Kindergeld Kontoänderung - was muss ich tun?

6 Antworten

Vorausgesetzt du bist 18 Jahre,zuhause wohnst du ja nicht mehr und bekommst von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes,dann kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen !

Diesen Antrag findest du im Internet auf der Seite der Familienkasse,kannst diesen dann ausdrucken und ausfüllen,brauchst aber deine Steuer - ID.

Die Veränderungsmitteilung könnte nur deine Mutter ausfüllen,drin hätte sie dann nur deine Bankverbindung angeben müssen und du hättest es dann direkt von der Familienkasse bekommen.

So wird dir aber wohl nur der Antrag auf Abzweigung bleiben und das wird einige Zeit dauern.

Das Kindergeld wird dann erst mal vorsorglich eingestellt,wenn dein Antrag eingegangen ist,dann wird deine Mutter angeschrieben und sie muss Auskunft über geleisteten Unterhalt geben.

Erst wenn das ganze dann geklärt ist würdest du das laufende Kindergeld und die Nachzahlung ab der Einstellung bekommen.

Du hast keinerlei Anspruch auf Kindergeld, sondern Deine Eltern. Daher kannst Du das Auszahlungskonto auch nicht auf Deines ändern lassen.

Ebenso wenig gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld. 

>  und das sehe ich nicht ein

Na dann sehe mal ein, dass man für Geld arbeiten muss. Je früher, desto besser. 

Dass hinter der "Erpressung" ja der Wunsch Deiner Mutter zu mehr Zeit mit Dir steckt, scheint Dir zu entgehen. Am Besten solltest Du sie wegen Nötigung  anzeigen...

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:03

Ich brauche keine juristische Beratung von juristischen Laien :)

Spirit528  27.02.2016, 21:05
@BineBrainBug

Ich bin kein juristischer Laie und so sind die Dinge. Du wirst Dein Kindergeld entweder von Deinen Eltern bekommen wobei diese nicht verpflichtet sind Dir überhaupt irgendetwas zu zahlen sondern einzig dazu für Dich zu sorgen oder Du bekommst gar nichts.

Wie alt bist Du? 12,13?

tobab09  27.02.2016, 21:07

Da sie nicht mehr zuhause wohnt, hat sie schon Anrecht darauf. Kann sie zur Not auch einklagen. Aber der Abzweigantrag ist schwer zu erreichen ohne Beweise.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:16
@tobab09

spirit528: Wie lang/intensiv hast du Jura studiert/gelernt um dich nicht mehr als juristischer Laie bezeichen zu müssen? Wenn du nichts hilfreiches beitragen kannst, dann lass es einfach.
Allein schon dass du mir schreibst, dass sie nicht verpflichtet sind, mir etwas zu zahlen, sagt mir, dass du nicht viel Ahnung hast (außer du hast das auf Taschengeld bezogen, dann stimmt es. Das würde mir aber sagen wie wenig aufmerksam du meinen Text gelesen hast.)

Spirit528  27.02.2016, 21:21
@BineBrainBug

Wieso. Ich habe Dir weiter geholfen. Du hast jetzt Klarheit, dass Du besser auf Dein Herz hören und Deine Mutter besuchen solltest statt ihr das Kindergeld weg zu klagen.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:25
@Spirit528

Nein, das war nicht die Frage, das war nur um die Situation klarzustellen, für eventuelle Faktoren, die sich daraus ergeben und die man mit einberechnen muss und da du die zu wenig kennst, steht es dir leider nicht frei darüber zu urteilen, entschuldige, dass man dir das mal so sagen muss.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:32
@BineBrainBug

Und: Meiner Mutter das Kindergeld "wegklagen". Sie hat nicht mal einen Anspruch darauf. So viel zu deiner juristischen Aufklärung...

Wie jetzt? Deine Mutter möchte, dass du sie nicht ständig besuchen kommst. Du sagst aber, dass du sie aus Zeitmangel und wegen des schlechten Verhältnisses nur einmal in der Woche besuchen kommst! Das passt nicht zusammen.

