4 Antworten

Man kann für wenig Geld die alten Steckdosen gegen neue mit interner Kindersicherung tauschen. Diese haben hinter dem Einsatz einen Schieber, welcher sich nur öffnen lässt, wenn man einen Stecker mit gleichmäßigem Druck auf beiden Kontaktstiften in die Steckdose steckt. So etwas bekommt ein Kind mit Stricknadeln u.ä. nicht hin, deshalb sind diese Steckdosen besonders sicher.

Außerdem hast Du dann noch zwei Vorteile:
1. Du hast Steckdosen, welche technisch auf dem neuesten Stand sind.
2. Du musst keine Stecker mühsam drehen, bis sie endlich in der Steckdose sind.

Neue Steckdosenleisten haben übrigens heutzutage alle interne Kindersicherungen.

Kornblumen12 
Fragesteller
 30.11.2023, 12:07

Darf ich das den machen? Ich lebe in einer Mietwohnung.

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electrician  30.11.2023, 12:08
@Kornblumen12

Kann man später zurückbauen, dem Nachmieter oder Vermieter verkaufen oder von vornherein mit dem Vermieter absprechen. Vielleicht übernimmt er ja die Kosten (Argument: Verbesserter Brandschutz).

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Commodore64  30.11.2023, 12:39
@Kornblumen12

Du darfst das nur dann machen, wenn Du eine E-Fachkraft bist, egal ob Mieter oder Eigentümer.

Am besten redest Du mit dem Vermieter und fragst den ob und wie viel der an Kosten übernimmt.

Als Mieter hast Du auf jeden Fall Anspruch auf einen E-Check den der Eigentümer des Gebäudes zahlen muss. E-Check ist wichtig gerade bei kleinen Kindern wegen Personenschutz und nicht zuletzt Brandschutz.

Also Elektriker beauftragen Dosen aus zu tauschen und E-Check durch zu führen. Mit dem Vermieter musst Du dann vorher verhandeln, wie viel der Kosten der Vermieter übernimmt. Hier sehr nett nachfragen.

Ich als Vermieter bin sehr daran interessiert es nicht irgendwann mit einer Leiche zu tun zu kriegen oder dass mein Haus abbrennt. Bei Gas, Wasser und Strom gehe ich da immer auf Nummer Sicher und übernehme die ganzen Kosten. Obwohl ich Rechtlich Elektroarbeiten durchführen darf (ab Hauptsicherung), mache ich das aus Versicherungstechnischen Gründen nicht.

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Kornblumen12 
Fragesteller
 30.11.2023, 20:35
@Commodore64

Soweit ich weiß besteht diese Pflicht nur bei Büros? Oder muss der Vermieter dass auch bei mir als "normaler" Mieter durchführen (E-Check)?

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Commodore64  01.12.2023, 00:12
@Kornblumen12

Büros läuft unter BGVA3 / DGUV und Gebäude (gewerblich) unter E-Check.

Eine vermietete Wohnung ist gewerblich.

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electrician  01.12.2023, 06:46
@Commodore64

Mietwohnungen sind keine Gewerbeobjekte und fallen nicht unter die Prüfpflicht.

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Commodore64  01.12.2023, 11:53
@electrician

Wirklich? Das wäre ja toll! Was ich an Auflagen habe und Steuern bezahlen muss weil ich gewerblich Wohnungen vermiete. Kannst Du mir das Schriftlich geben? Also das alle Auflagen durch die gewerbliche Nutzung meines Hauses entfallen?

Im Ernst! Als Vermieter bin ich verpflichtet dem Mieter einen E-Check in den vermieteten Räumen nach zu weisen. Auch Abflussrohre, Heizungsanlage uvm gelten als "gewerblich genutzt" wenn ich Teile des Hauses vermiete. Hier gelten dann viele Auflagen die ein normaler Hausbesitzer nicht hat. So zum Beispiel gelten dann viel frühere Stichtage für die Heizungsgesetze (das derzeit umstrittene ist nicht das erste) und z.B. ein Dichtigkeitsnachweis der Abwasserrohre.

Ich bin verpflichtet, einen E-CHeck Nachweis vorzeigen zu können. Gibt es den nicht, muss ich auf Nachfrage des Mieters oder einer Behörde sofort einen E-check machen lassen und den natürlich bezahlen.

Übel sieht es beim Brandschutz aus. Ich bin verpflichtet Rauchmelder in den vermieteten Wohnungen zu haben und die regelmäßig zu prüfen. Lässt mich der Mieter nicht rein um die Rauchmelder zu prüfen, dann ist das mein Problem und ich bin Schuld wenn etwas passiert.

Ich könnte eine wunderbare Brandmeldezentrale einbauen mit selbstprüfenden Meldern. Dann darf ich die Anlage aber nicht mehr selber prüfen und muss jedes Jahr richtig viel Geld für eine Prüfung durch eine Fachfirma ausgeben. Also bleibt mir als Vermieter nur Melder mit 10-Jahres Batterie in die Wohnungen zu klatschen und das beste zu hoffen.

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Wir hatten die "steckbare" im Einsatz, da diese dann später einfach entfernbar und in jeder Dose nutzbar war, die keine mittige Schraube besaß.

Ich finde die Steckbaren einfach ideal und sind schnell anzubringen oder auch mal zu entfernen.

Mit der schraubbaren kannst du nix falsch machen.

das Kind wird es nicht rausziehen können