Kinder kurz alleine lassen?

13 Antworten

Nein, ich würde es in dem Alter nicht machen und ich wäre /bin auch nicht auf die Idee gekommen, meine Kinder in dem Alter allein zu lassen, weil ich eben zum Bäcker gehen will.

Und zu beachten ist die Aufsichtspflicht:

Was wird unter der elterlichen Aufsichtspflicht verstanden?
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Das ist von mehreren Kriterien abhängig; zuallererst vom Alter, aber auch der Reife und der Persönlichkeit der Schutzbefohlenen. In etwa ab dem Grundschulalter kann man beginnen, das Allein-zu-Hause-lassen zunächst kurzzeitig zu üben. Dabei fängt man mit kurzen Zeitabständen an und wenn alles in Ordnung ist, steigert man die Zeiten. Die Aufsichtspflicht laut BGB bleibt hiervon aber unberührt und besteht theoretisch auch während der eigenen Abwesenheit. 
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(Quelle:  https://www.deutsche-familienversicherung.de/privathaftpflicht/ratgeber/artikel/wann-ist-die-aufsichtspflicht-der-eltern-verletzt/#newssection0 

Letztendlich muss man es genau überlegen und individuell entscheiden und sich informieren, und vor allen dasAlleinsein trainieren. Im Fall eines Ereignisses sind es meist Einzelfallentscheidungen, bei der viele Kriterien einfließen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt (siehe auch meine Kommentare dazu bei den Kommnetarren von ErsterSchnee).

Warum nimmst du deine Kinder nicht einfach mit zum Bäcker? Dann entsteht das Problem erst gar nicht. Ich würde sie mitnehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In dem Alter würde ich es noch nicht machen, auch wenn du meinst es würde klappen hat das nichts mit der Realität zu tun und in der Zeit reicht es schon das in dem Alter was passieren kann.

Also entweder Kinder mitnehmen oder auf die Brötchen verzichten. 🤷

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 14 Jahre Verh. (19 Jahre insgesamt liiert) & 2 eigene Kinder

Würd ich auf keinen Fall machen. Selbst innerhalb von 15 Minuten kann "sonstwas" passieren.

Was, wenn dir jemand reinfährt während du unterwegs bist? Bis dann bekannt wird das daheim noch kleine Kinder ohne Aufsicht auf dich warten können Stunden vergehen.

Was, wenn in genau diesen 15 Minuten eines deiner Kinder auf die Idee kommt "Ich will Essen kochen", an den Herd geht (oder die Mikrowelle, den Backofen, was auch immer erreichbar ist via Stuhl) und sich da dann verletzt bzw. nen Brand verursacht?

Was, wenn einer von beiden ein Fenster öffnet, rausschauen will und dann aus dem Fenster stürzt?

Was, wenn irgendein Volldepp anruft und deine Kinder unter Druck setzt bis sie sonstwas bescheuertes machen und sich dadurch in Lebensgefahr bringen? Manche Kinder in diesem Alter gehen ans Telefon, manche nicht.

Nee, das wären zu viele "Möglichkeiten".

15 bis 20 Minuten, das ist nicht mal "nebenan" ..... Sichtweite/ Rufweite.

Um absolut auf der sicheren Seite zu bleiben, solltest du die Kinder mitnehmen.

Das ist grobe Verletzung der Aufsichtspflicht.

Da genügt ein kleiner Unfall wie z.B. ein Stück Banane in der Luftröhre eines der Kinder, und Du wirst es nicht mehr retten können.

Oder was ist, wenn es plötzlich brennt?
Das muss ja nicht einmal in der eigenen Wohnung sein.
Deine Kinder werden sich nicht selbständig in Sicherheit bringen können.

Also nimm die Kinder mit oder frage bei den Nachbarn nach, ob sie kurz ein Auge auf die Kinder werfen können. Dann kommst Du auch mit einem guten Gefühl wieder nach Hause zurück.

Entscheidend für die rechtliche Komponente ist:

Ich würde es Ihnen zutrauen.

Aber:

15 Minuten sind lang. Wenn doch etwas passiert wirst du dir das ewig vorhalten.

Besser wäre, solche Sachen zuvor langsam anzutesten. Mit wenigen Miuten zu beginnen und dann langsam steigern.

Mir ist bewusst, dass dich dich jetzt in der konkreten situation nicht weiter bringt, aber dies wäre meine Empfehlung.

LG