Kind ohne Name?

2 Antworten

Einen ganzen Monat können Sie sich nach der Geburt Zeit nehmen, um zu entscheiden, wie Ihr Kind heißen soll. Das regelt das Personenstandsgesetz. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Namen an das Standesamt melden. Schaffen Sie das nicht, wird das Standesamt das Familiengericht informieren. Das fordert schließlich einen Elternteil auf, einen Namen zu bestimmen.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/namensrecht/geburtsname#:~:text=Einen%20ganzen%20Monat%20k%C3%B6nnen%20Sie,das%20Standesamt%20das%20Familiengericht%20informieren.

Notfalls bestimmt der Standesbeamte einen Namen wenn sich die Eltern vehement weigern. Das bringt bestimmt zusätzlich auch Ärger mit dem Jugendamt.

In der Regel ist ja zumindest ein Elternteil willens, seinem Kind einen Namen zu geben. Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie sich einigen. 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern nach der Geburt des Kindes einen Monat Zeit haben, sich endgültig für einen Namen zu entscheiden. Steht der Geburtsname des Kindes nach Ablauf eines Monats noch nicht fest, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen. Das Familiengericht überträgt das Namensbestimmungsrecht dann einem Elternteil.

Alles Gute für dich!