Wende dich an die Kindergeldkasse der Arge. Wenn du nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnst, gibt es da Möglichkeiten.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:00

lies noch mal, ich schrieb "WENN ich sie nicht ständig besuchen komme"
und danke ^^

Kandahar  27.02.2016, 21:08
@BineBrainBug

Das hätte man klarer ausdrücken können.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:33
@Kandahar

Sicher, aber jetzt weißt du das ja ;)

Bei Problemen musst du zur Kindergeldkasse. Aber das Kindergeld ist für deine Eltern und für deine Versorgung gedacht. Davon soll nicht dein Taschengeld oder ähnliches bezahlt werden. Solange du bei deiner Mutter wohnst, wirst du kaum eine Chance haben dies direkt zu bekommen. Selbst ich bekomme dies nicht direkt und ich wohne nicht mehr zuhause. Die sind da sehr streng.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:01

Wenn ich schreibe, ich muss sie besuchen gehen, impliziert/ soll es implizieren, dass ich nicht mehr zu Hause wohne und irgendeinen Weg muss es geben, immerhin haben sie keinen Anspruch mehr darauf :)

tobab09  27.02.2016, 21:01

Hab das in der Klammer übersehen. Wenn sie dich versucht zu erpressen, dann auf jeden Fall zur Kindergeldkasse und denen das glaubhaft darlegen. Dann hast du gute Chancen. aber da die das sehr gut prüfen, wirst du eventuell einige Monate gar kein Kindergeld kriegen, da es solange auf Eis gelegt wird. So wurde es mir gesagt.

tobab09  27.02.2016, 21:02

Doch sie haben die Pflicht es dir weiterzuleiten. Aber trotzdem kriegen sie es ausgezahlt. So ist das offzielle Procedere.

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:07
@tobab09

Es gibt ja die Möglichkeit, das Konto auf meines zu ändern, das weiß ich. Ich weiß eben nur nicht, ob ich dafür dringend ihre Unterschrift brauche, wenn ich mich ausreichend ausweisen kann (mit Geburtsurkunde und allem drum und dran). Denn die würde sie mir wohl verweigern und ich habe keine lust erst die Polizei antanzen zu lassen. ;-)

Klingt vielleicht radikal für euch, aber so ist das nun mal in meiner Familie, leider.

Spirit528  27.02.2016, 21:07
@tobab09

Nur wenn die Eltern keinerlei Unterhalt leisten hat das Kind überhaupt eine Chance an das Kindergeld zu kommen.

Spirit528  27.02.2016, 21:11
@BineBrainBug

Das Gesetz - und da scheinst Du ja sowas von juristischer Laie zu sein - sagt ganz klar, dass die Kinder bis 18 ihren Eltern gehören. Selbstverständlich wirst Du eine Unterschrift von Deinen Eltern dafür benötigen. 

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:11
@Spirit528

Stimmt nicht :)
Unterhalt (den ich tatsächlich nicht bekomme) und Kindergeld sind zwei komplett verschiedene Dinge.

tobab09  27.02.2016, 21:10

Sie müssen Stellung dazu nehmen. Aber das regelt das Amt.

tobab09  27.02.2016, 21:14

Woran erkennst du wie Alt sie ist?

BineBrainBug 
Fragesteller
 27.02.2016, 21:23

tobab09: Wie war das denn bei dir? Vielleicht sind das zwei völlig unerscheidliche Umstände bei uns beiden. Ich weiß dass das mit der Änderung geht. Ich wollte nur wissen, was genau man braucht und wo man entsprechende Formulare bekommt.

Wenn ich unbedingt die Unterschrift meiner Mutter, bzw meines Vaters, der ja bis zu meinem abgeschlossenen 18. Lebensjahr Kindergeldberechtigter war, brauche, naja, dann ist das eben so ;)

du kannst keine Kontonummer ändern, das kann nur der Bezieher des Kindergeldes tun und das sind deine Eltern derzeit.

Wenn du nicht mehr zu Hause lebst, volljährig bist und keinen Unterhalt von deinen Eltern erhältst, dann gibt es aber die Möglichkeit, bei der Familienkasse die Abzweigung des Kindergeldes zu beantragen. Das muss bei der Familienkasse beantragt werden mit Angabe der Steuer ID seit 2016. Dann wirst du zum Bezieher des Geldes und kannst es auf dein Konto buchen lassen.