Muß ich meiner Tochter das Kindergeld auszahlen?

23 Antworten

Hallo Maja99,

ich hoffe nur, dass alle hier auch darüber Bescheid wissen, warum eigentlich ab 18 das KG dem Volljährigen zusteht ?? Weil....? Ja weil ein Volljähriger (ob er zuhause wohnt oder nicht) Unterhaltsansprüche hat, (auch wenn diese Aussage den meisten nicht passen wird). Begründung: Ab 18 hat ein "Jugendlicher" in Schulausbildung oder normaler Ausbildung an beide ! Elternteile (ob geschieden oder nicht) Unterhaltsanspruch (manche Eltern können froh sein, wenn diese nicht beansprucht werden, sei es aus Unwissenheit oder weil das Verhältnis passt)und da wird das KG voll! angerechnet = Einkommen des Jugendlichen. Schaut bitte in die Düsseldorfer Tabelle.

Jeder kann natürlich (mit dem Jugendlichen)auf vernünftiger Weise verhandeln, wie man mit dem Geld umgeht und natürlich sollte auch eine 18jährige es verstehen, was das Leben usw. kostet. (Übrigens, Pille wird bis zum 20.Lebensjhr. von Kkasse bezahlt, daher "nur" die 5.-€ Zuzahlung, alle 3 Monate.

Betreffend was Silberheim geschrieben hat. Hoffentlich weiß sie/er, daß mit eigenem Hausstand (noch in Lehre, oder Studium oder Schule), sich der Unterhaltsanspruch erhöht.

Silberheim  01.09.2008, 06:26

Hallo Maja99,

nochmals das Kindergeld auch ab 18 steht nicht dem Kimd zu ( ausser in oben erwähnten Ausnahmen), Unterhalt kann auch in sogenanten Gelderstazleistungen erbrachtr werden und dass ist meistens der Fall. das Kindergeld wird dort dem Elterteil angerechnet der es beezieht, deswegen kan es der Leistende zur Hälfte von dem von ihm zu leistenden Unterhalt abziehen, weil es eben normalerweise dem anderen UNTERHALTSPFLICHTIGEN ( und eben nicht dem Kind) zustände

Gruß

Silberheim

user1099  01.09.2008, 15:44
@Silberheim

Das ist aber ziemlich alte Rechtsprechung (soweit es Rechtsprechung ist).
Kindergeld wird schon seit einiger Ziet entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Unterhaltspflichtigen aufgeteilt.
Wer also nur 10 % zum Unterhalt beiträgt, der kann auch nur 10 % des Kindergeldes zur Minderung seines zu leistenden Unterhalts anrechnen.
Bezieht der Unterhaltsberechtigte das Kindergeld selbst (z.b. eigener Haushalt), dann muss er vom Unterhaltsanspruch gegen alle Unterhaltspflichtigen zunächst sein Kindergeld abziehen. (Aber das wurde ja schon gesagt.)

Wenn Deine Tochter kein anderes Einkommen hat, dann soll sie von den 145 Euro ihren monatlichen Bedarf, wie Kleidung, Pille, Ausgehen etc. bestreiten und ihr sorgt nur für die Grundversorgung. Verpflegung und Unterkunft. Es muss aber deutlich gemacht werden, wenn das Geld alle ist, dass es dann nichts mehr obendrauf gibt. Alle Extras, die ihr bisher bezahlt habt, dann von ihr bestritten werden müssen. Es muss ihr klar sein, dass sie mit dem Geld den ganzen Monat auskommen muss und es nicht zum "verprassen" gedacht ist. Sollte sie das nicht einsehen, dann rechnet ihr vor, was ihr außer Unterkunft und Verpflegung zurzeit für sie ausgebt, dass diese Summe 145 Euro übersteigt. Was bekommt sie zurzeit an Taschengeld? LG TawaGirl

Hallo, vom gesetz her sind die Elter verflichted dem kind das kindergeld auszuzahlen ab 14 Jahren. wenn sie es aber bis zu 18 Lebensjahr einbehalten ist das auch noch ok. so bald das kind das 18 Lebensjahr erreicht hat müssen die elter das Kindergeld an die Kinder auszahlen sonnst machen sich die Eltern strafbar.des weitern das kind lebt bei ihnen sie bekommt taschengeld das brauche sie ihr nicht mehr zahlen da sie ja verpflichtet sin dem Kind das kindergels zu geben. Das kindergeld ist für die kinder da daher kann sie auch machen was sie wiel mit dem Kindergeld sie können da nicht mehr reinfunken da sie 18 Jahre alt ist sie ist volljährig vom gesetzt her sie können sie nicht einschrecken. Das proplem ist wenn ihre tochter keine ausbildung macht oder nicht merh zu schule geht dan müssen sie sie unterstüzen bis 25 zum 25 lebensjahr so sieht das das gesetzt vor bevor sie Hartz 4 bekommen täte. wenn sie eins der beiden macht hat sie möglichkeiten auszuziehen in eine eigene wohnung das heist sie kann vom start eine unterstüzung bekommen Mietzuschus geld für unterhalt u.s.w. aber sollange sie nichts macht darf sie auch nicht ausziehen bei ihnen bis sie 25 Jahre alt ist da sie ja für sie sorgen könnten, auser sie zahlen die wohnung und alles aber das heist ja automatisch für sie mehr kosten. denken sie darüber nach. ich weis es ist nicht leicht aber dem kind das geld zuverweigern ist auch keine gute lösung.

Nein, Kindergeld steht natürlich nicht den Kindern zu. Du mußt nur für die Kinder sorgen, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Es gibt keine Vorschrift den Kindern Geld zu geben. Natürlich sollte man den Kindern auch Taschengeld geben. Das Kindergeld ist aber nicht für die Kinder direkt, auch wenn es so heißt. Das Elterngeld ist auch nicht für die Eltern

kindergeld, sagt schon das wort ist für das kind da. da das kind nicht den antrag stellen kann,(nicht geschäftsfähig) habt ihr es für das kind getan. d.h. aber nicht, dass das geld für euch ist. es soll sichergestellt werden, das mit dem kindergeld das kind versorgt wird. (auch wenn es nicht reicht) Kindergeld kann direkt an das „volljährige Kind“ ausgezahlt werden. Hierzu muß ein Abzweigungsantrag gestellt werden, der von Vater bzw. Mutter und dem volljährigen Kind unterschrieben werden muß. doch mit 18 jahren, sollte man eigentlich verstand besitzen, und ein bißchen mitdenken (auch wegen der familie)

user1099  29.08.2008, 00:36

Es stimmt nicht, dass das Kindergeld für das Kind sei. Kindergeld ist eine Familienförderung und steht damit der Familie bzw. dem Haushalt zu. Kindergeld ist ein blöder Name, besser wäre wohl "Familienentlastungsgeld".

spirit20  29.08.2008, 00:55
@user1099

ohne kind, kein geld. kann ja mal einer einen antrag auf familienförderung ohne kind stellen. mal sehen was passiert.

Fontainebleau  29.08.2008, 01:05
@spirit20

ohne kind hast du ja auch die kosten dafür nicht. da brauchst du kein kindergeld! oder?

user1099  29.08.2008, 01:23
@spirit20

Ausserdem bekommst Du die Familien-Förderung hauptsächlich in Form der entsprechenden Steuerklasse.
Einfach alles mal ausprobieren.
Der Staat hat sich da ganz gut auf die Lebensituationen seiner Mitbürger eingestellt.
Da gibt es sogar schon die passenden Formulare.