Kindergeld wo bei steuererklärung eintragen?

3 Antworten

Verheiratete über 18 bekommen kein Kindergeld,da der Ehepartner für den Unterhalt zuständig ist.

hier mal eine andere Antwort zu dem Thema...

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du als verheiratete noch
Kindergeld. Es muss aber nachgewiesen werden, dass dein Ehemann dich
nicht unterhalten kann, weil er einen so geringen Verdienst hat. Falls
dies der Fall sein sollte, dann müssen deine Eltern für dich aufkommen
und können dann auch wieder Kindergeld für dich beantragen. Allerdings
bekommst du Kindergeld nur für eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen
zwei Ausbildungsbschnitten. Dauert die Ausbildungssuche länger als 4
Monate, dann sieht es in der Hinsicht eher schlecht aus. Aber die
Kindergeldkasse wird dich in der Hinsicht sicherlich auch nochmal
beraten.


ibo1991 
Fragesteller
 04.02.2016, 02:59

Doch Kindergeld Bekommt sie schon, weil sie Ausbildungssuchend gemeldet ist.

verreisterNutzer  04.02.2016, 03:00
@ibo1991

Nein,siehe oben...

Erkundige dich,nicht dass ihr alles zurück zahlen müsst.

siola55  04.02.2016, 08:56
@verreisterNutzer

Seit einer Gesetzesänderung hängt der Kindergeldanspruch (mit Wirkung ab Januar 2012) zudem nicht mehr davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Grenzbetrag
(von zuletzt 8.004 € jährlich) nicht überschreiten. Damit, so der BFH,
ist der sog. Mangelfallrechtsprechung seitdem die Grundlage entzogen.
Der BFH hat insofern gegen die in der zentralen Dienstanweisung für die Familienkassen niedergelegte Verwaltungsauffassung entschieden.


Das bedeutet: Wenn die übrigen Voraussetzungen für die
Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, können Eltern seit Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.


Ergo ist seine Frau kindergeldberechtigt , solange sie noch keine 25 Jahre und in Schul- oder Berufsaubildung ist!

Gruß siola55

ibo1991 
Fragesteller
 04.02.2016, 03:01

Aber wir bekommen ja schon seit 1 Jahr Kindergeld.

verreisterNutzer  04.02.2016, 03:02
@ibo1991

Habt ihr eure Heirat nicht gemeldet?

ibo1991 
Fragesteller
 04.02.2016, 03:12

Doch wurde gemeldet, uns wurde gesagt wen sie bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist bekommt sie bzw. ihre eltern antragssteller weiter kindergeld.

siola55  04.02.2016, 08:47

Verheiratete über 18 bekommen kein Kindergeld,da der Ehepartner für den Unterhalt zuständig ist.

Hey biggie55, da hast du zum Glück von ibo1991 mal nicht Recht! Durch die Abschaffung der Einkommensgrenzen bereits seit 2012 hat sich hier grundlegend was geändert - da gibt es ein neues Urteil wg. Kindergeldanspruch bei Heirat:

wie z.B.: Kindergeld trotz Heirat der Kinder

Az: III R 22/13

Bislang haben Eltern von verheirateten Kindern nur Kindergeld erhalten, wenn weder das Kind noch der Ehepartner den Lebensunterhalt bestreiten konnten. Das ändert sich nun nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs.

Eltern von Studenten und Auszubildenden haben bis zum 25.
Geburtstag ihrer Kinder Anspruch auf Kindergeld - auch wenn diese schon verheiratet sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die
bisher übliche Praxis und die eigene Rechtsprechung geändert
.

verreisterNutzer  04.02.2016, 11:15
@siola55

Sie ist nicht in Ausbildung,sondern Ausbildungsuchend......

Wo müsste ich es bei der Steuererklärung angeben das sie Kindergeld bezieht ?

Da die Eltern kindergeldberechtigt sind, mußt du es auch nirgends eintragen!

Gruß siola55

PS: Der Kindergeldanspruch bei Heirat hat sich positiv geändert wg. der Abschaffung der Einkommensgrenzen bereits in 2012 laut Urteil: 

Az: III R 22/13

ibo1991 
Fragesteller
 04.02.2016, 12:20

danke siola55

Gefragt wurde doch nach dem Eintrag in die Steuererklärung. Meines Wissens ist Kindergeld keine Leistung, die unter die Steuer fällt und wird somit auch nirgends eingetragen. Den NAchweis für einen Kinderfreibetrag und das damit verbundene Kindergeld müssen die Eltern durchführen

ibo1991 
Fragesteller
 04.02.2016, 08:20

Danke für die Antwort