Wer legt den Kinderfreibetrag fest, bzw verteilt diesen und wie wirkt es sich bei Privatinsolvenz (Freigrenze) aus wenn man einen niedrigeren Freibetrag hat?
Hallo. Ich bin verheiratet, beide haben Lohnsteuerklasse 4. Seit letztem Jahr bin ich in der Privatinsolvenz. Aus meiner ersten Ehe habe ich 2 Kinder, sie leben beide bei der Mutter. Alle zwei Wochenenden kommen beide zu mir. Meine jetzige Frau hat keine Kinder.
Meine jetzige Frau und ich haben beide 0,5 bei dem Kinderfreibetrag auf der Lohnabrechnung stehen. Wie kommt das zustande, meine Frau hat keine Kinder, dennoch steht bei ihr 0,5. Müsste bei mir nicht 1,0 stehen, statt 0,5?
Wirkt sich dieser Kinderfreibetrag auf die Freigrenze bei meinem Lohn aus? Bei der Pfändungstabelle mit 2 Kindern hat man ja eine höhere Freigrenze. Wenn der Kinderfreibetrag allerdings nur 0,5 ist, dann wäre die Freigrenze in der Pfändungstabelle niedriger. Ist das richtig?
1 Antwort
Klingt komisch, aber der neue Partner bekommt auch ein halbes Kind. Für Euch eigentlich nur von Vorteil. Deine Frau bekommt 1,50 mehr raus und mit der Freigrenze hat das nix zu tun. Denn Du bist und bleibst zwei Kindern unterhaltspflichtig und so wird Dein Lohn bezüglich der Freigrenze auch in der Tabelle berücksichtigt.
Danke für die Antwort. Ich habe davon keinerlei Ahnung. Was bedeutet 1,50 mehr raus? Bei mir steht auf der Lohnabrechnung nur 0,5. Woher wollen die dann die genaue Freigrenze wissen?
ah ok, jetzt hab ich es verstanden. Vielen Dank
Bestens :-)
Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bedeutet ja nur, dass Du ein paar zerquetschte mehr rausbekommst. Den Freibetrag bezüglich der Pfändung berechnet Dein Arbeitgeber dann vom Nettolohn anhand dessen, was Du oder der Verwalter der Personalabteilung mitteilt, wie viele Kinder zu berücksichtigen sind.