Klassenarbeit annullieren

7 Antworten

Ich kenne es aus meiner Schulzeit auf jeden Fall ...

wenn mehr als die Hälfte mit schlechter als 4 abgeschlossen hatte, wurde der Test/ die Arbeit nicht gewertet, da man davon ausgehen konnte, daß das Prüfungsthema nicht richtig vermittelt wurde. Aber wie genau diese Klausel heißt kann ich Dir nicht sagen. Aber ein Rector oder Conrector sollte so etwas wissen :) also am besten mal an einen von den Beiden wenden.


clemensw  26.04.2013, 11:19

Dann hattet ihr aber einen gutmütigen Rektor. Die Wiederholung einer Arbeit ist nirgends vorgeschrieben - der Rektor kann sie zulassen, muß es aber nicht.

Denke mal, da sollte man die Klassen- oder Schulpflegschaft mal einschalten.

Eine KA zu annullieren liegt im Ermessen des Lehrers. Eine veränderte Notenskala (um den Schnitt zu verbessern) ist auch akzeptabel und nicht verboten. Wenn er die KA annulliert, müsste er sie eigentlich wiederholen, denn sonst fehlt ja bei der vorgeschriebenen Anzahl eine Arbeit. Ist er über diese Anzahl schon hinaus, muss er nicht wiederholen. Allerdings betrifft eine Wiederholung die gesamte Klasse, wer also eine 1 oder 2 hatte, hat Pech gehabt. Ein schlechter Schnitt (weniger als 4,5) ist nur bedingt ein Grund, die Arbeit zu wiederholen, wenn nämlich der dort abgefragte Stoff überhaupt noch nicht behandelt worden ist.

Wie schon irgendwo gesagt, kommt es auf das Bundesland an.


Indium 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 16:21

Ich danke für die klaren Worte. Für mich war der rechtliche Hintergrund nicht so klar, denn die Argumentation uns gegenüber lief darauf hinaus, dass der Lehrer die Notenskala nicht hätte ändern dürfen und deswegen die KA annulliert und wiederholt werden muss...

Der Lehrer hat bei der Benotung super reagiert, denn der Stoff ist tatsächlich behandelt worden (ich kenne die Mitschriften und Übungen über Wochen). Die gewaltige Beeinflussung durch wen auch immer - die macht mir Sorgen...

Ich danke allen für die Beteiligung!!!

Naja, es gibt die Möglichkeit der Anpassung, die du schon genannt hast, aber ich habe in meiner gesamten Schulzeit und auch in der Schulzeit meiner Tochter nie erlebt, dass tatsächlich eine Klassenarbeit für ungültig erklärt und wiederholt wurde.

Sry, das kann ich nicht glauben.

Wieso soll denn eine Klassenarbeit annulliert werden, wenn "einige Fünfen und EINE Sechs" vorkommen? Ein solcher "Ausfall" ist doch völlig normal?!

Und völlig normal und auch nicht gegen Bestimmungen ist, wenn der Lehrer beschließt, seine Notenskala in besonderen Fällen zu "liften". Wo steht denn, dass für JEDE Klassenarbeit eine bestimmte Noten-Verteilung und eine bestimtmte Notenskala verbindlich sind?

Selbst in schülerfreundlichen Budnesländern ist der ehemalige "Drittel-Erlass" (d.h. mehr als 33% der Schüler insgesamt durften bei einer Klassenarbeit nicht Note 5und /oder 6 haben) seit Jahren abgeschafft.

Das Problem ist aber, dass natürlich 16 Bundesländer evtl. auch 16 verschiedene Regelungen diesbezüglich haben können.

Wer hat denn die angebliche Annullierung angeordnet? Wo soll dieser Fall geschehen sein?


Indium 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 12:06

Ich glaube es geht hier wieder einmal um die grundsätzliche Frage: Braucht Schule Noten und mehr Zeit oder weniger Stoff? (Bitte nicht beantworten, sonst wird der Thread zu lang...:) Davon abgesehen, gerecht finde ich die Entwicklung auch nicht. In Sachsen muss das Abitur in 2 Jahren abgefertigt werden. Dieser Stress beginnt schon im Gymnasium Klasse Fünf... Es fehlt an Individualität und an der Vermittlung fächerübergreifendem Wissens. Auch die Kinder, die jetzt tolle Zensuren schreiben, werden später nur (wenn überhaupt) auf Inselwissen zurückgreifen können...