Kindergeld wo bei steuererklärung eintragen?
Hallo, Meine Frau (19) bekommt Kindergeld Weil sie Ausbildungssuchend gemeldet ist. Wo müsste ich es bei der Steuererklärung angeben das sie Kindergeld bezieht ? Anlage Kind geht nicht weil sie meine Ehefrau ist und nicht mein Kind.
3 Antworten
Verheiratete über 18 bekommen kein Kindergeld,da der Ehepartner für den Unterhalt zuständig ist.
hier mal eine andere Antwort zu dem Thema...
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du als verheiratete noch
Kindergeld. Es muss aber nachgewiesen werden, dass dein Ehemann dich
nicht unterhalten kann, weil er einen so geringen Verdienst hat. Falls
dies der Fall sein sollte, dann müssen deine Eltern für dich aufkommen
und können dann auch wieder Kindergeld für dich beantragen. Allerdings
bekommst du Kindergeld nur für eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen
zwei Ausbildungsbschnitten. Dauert die Ausbildungssuche länger als 4
Monate, dann sieht es in der Hinsicht eher schlecht aus. Aber die
Kindergeldkasse wird dich in der Hinsicht sicherlich auch nochmal
beraten.
Seit einer Gesetzesänderung hängt der Kindergeldanspruch (mit Wirkung ab Januar 2012) zudem nicht mehr davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Grenzbetrag
(von zuletzt 8.004 € jährlich) nicht überschreiten. Damit, so der BFH,
ist der sog. Mangelfallrechtsprechung seitdem die Grundlage entzogen.
Der BFH hat insofern gegen die in der zentralen Dienstanweisung für die Familienkassen niedergelegte Verwaltungsauffassung entschieden.
Das bedeutet: Wenn die übrigen Voraussetzungen für die
Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, können Eltern seit Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.
Ergo ist seine Frau kindergeldberechtigt , solange sie noch keine 25 Jahre und in Schul- oder Berufsaubildung ist!
Gruß siola55
Aber wir bekommen ja schon seit 1 Jahr Kindergeld.
Habt ihr eure Heirat nicht gemeldet?
Doch wurde gemeldet, uns wurde gesagt wen sie bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet ist bekommt sie bzw. ihre eltern antragssteller weiter kindergeld.
Verheiratete über 18 bekommen kein Kindergeld,da der Ehepartner für den Unterhalt zuständig ist.
Hey biggie55, da hast du zum Glück von ibo1991 mal nicht Recht! Durch die Abschaffung der Einkommensgrenzen bereits seit 2012 hat sich hier grundlegend was geändert - da gibt es ein neues Urteil wg. Kindergeldanspruch bei Heirat:
wie z.B.: Kindergeld trotz Heirat der Kinder
Az: III R 22/13
Bislang haben Eltern von verheirateten Kindern nur Kindergeld erhalten, wenn weder das Kind noch der Ehepartner den Lebensunterhalt bestreiten konnten. Das ändert sich nun nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs.
Eltern von Studenten und Auszubildenden haben bis zum 25.
Geburtstag ihrer Kinder Anspruch auf Kindergeld - auch wenn diese schon verheiratet sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit die
bisher übliche Praxis und die eigene Rechtsprechung geändert.
Sie ist nicht in Ausbildung,sondern Ausbildungsuchend......
Wo müsste ich es bei der Steuererklärung angeben das sie Kindergeld bezieht ?
Da die Eltern kindergeldberechtigt sind, mußt du es auch nirgends eintragen!
Gruß siola55
PS: Der Kindergeldanspruch bei Heirat hat sich positiv geändert wg. der Abschaffung der Einkommensgrenzen bereits in 2012 laut Urteil:
Az: III R 22/13
danke siola55
Gefragt wurde doch nach dem Eintrag in die Steuererklärung. Meines Wissens ist Kindergeld keine Leistung, die unter die Steuer fällt und wird somit auch nirgends eingetragen. Den NAchweis für einen Kinderfreibetrag und das damit verbundene Kindergeld müssen die Eltern durchführen
Danke für die Antwort
Doch Kindergeld Bekommt sie schon, weil sie Ausbildungssuchend gemeldet ist.