Für Romanistik (du spezialisierst dich dabei auf Französisch) benötigt man das Latinum (je nach Universität sogar das Große Latinum, das es übrigens immer noch gibt). An den Universitäten werden entsprechende Kurse angeboten, die zum Latinum bzw. Großen Latinum führen. Das ist ziemlich aufwändig, aber - wie viele Studenten schon bewiesen haben - machbar. Erkundige dich also bei den Universitäten (Internet), welches die Anforderungen für Romanistik sind. Der hier gemachte Hinweis, man könne es durch eine andere romanische Sprache ersetzen, stimmt nicht. Eine weitere romanische Sprache sollte unabhängig davon sowieso belegt werden (auch wenn sie im Examen nicht von Bedeutung sein wird), um Einblicke in die gesamte Romanistik zu bekommen.

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Das bietet sich nur an, wenn der Lehrer nicht genügend Noten hat, um dich beurteilen zu können. Eine ausgefallene Arbeit (bei einer insgesamt genügenden Anzahl) ist normalerweise kein Problem, denn deine Notentendenz zeigt sich ja bei den restlichen Arbeiten oder Tests. Der Lehrer kann außerdem auf anderem Weg deine Note absichern (Referat, mündliche Mitarbeit, mündliches Abhören usw.). Statt jedes Mal einen Nachschreibtermin zu bieten, könnte er am Ende des Schuljahres noch einen Termin für alle diejenigen festsetzen, denen eine Arbeit fehlt (das wäre die einfachste Schuljahreslösung), muss er aber nicht. Man muss sich auch bewusst machen, dass für jede Nachschreibearbeit ein völlig neues Konzept erstellt werden muss.

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Natürlich kann man das. In den Ferien ist das deine Privatangelegenheit.

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Ich würde zu Hause bleiben, denn sollte deine Arbeit schlecht ausfallen, musst du sie akzeptieren. Man kann sich nicht nachträglich auf Krankheit berufen. Allerdings solltest du (in diesem Fall auch bei Volljährigkeit) eine elterliche Entschuldigung oder sogar ein ärztliches Attest haben. Damit gehst du jedem Ärger aus dem Weg.

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Nein, das ist im Lat. ein Konjunktiv Imperfekt

Es gibt allerdings für das Futur eine Umschreibung des Konjunktivs, denn der Lateiner benötigt einen solchen, wenn ein abhängiger Nebensatz in der Zukunft liegt.

Dicit, quis veniat (gleichzeitig) = er sagt, wer kommt

Dicit, quis venerit (vorzeitig) = er sagt, wer gekommen ist

Dicit, quis venturus sit (nachzeitig) = er sagt, wer kommen wird

also: -urus (PFA) + sit / esset

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Gute Übersetzer sind nicht kostenlos, wobei ich von Menschen spreche. Andere Übersetzer gibt es zwar, aber sie leisten nichts und produzieren nur Unsinn - siehe Google-Übersetzer. Letztendlich gibt es keine Übersetzer für Texte, wie soll das auch funktionieren. In Texten wie Märchen z.B. steckt mehr als nur Wortmaterial drin. Die Maschine müsste interpretieren und sich in Gefühle hineinversetzen können, müsste den Erzähler nachvollziehen, zwischen den Zeilen lesen können, Ironie und Textzusammenhänge erkennen können. Sie schafft ja noch nicht einmal die Grammatik richtig. Sie sucht Wortgleichungen und versagt schon dann, wenn ein Wort mehr Bedeutungen hat. "Der Ball war schön" - woher soll sie wissen, ob es sich um eine Tanzveranstaltung oder einen Fußball handelt? Also, selber versuchen.

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Pater ... dixit - davon abhängig ein aci

hunc librum = a(kkusativ)

placuisse = i(nfinitiv)

da ein aci eingebaut ist, müsstet ihr die Konstruktion kennen, dann kannst du das auch übersetzen

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Wenn ich mir so deine Rechtschreibung anschaue, muss ich leider auch sagen, dass das früher alles besser war ;)

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fehlmeldung, entschuldige

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Eine KA zu annullieren liegt im Ermessen des Lehrers. Eine veränderte Notenskala (um den Schnitt zu verbessern) ist auch akzeptabel und nicht verboten. Wenn er die KA annulliert, müsste er sie eigentlich wiederholen, denn sonst fehlt ja bei der vorgeschriebenen Anzahl eine Arbeit. Ist er über diese Anzahl schon hinaus, muss er nicht wiederholen. Allerdings betrifft eine Wiederholung die gesamte Klasse, wer also eine 1 oder 2 hatte, hat Pech gehabt. Ein schlechter Schnitt (weniger als 4,5) ist nur bedingt ein Grund, die Arbeit zu wiederholen, wenn nämlich der dort abgefragte Stoff überhaupt noch nicht behandelt worden ist.

Wie schon irgendwo gesagt, kommt es auf das Bundesland an.

