Kinderrechte. Ab wann darf ein Kind über Frisur, Kleidung, Ausgehen usw. Selbst entscheiden oder sollen?

8 Antworten

Zum ersten Absatz:

Was darf man ab wann: Dies steht unter anderem im Jugendschutzgesetz. Zusätzlich kann man nötigenfalls den Kinderarzt, den Friseur, den Juwelier, den Piercer selbst fragen.

Wenn du für den 13jährigen Teenager das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann darfst du definitiv bestimmen "Dahin darfst du (nicht)" - oder "Um soundsoviel Uhr bist du wieder zuhause". Denn darin besteht auch deine Pflicht, das du Sorge trägst das das Kind/ der Jugendliche sich nicht in der Nacht draußen herumtreibt. Zumal ein 13jähriger Teen hat unter der Woche ab 8 Uhr morgens Schule, muss in der Regel also gegen 6 aufstehen, braucht aber auch definitiv mehr als 6 Stunden Schlaf pro Nacht um am nächsten Tag ein leistungsfähiges Gehirn zu haben.

Zum zweiten Absatz:

Entscheidungen die die Entwicklung der Individualität/ Selbständigkeit/ Persönlichkeit dienen = bereits ab Kindergartenalter, eben passend zum aktuellen Wissensstand und Fähigkeitenstand des Kindes.

Hier gibt es unter Umständen Grenzen:

  • Mitten im verschneiten Winter "kann" das Kind eben nicht im Sommerkleidchen und Sandalen oder in kurzen Hosen und Shirt zum Kindergarten gehen. Weil es sonst ganz doll friert und viel zu kalte Finger hat um eine Schneeballschlacht zu machen, und weil es sich erkälten kann und am Ende vielleicht zu krank ist um nächste Woche wieder in den Kindergarten zum Spielen zu gehen.
  • Zur Beerdigung und zu anderen besonderen feierlichen Anlässen zieht man das an was für die jeweilige Altersgruppe innerhalb der Familie als angemessen gilt. Zur Beerdigung aber nicht als Clown oder Batman.

Dies gilt ebenso für die Wahl der Frisur/ Haarlänge. Egal ob Mädchen oder Junge. Zum einen müssen die Eltern das Haar bändigen - täglich, je länger das Haar ist um so öfter pro Tag. Dies raubt Zeit und Nerven der direkt Beteiligten.

Das Kind orientiert sich dabei an Frisuren die es kennt. Frisuren von Vorbildern, von Familienmitgliedern, von Freunden. Oder aber es entdeckt für sich beispielsweise selbst "Ich mag meine Haare einfach, mir gefallen die Locken".

Die Eltern intervenieren, je nach ihrer eigenen Einstellung, bezüglich der Optik ihres Nachwuchses. Die einen erlauben diese oder jene Frisur, die anderen ermutigen zum Ausprobieren. Die Nächsten verpassen dem Nachwuchs Kleidung, Frisur, Schmuck ganz wie die Eltern es selbst möchten - das Kind darf da garnicht mitreden. Und wieder einige sehen manche Punkte lockerer, haben aber strikte Vorstellungen bezüglich anderer Punkte.

Woher: Studium/ Ausbildung, Erfahrung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wünschen dürfen sich Kinder immer was. Und man sollte ihnen auch schon früh Entscheidungsfreiheit gewähren,  zumindest bei kleineren Dingen. Ein Kindergartenkind darf sich durchaus eine Frisur oder bestimmte Kleidung wünschen, solange das vernünftig ist. Mein Kinder durften sich immer die Kleidung für den nächsten Tag aussuchen , sobald sie das wollten. In einem gewissen Rahmen natürlich.   Meine Tochter wollte mit 4 oder 5 kurze Haare, wie ihre Freundin. Habe ich ihr ausgeredet. Hat sie selber geschnippelt.....

Für Dinge wie Ausgehen und wann Kinder z. B. was selbst entscheiden oder z. B. kaufen dürfen, gibt es das Jugendschutzgesetz. Wobei Eltern immer das letzte Wort haben.

Wenn es um das Aussehen der Kinder angeht, bin ich der Meinung, dass auch Kindergartenkinder mitbestimmen dürfen. Einzige Voraussetzung: das das Aussehen das Kind nicht gefährdet. Also im Winter kurze Kleider und co, sind einfach ein no Go. Genau so wie ich meiner 12 jährigem Tochter keine hotpants und bauchfrei erlauben würde weil das doch zu viele anzieht. Igelschnitt, iro, Farbe in die Haare ist alles okay. Und wenn mein rothaariger Sohn unbedingt das orangene Shirt (was definitiv nicht zu seinen Haaren passt) und die grüne Hose anziehen will, dann soll er das bitte machen. Wenn Mans sich die Haare färbt und meine Tochter das auch will, bekommt sie natürlich auch rote strähnchen in die Haare.

nein, du liegst nicht falsch, einer 13jährigen ausgang bis 20.00 zu geben.

ein kindergartenkind darf sich natürlich eine eigene frisur wünschen und auch klamotten. ob es diese auch bekommt, entscheiden die eltern.

egal, ob man der 13-jährigen den längeren ausgang verweigert oder dem kindergartenkind die igelfrisur:

begründung muss sein. um nicht seine glauvwürdigkeit und das vertrauen des kindes zu verlieren, muss man seine entscheidungen begrübden können.

"weil ich das sage" ist ein ganz schlechter ansatz. und wenn man in sich reinhorcht, stellt man fest: das würde man selber auch nicht gern zu hören bekommen. aber das nur am rande.

Eltern müssen die Wünsche ihrer Kinder berücksichtigen, aber deren Wohl stets im Auge behalten und dazwischen abwägen. Es gibt keinerlei festgeschriebenes Recht eines Kindes zu solchen Entscheidungen.