Kinderfreibetrag und Riesterförderung

4 Antworten

Frage . Wie sind die Kinder während der Elterzeit auf den Steuerkarten eingetragen und haben beide (also auch Ihr Mann..) einen Riestervertrag ? HG DerMakler

Der Mann sollte die Stkl. III nehmen, der Kinderfreibetrag wird ihm dann zugeordnet. Bei der Riester-Förderung kann der Freibetrag auf den Mann übertragen werden, so dass er mittelbar begünstigt ist.

Boellerina 
Fragesteller
 14.04.2011, 15:42

ich möchte ja gerne die Riesterförderung für mich, daher die Frage, ob ich dazu den freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte brauche, oder ob das auch ohne geht.

Wenn beide Eltern zusammen leben, können sie wählen, wer den Riesterfreibetrag bekommen soll.

In der Jahressteuererklärung erhalten auch beide den Kinderfreibetrag.

Auf der Lohnsteuerkarte haben bei Steuerklasse IV jeder den halben Freibetrag. Bei Steuerklasse III/V derjenige mit der III.

die Riesterförderung bekommt derjenige der das Kindergeld bekommt.