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Abgesehen davon, dass dein Leben davon abhängt, kannst du dich dort informieren:

"Bei Fragen über Gefahren an Bahnanlagen berät die Bundespolizeiinspektion Kassel - Tel. 0561/81616-0 oder jede andere Bundespolizeidienststelle über die kostenfreie Service-Nr. der Bundespolizei 0800 6 888 000."

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Zur Schulpflicht folgendes: http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Für einen guten Beruf benötigt man in jedem Fall eine gute Ausbildung. Wie sonst soll das funktionieren?

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Der Infinitiv ist ok. Nach sogenannten modalen Hilfsverben (pouvoir, vouloir, devoir...) folgt - wie im Deutschen - im Prinzip der Infinitiv.

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Du kannst sie dir doch zu Hause schon aufschneiden, in eine Klarsichtfolie einpacken oder in einen kleinen verschließbaren Behälter tun. Ein kleines Löffelchen dazu zum Auslöffeln.

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Schullandheim - Mobbing Opfer - finanzielle Seite bleibt bestehen - Rechtens?

Hallo Welt,

ich selber habe noch nie eine Frage gestellt, ich hoffe das es jemanden unter euch gibt, der
der mir weiterhelfen kann... Meine Tochter (13) geht in die 7. Klasse.... im Juli fahren Sie in das Schullandheim... (5 Tage)... Meine Tochter sowie zwei Ihrer Freundin, werden täglich von drei anderen Schüler gemobbt... 2 davon sind in der gleichen Klasse und das andere Mädchen geht in die Klasse 8. Mobbing: Die Schulleitung selber unternimmt nicht... der Vertrauenslehrer meinte nur die angegriffenen Mädchen sollen alles ignorieren... der Klassenleiter tut es ab als Pubertät der Mädchen... In meinen Augen und der anderen Mutter,,, ist weder das eine noch das andere eine ausreichende Lösung des Problems. Da keiner in der Schule etwas unternimmt... und die Mädchen in der Schule sogar körperlich angegriffen worden sind, sind sie kurzerhand zur Polizei gegangen und haben Anzeige erstattet. Die Polizei ermittelt weiter. Wir als betroffene Eltern haben mehrfach mit der Schulleitung gesprochen... kein Ergebnis... Letztens kam zu einem mehrstündigen Gespräch mit dem Klassenlehrer und er meinte er nimmt sich das Problem an und versucht eine Lösung zu finden. Wir als Eltern haben das Jugendamt, sowie das Schulamt informiert, da die Schule in keinster weise etwas unternimmt... Jetzt fahren die beiden Klassen 7, ins Schullandheim... und ich sowie bei Eltern der anderen betroffenen Mädchen, haben gesagt, unsere Tochter fährt unter diesen Umständen nicht mit ins Schullandheim. Die einzige Aussage die von dem Lehrer kam.... aber gezahlt werden muss dennoch (200€). Jetzt kommt meine Frage, muss ich aus rein rechtlicher Sicht, die Fahrt zahlen? Meine Tochter ist nicht krank, oder hat einfach nur keine Lust... sondern sie steht dort als Opfer... und es wird dort nicht aufhörten, 40 Schüler verteilt auf 3 Aufsichtspersonen... ist ja nicht so das die Mädchen 24 Std. einen Aufsichtsperson an ihrer Seite haben. Kann mir jemand helfen, da jemand ähnliche Problem.... wie habt Ihr es geklärt bekommen? Über jede Antwort, die mich (uns als betroffene Eltern) weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.

Lg....

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Wenn von vornherein, also schon bei der Planung des Aufenthaltes die Nichtteilnahme klar war, muss nichts bezahlt werden. Wenn die Planung allerdings abgeschlossen war und eine Abmeldung zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag, müsste bezahlt werden, denn der Preis des Aufenthaltes basiert auf der Anzahl der Teilnehmer. Der Gesamtpreis einschließlich Fahrt wird ja auf alle Teilnehmer umgelegt. Ein "Ausstieg" würde also für die anderen etwas teurer werden.

Da die Schule und die betreffenden Lehrer eure Situation kennen, sollte hier ein Einsehen sein. Ich nehme an, ihr habt der Schule euren Entschluss (nicht teilzunehmen) schon bei den ersten Ideen, ein Landheimaufenthalt zu gestalten, mitgeteilt.

Richtig ist, dass in dieser Zeit Schulpflicht (in einer Parallelklasse) besteht.

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Du trägst die Verantwortung.

Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, kann man mit der Deutschen Post vertraglich regeln, wo ein Paket abgestellt werden soll. Das kann irgendwo am oder um das Haus (möglichst nicht sichtbar) sein oder bei einem bestimmten Nachbarn. Der Paketzusteller benötigt dann nicht unbedingt deine Empfangsbestätigung. Er wirft nur eine Karte mit dem Aufkleber "Paket ist am gewünschten Ort" ein.

Soweit ich weiß, kann man das auch bei anderen Zustellern (UPS, Hermes usw.) ausmachen.

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