kleingewerbe trotz Harz4
Hallo, ich möchte mich gerne mit einem Kleingewerbe selbstständig machen da ich einen 1 1/2 jahre alten sohn habe und das gerne von zu hause aus machen möchte. Nur weis ich ja nich wie es anlaufen würde und wie viel ich verdienen darf bzw. wie viele std. ich arbeiten darf um weiterhin harz4 zu bekommen. Helft mir bitte
5 Antworten
Bedenke bitte, dass Du als Selbständiger keinen Freibetrag hast und alle Einnahmen beim Jobcenter angerechnet werden. Ansonsten kannst Du natürlich jederzeit selbständig arbeiten - das wird das Jobcenter sogar freuen, weil Du dann aus der Statistik der Arbeitssuchenden heraus fällst ;)
Natürlich solltest Du alles mit dem Jobcenter absprechen, bevor Du Dein Unternehmen gründest. Wenn Du nicht genügend Einnahmen hast, wirst Du als »Aufstocker« noch weiter ALG II beziehen. Außerdem kannst Du unter Vorlage eines guten Businessplans durchaus auch finanzielle Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Erkundige Dich doch auch mal dahingehend.
Das musst du mit der ARGE besprechen.
Da ich ja nie weis was ich verdienen werde und des sich wohl noch in grenzen halten wird da ich kein "rrichtigen laden" eröffnen kann weiß ich halt nich was ich da machen sol alles .. ahhh... des is so kompliziert alles und will des ja erst ma nur n paar Std machen
Frag doch beim Amt.. und ansonsten sei doch froh wenn es so gut läuft dass du kein Hartz4 mehr brauchst..
Du darfst nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, um weiter Hartz IV zu bekommen. Von den 450 Euro wird dann aber noch eine ganze Menge abgezogen, das wird dann auf dein Hartz IV Geld angerechnet. Das gilt nur, wenn du weiter Miete und Hartz IV Geld bekommst. Wenn du Aufstocker bist gelten da wieder andere Regeln.